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9Optische Mikroskope, einschließlich solche für die Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion

Optische Mikroskope, einschließlich solche für die Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion, Stereomikroskope

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
25 Dok.
Y935X060X061X062X063X064+19
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%NZ 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

NLgold025-0815

Head-mounted digital stereoscopic microscope

AluminiumGRI 1GRI 6
DEgold949/24-1

Surgical microscope with 4K camera

optyka i komponenty elektroniczneGRI 1GRI 2aGRI 6
NLgold025-0816

Head-mounted 3D viewer for medical imaging

AluminiumGRI 1GRI 6
DEgold536/24-1

Binocular microscope with LED illumination

optyka (soczewki, pryzmaty)GRI 1GRI 6
DEgold370/23-1

Pre-assembled sub-assemblies for surgical microscope stand

AluminiumGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihungsbereich der Unterposition 9011 10 - stereoskopische optische Mikroskope

Unterposition 9011 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst stereoskopische optische Mikroskope, auch als Stereolupen oder Präpariermikroskope bezeichnet. Diese Instrumente verfügen über zwei getrennte Strahlengänge, die ein dreidimensionales Bild erzeugen, mit einer typischen Vergrößerung von 6,5- bis 45-fach oder höher. Sie werden in der Biologie, der Chirurgie, der Elektronikindustrie und im Schmuckgewerbe eingesetzt. Die entscheidende Abgrenzung zur Unterposition 9011 80 (andere optische Mikroskope) liegt im doppelten Strahlengang und dem daraus resultierenden Stereoskopieeffekt. Mikroskope mit integrierten Digitalkamerasystemen bleiben in 9011 10 eingereiht, sofern die Kamera als Zubehör gilt - das Wesentliche ist der Charakter des optischen Instruments. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6 sowie den Anmerkungen zu Kapitel 90 KN. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA - gültig für 3 Jahre im gesamten EU-Zollgebiet.

Regulatorische und technische Anforderungen für Stereomikroskope der Unterposition 9011 10

Die Einfuhr stereoskopischer optischer Mikroskope der Unterposition 9011 10 in die EU erfordert die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen. Mikroskope mit elektrischer Ausstattung (LED-Beleuchtung, Kameras, Fokusmotoren) unterliegen zwingend der CE-Kennzeichnung, der Niederspannungsrichtlinie LVD (2014/35/EU) und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Chirurgische Mikroskope oder solche, die ausschließlich für medizinische Anwendungen bestimmt sind (z. B. ophthalmologische Operationsmikroskope), können der Medizinprodukteverordnung MDR (2017/745) unterliegen - mit der Anforderung einer EUDAMED-Registrierung und eines Zertifikats einer benannten Stelle. Erforderliche Einfuhrdokumente: EORI-Nummer, Zollanmeldung, Handelsrechnung, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze. Waren des Kapitels 90 unterliegen nicht dem CBAM.

Zollsätze und Präferenzmöglichkeiten für Unterposition 9011 10

Stereoskopische optische Mikroskope der Unterposition 9011 10 sind grundsätzlich vom WTO-ITA-Abkommen erfasst, was zu einem MFN-Zollsatz von 0% führen kann. Der konkrete Satz hängt jedoch vom 10-stelligen TARIC-Code ab und ist stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Präferenzzollsätze von 0% sind zusätzlich im Rahmen folgender FTA-Abkommen verfügbar: CETA (Kanada), EU-Japan-WPA, KOREU (Südkorea), EU-UK-TCA sowie im Rahmen des APS/APS+ für Entwicklungsländer. Voraussetzung ist die Einhaltung der einschlägigen Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, Ursprungserklärung, REX). Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumpingmaßnahmen gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen. Bei der Einfuhr wird MwSt erhoben. Alle aktuellen Sätze und Maßnahmen in TARIC überprüfen.

Stereomikroskope KN 9011 10 in der industriellen Qualitätskontrolle

Stereoskopische Mikroskope (Stereozoom) unter KN 9011 10 werden in der Qualitätskontrolle der Elektronik (Leiterplatten- und Lötstelleninspektion), im Schmuckhandwerk, in der Entomologie und der Forensik eingesetzt. Die Vergrößerung liegt typischerweise bei 7x bis 90x. Diese Mikroskope liefern ein dreidimensionales Bild durch zwei getrennte optische Strahlengänge. Nur optische Mikroskope mit sichtbarer Beleuchtung werden hier eingereiht - Fluoreszenz- und Konfokalmikroskope fallen unter 9011 80.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet man ein Stereomikroskop (9011 10) von anderen optischen Mikroskopen (9011 80)?
Ein Stereomikroskop der Unterposition 9011 10 verfügt über zwei getrennte, parallele Strahlengänge und erzeugt ein dreidimensionales Bild, typischerweise bei Vergrößerungen unter 100x. Unterposition 9011 80 umfasst andere optische Mikroskope, darunter biologische Mikroskope mit einem Okular oder trinokularem Kopf für eine Person. Das entscheidende Kriterium ist die optische Bauweise - stereoskopischer Doppelstrahlengang gegenüber einfachem optischem Strahlengang. Die Erläuterungen zum HS zu Position 9011 beschreiben diesen Unterschied im Detail. Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.
Erfordern Stereomikroskope eine CE-Kennzeichnung und welche Richtlinien gelten?
Elektrisch betriebene Stereomikroskope (mit Beleuchtung, Digitalkameras, Motorisierung) erfordern eine CE-Kennzeichnung gemäß LVD-Richtlinie (2014/35/EU) und EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Mikroskope für medizinische Anwendungen (z. B. Chirurgie, Ophthalmologie) unterliegen zusätzlich der MDR (2017/745) und erfordern die Zertifizierung durch eine benannte Stelle sowie eine EUDAMED-Registrierung. Rein optische Mikroskope ohne Stromanschluss können von der CE-Kennzeichnung ausgenommen sein - eine Einzelfallprüfung ist stets erforderlich.
Welche Zollsätze gelten bei der Einfuhr von Stereomikroskopen in die EU?
Unterposition 9011 10 fällt unter Kapitel 90 KN, das grundsätzlich vom WTO-ITA-Abkommen erfasst ist und für viele Codes einen MFN-Satz von 0% ermöglichen kann. Der 10-stellige TARIC-Code-Satz kann variieren - eine Überprüfung in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission ist obligatorisch. Präferenzzollsätze von 0% sind im Rahmen von FTA-Abkommen verfügbar (CETA, EU-Japan-WPA, KOREU, EU-UK-TCA, APS). Bei der Einfuhr wird MwSt erhoben. Aktuelle Sätze sind stets in TARIC zu überprüfen.
Unterliegen Stereomikroskope KN 9011 10 der Dual-Use-Kontrolle?
Standard-Stereomikroskope für die Qualitätskontrolle unterliegen keiner Dual-Use-Kontrolle. Fortschrittliche Systeme mit automatischer Bilderkennung oder Spezialobjektiven können jedoch Exportbeschränkungen (EU-Verordnung 2021/821) unterliegen, wenn sie die technischen Kontrollkriterien erfüllen.