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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONPersonenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen

Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, nur mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von 1 000 cm³ oder weniger

Pkw mit Ottomotor bis 1000 cm3 KN 8703 21

Der KN-Code 8703 21 umfasst Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit Fremdzündungsmotor (Benzin) mit einem Hubraum von höchstens 1000 cm3. Dies sind Fahrzeuge der Klasse A und Kleinstwagen wie Fiat 500, Toyota Aygo, Kia Picanto oder Hyundai i10, die für den täglichen Stadtverkehr konzipiert sind. Moderne Motoren mit Hubraum bis 1 Liter nutzen häufig Turboaufladung und erreichen Leistungen von 65 bis 100 PS. Diese Fahrzeuge müssen die Euro-6e-Abgasnorm gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007 mit Emissionsmessungen unter realen Fahrbedingungen (RDE) erfüllen. Die Typgenehmigung erfolgt gemäß Verordnung (EU) 2018/858. In der KN-Position 8703 eingestufte Pkw unterliegen in Polen der Verbrauchsteuer, deren Höhe vom Hubraum abhängt – für Fahrzeuge bis 2000 cm3 beträgt der Satz 3,1 % des Fahrzeugwerts. Zusätzlich fallen Zulassungsgebühren und Kfz-Steuer an.

Verbrauchsteuer und Einfuhrverfahren

Die Einfuhr von Pkw mit Ottomotor bis 1000 cm3 (KN 8703 21) ist mit Zoll, Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer verbunden. Zollsätze sind im TARIC- oder ISZTAR4-System zu prüfen. Die Verbrauchsteuer auf Pkw mit Motor bis 2000 cm3 beträgt 3,1 % der Bemessungsgrundlage – bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist dies der Zollwert zuzüglich Zoll, beim innergemeinschaftlichen Erwerb der Marktwert des Fahrzeugs. Die Mehrwertsteuer wird auf Zollwert plus Zoll plus Verbrauchsteuer erhoben. Der Importeur muss eine Verbrauchsteuererklärung abgeben und die Steuer vor der ersten Zulassung in Polen entrichten. Aus Drittländern importierte Fahrzeuge müssen eine EU-Typgenehmigung besitzen oder eine Einzelgenehmigung erhalten. Technische Untersuchung, Haftpflichtversicherung und Zulassung bei der Verkehrsbehörde sind erforderlich. Bei gebrauchten Fahrzeugen basiert der Zollwert auf dem Transaktionspreis, der von den Zollbehörden auf Übereinstimmung mit dem Marktwert überprüft wird.

Emissionsvorschriften und Zukunft kleiner Motoren

Pkw mit Ottomotor bis 1000 cm3 (KN 8703 21) unterliegen zunehmend restriktiven Emissionsnormen. Euro 6e erfordert die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten sowohl im WLTP-Laborzyklus als auch unter realen Fahrbedingungen (RDE). Euro 7 (Verordnung (EU) 2024/1257), mit vollständiger Umsetzung für Pkw ab 2026 geplant, verschärft Grenzwerte für Brems- und Reifenpartikel und führt Anforderungen an die Haltbarkeit der Emissionskontrollsysteme ein. Die Verordnung (EU) 2023/851 über CO2-Normen für Pkw setzt das Ziel von null CO2-Emissionen für neue Pkw ab 2035, was den schrittweisen Ausstieg aus Verbrennungsmotoren bedeutet. Kleine aufgeladene Motoren bis 1 Liter bieten relativ niedrige CO2-Emissionen, doch steigende regulatorische Anforderungen können Produktionskosten und Fahrzeugpreise beeinflussen. Im Kontext von CO2-Steuer und emissionsbasierten Zulassungsgebühren bleiben Fahrzeuge mit kleinen Motoren steuerlich vorteilhaft.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Verbrauchsteuer auf einen Pkw mit Motor bis 1000 cm3?
Die Verbrauchsteuer auf Pkw mit Motor bis 2000 cm3 (einschließlich bis 1000 cm3) beträgt 3,1 % der Bemessungsgrundlage. Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist die Grundlage der Zollwert zuzüglich Zoll. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb ist die Grundlage der gezahlte Betrag oder der Marktwert, wenn der Transaktionspreis vom Marktwert abweicht. Die Verbrauchsteuer muss vor der ersten Zulassung in Polen entrichtet werden.
Welche Abgasnormen muss ein neuer Pkw mit Motor bis 1000 cm3 im Jahr 2026 erfüllen?
Im Jahr 2026 muss ein neuer Pkw mit Motor bis 1000 cm3 die Euro-6e-Norm mit RDE-Messungen und die kommenden Euro-7-Anforderungen (Verordnung (EU) 2024/1257) erfüllen. Es gelten Grenzwerte für NOx, CO, HC, Partikel und Partikelanzahl, sowohl im WLTP-Laborzyklus als auch unter realen Fahrbedingungen. Zusätzlich gelten die CO2-Flottennormen des Herstellers gemäß Verordnung (EU) 2023/851.
Lohnt sich der Import eines Gebrauchtwagens bis 1000 cm3 aus Japan?
Ob sich der Import aus Japan lohnt, hängt von Kaufpreis, Seetransportkosten, Zoll, Verbrauchsteuer (3,1 %), Mehrwertsteuer und Anpassungskosten an europäische Anforderungen (Beleuchtung, Typgenehmigung) ab. Japanische Fahrzeuge haben Rechtslenker, was kostspielige Umbauten erfordert. Die Gesamtimportkosten können den Preis eines vergleichbaren Fahrzeugs auf dem europäischen Markt übersteigen. Eine detaillierte Kalkulation vor der Entscheidung wird empfohlen.