88069400
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON›Unbemannte Luftfahrzeuge
Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg bis 150 kg
Untercodes (1)
Einreihung
Der KN-Code 880694 umfasst unbemannte Luftfahrzeuge über 25 kg. Große Industrie-, Fracht- und Spezialdrohnen.
Vorschriften
EASA zertifizierte Kategorie, ähnlich bemannten Anforderungen. Dual-Use-Ausfuhrkontrolle und MTCR können gelten.
Import und Handel
Umfassende Dokumentation und Genehmigungen erforderlich.
Drohnen über 25 kg - EASA zertifizierte Kategorie
Die Einfuhr von Drohnen über 25 kg (KN 8806 94) in die EU unterliegt den EASA-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945. Die Klasse C0-C4 bestimmt die Betriebsanforderungen. Der MFN-Zollsatz hängt vom TARIC-Code ab. Drohnen können der Dual-Use-Kontrolle unterliegen, insbesondere Modelle mit fortschrittlicher Kamera oder großer Reichweite. EORI-Nummer und CE-Kennzeichnung sind erforderlich. Die RED gilt für Funkfunktionen. EUSt von 19% fällt an.
Häufig gestellte Fragen
Welche EASA-Zertifikate sind über 25 kg erforderlich?
Typischerweise EASA zertifizierte Kategorie mit Musterzulassung und Lufttüchtigkeitszeugnis.
Fallen große Drohnen unter MTCR?
Ja. UAV mit 500 kg Nutzlast über 300 km können MTCR Kategorie I unterliegen.
Benötigen Frachtdrohnen Sondergenehmigungen?
Ja. BVLOS-Lieferdrohnen benötigen EASA-Genehmigung und Luftraummanagement-Zustimmung.
Welche Zertifikate sind bei der Einfuhr von Drohnen über 25 kg KN 8806 94 nötig?
Die Einfuhr von Drohnen (KN 8806 94) erfordert CE-Kennzeichnung und EASA-Konformität (EU) 2019/945 für Klasse C0-C4. EU-Konformitätserklärung, EORI-Nummer und Zollanmeldung nötig. EUSt 19%.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg bis 150 kg“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg bis 150 kg“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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