Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor und Elektromotor als Antriebsmotoren, andere als solche, die durch Anschließen an eine externe Stromquelle aufgeladen werden können, neu
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor und Elektromotor als Antriebsmotoren, andere als solche, die durch Anschließen an eine externe Stromquelle aufgeladen werden können, neu
Zollsätze und Präferenzen
MFN-Satz (erga omnes)
Handelspräferenzen(58)
| Land | Satz |
|---|---|
| EGÄgypten | 0% |
| ALAlbanien | 0% |
| DZAlgerien | 0% |
| ADAndorra | 0% |
| BABosnien und Herzegowina | 0% |
| CARICARIFORUM | 0% |
| XCCeuta | 0% |
| CLChile | 0% |
| ECEcuador | 0% |
| CIElfenbeinküste | 0% |
Handelssanktionen
Länder unter EU-Sanktionen - zusätzliche Beschränkungen und Einfuhrverbote können gelten.
Verbindliche Zolltarifauskunft
vZTA Klassifizierungsbeispiele
Zweisitziges, vierrädriges Elektrofahrzeug zur Personenbeförderung. Es wird ausschließlich von einem Elektromotor mit einer Leistung von 6 kW angetrieben. Die Abmessungen des Fahrzeugs sind: Höhe 1720 mm, Länge 2317 mm und Breite 1295 mm. Es erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und hat ein fahrbereites Gewicht von 420 kg. Ausgestattet mit einem Standardlenkrad für Personenkraftwagen und doppelflügeligen Türen mit Fenstern. Das Produkt ist ein Fahrzeug der Kategorie L (L6e-BP).
New hybrid passenger car with petrol and electric motors
Used end-of-life diesel passenger car
Electric mobility scooter for elderly/disabled
Three-wheeled electric vehicle
Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.