8703 40TARIC-Untercode wählen
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor und Elektromotor als Antriebsmotoren, andere als solche, die durch Anschließen an eine externe Stromquelle aufgeladen werden können
Verfügbare TARIC-Untercodes: 4
Plug-in-Hybridfahrzeuge mit Ottomotor KN 8703 40
Der KN-Code 8703 40 umfasst Pkw mit Fremdzündungsmotor (Benzin) und Elektromotor mit externer Lademöglichkeit (Plug-in-Hybrid – PHEV). Dieses Segment wächst dynamisch mit Modellen wie BMW 330e, Mercedes C300e, Volkswagen Golf GTE, Toyota RAV4 Plug-in, Volvo XC60 Recharge und Hyundai Tucson PHEV. Diese Fahrzeuge verbinden die Vorteile beider Antriebe – der Elektromotor ermöglicht emissionsfreies Fahren in der Stadt (typische Reichweite 50-100 km), der Benzinmotor gewährleistet unbegrenzte Fernreichweite. Batterien von 10-25 kWh werden über Standardsteckdose oder AC/DC-Ladestationen geladen. Die Typgenehmigung folgt Verordnung (EU) 2018/858, die CO2-Messung berücksichtigt den Hybridmodus (WLTP mit gewichtetem Kraftstoff- und Stromverbrauch). Euro 6e/Euro 7 gilt für den Verbrennungsmotor und UNECE-Regelung Nr. 100 für das Elektrosystem.
Verbrauchsteuer und Besteuerung von Plug-in-Hybriden
Die Einfuhr von Plug-in-Hybrid-Pkw mit Ottomotor (KN 8703 40) unterliegt Zoll, Verbrauchsteuer und MwSt. Der Zollsatz ist in TARIC/ISZTAR4 zu prüfen. Die Verbrauchsteuer hängt vom Hubraum des Verbrennungsmotors ab – 3,1 % für Motoren bis 2000 cm3 oder 18,6 % für über 2000 cm3. In Polen können Plug-in-Hybrid-Pkw von Steuererleichterungen profitieren, darunter Kfz-Steuerbefreiung und bevorzugte Abschreibungssätze für Unternehmer. Der Zollwert eines PHEV umfasst Verbrennungsmotor und Elektrosystem mit Batterie. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb gilt dasselbe Verbrauchsteuerverfahren – Erklärung innerhalb 14 Tagen, Zahlung vor Zulassung. EU-Typgenehmigung für beide Antriebssysteme ist erforderlich.
Markt und Vorschriften für Plug-in-Hybride
Plug-in-Hybrid-Pkw (KN 8703 40) bilden ein wichtiges Übergangssegment zwischen Verbrenner und Elektrofahrzeugen. Im Rahmen der CO2-Flottennormen (Verordnung (EU) 2023/851) profitieren PHEV von niedrigeren WLTP-CO2-Werten, die Herstellern bei der Zielerreichung helfen. Die Europäische Kommission erwägt jedoch eine Verschärfung der PHEV-Emissionsmessmethodik unter Berücksichtigung realer Nutzungsmuster (Utility Factor). Die Richtlinie über saubere Fahrzeuge stuft PHEV als emissionsarm, nicht emissionsfrei ein. Umweltzonen lassen PHEV meist zu, einige Städte planen aber auch Hybridbeschränkungen. Beim PHEV-Import ist die Überprüfung von Batteriekapazität und Elektroreichweite wichtig – diese Werte beeinflussen Wiederverkaufsattraktivität und mögliche Steuervergünstigungen. Batterien unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Verbrauchsteuer auf einen Plug-in-Hybrid?
Die Verbrauchsteuer auf einen Plug-in-Hybrid-Pkw (KN 8703 40) hängt vom Hubraum des Verbrennungsmotors ab, nicht vom Vorhandensein des Elektroantriebs. Für Motoren bis 2000 cm3 beträgt sie 3,1 %, über 2000 cm3 – 18,6 %. Beispielsweise unterliegt der BMW 330e mit 2.0-Motor (1998 cm3) 3,1 %, der Porsche Cayenne E-Hybrid mit 3.0 Turbo dagegen 18,6 %.
Darf ein PHEV in Nullemissionszonen fahren?
Plug-in-Hybride können in die meisten Umweltzonen (LEZ) einfahren, qualifizieren sich aber nicht immer für Nullemissionszonen (ZEZ), da sie einen Verbrennungsmotor besitzen. Einige Städte lassen PHEV im Elektromodus in ZEZ zu (mit Geofencing). Die Regeln variieren zwischen Städten und Ländern – vor der Reise sollten die aktuellen Vorschriften der jeweiligen Zone geprüft werden.
Welche Steuervergünstigungen haben PHEV-Besitzer in Polen?
In Polen können PHEV-Besitzer von Steuerpräferenzen profitieren, darunter Kfz-Steuerbefreiung, höhere Abschreibungsgrenze für Unternehmer (225.000 PLN statt 150.000 PLN), kostenfreies Parken in Bewirtschaftungszonen einiger Städte und Buspurnutzung. Die konkreten Bedingungen hängen von geltenden Vorschriften und lokalen Regelungen ab.