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88071000
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVONTeile von Waren der Positionen 8801, 8802 oder 8806

Teile von Waren der Positionen 8801, 8802 oder 8806, Propeller und Rotoren, Teile davon

Einreihung

Der KN-Code 880710 umfasst Propeller und Rotoren und deren Teile für Luftfahrzeuge: Flugzeugpropeller, Hubschrauberrotoren, Rotorblätter und Naben.

Zertifizierung und Ausfuhrkontrolle

EASA-Lufttüchtigkeitsvorschriften. EASA Form 1 Produktionszertifikate erforderlich. Dual-Use-Ausfuhrkontrolle für militärisch nutzbare Komponenten.

Import und Handel

EASA Form 1, Ursprungsdokumente und Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. Strenge Qualitätskontrolle.

Propeller und Rotoren - EASA Part 21 Zertifizierung

Die Einfuhr von Propeller und Rotoren (KN 8807 10) in die EU unterliegt den EASA Part 21 Vorschriften zur Zertifizierung von Luftfahrtteilen. Jedes in ein zertifiziertes Luftfahrzeug eingebaute Teil muss ein EASA Form 1 Zertifikat besitzen. Der MFN-Zollsatz ist in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Luftfahrtteile können Dual-Use- und Endverwendungskontrollen unterliegen. EORI-Nummer erforderlich. EUSt 19%.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen Luftfahrtteile EASA Form 1?
Ja. Teile für EASA-zertifizierte Luftfahrzeuge müssen EASA Form 1 oder anerkanntes Äquivalent aufweisen.
Werden Drohnenpropeller unter 880710 eingereiht?
Für Drohnen konstruierte Propeller können als Luftfahrtteile unter diesen Code fallen.
Unterliegen Hubschrauberrotoren Ausfuhrkontrollen?
Ja. Besonders militärisch nutzbare Rotoren unterliegen dem Wassenaar Arrangement.
Welche Zertifikate sind bei der Einfuhr von Propeller und Rotoren KN 8807 10 nötig?
Die Einfuhr von Propeller und Rotoren (KN 8807 10) erfordert ein EASA-Zertifikat (Form 1 für Luftfahrtteile). EORI-Nummer und Zollanmeldung erforderlich. TARIC-Datenbank für Zollsatz prüfen. EUSt 19%.