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88062300
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVONUnbemannte Luftfahrzeuge

Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, nur für ferngesteuerten Flug, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 7 kg bis 25 kg

Einreihung

Der KN-Code 880623 umfasst Erdbeobachtungs- und Fernerkundungssatelliten mit optischen Kameras, SAR-Radaren und anderen Instrumenten.

Ausfuhrkontrolle

Strenge Dual-Use-Ausfuhrkontrolle. Hochauflösende Bildgebungstechnologien unterliegen besonderen Beschränkungen.

Import und Handel

Spezialdokumentation und Ausfuhrkontrollgenehmigungen erforderlich.

Erdbeobachtungssatelliten - Dual-Use und Wassenaar

Die Einfuhr von Erdbeobachtungssatelliten (KN 8806 23) in die EU unterliegt den EASA-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945. Die Klasse C0-C4 bestimmt die Betriebsanforderungen. Der MFN-Zollsatz hängt vom TARIC-Code ab. Drohnen können der Dual-Use-Kontrolle unterliegen, insbesondere Modelle mit fortschrittlicher Kamera oder großer Reichweite. EORI-Nummer und CE-Kennzeichnung sind erforderlich. Die RED gilt für Funkfunktionen. EUSt von 19% fällt an.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Beobachtungssatelliten Ausfuhrkontrollen?
Ja. Erdbeobachtungssatelliten sind Dual-Use-Güter unter strenger Kontrolle.
Welche Anwendungen haben Beobachtungssatelliten?
Meteorologie, Kartographie, Klimaüberwachung, Präzisionslandwirtschaft und Umweltmonitoring. Das EU-Copernicus-Programm nutzt solche Daten.
Unterliegen Satellitendaten Vorschriften?
Ja. Hochauflösende Geodaten unterliegen nationalen und internationalen Verteilungsvorschriften.
Welche Zertifikate sind bei der Einfuhr von Erdbeobachtungssatelliten KN 8806 23 nötig?
Die Einfuhr von Drohnen (KN 8806 23) erfordert CE-Kennzeichnung und EASA-Konformität (EU) 2019/945 für Klasse C0-C4. EU-Konformitätserklärung, EORI-Nummer und Zollanmeldung nötig. EUSt 19%.