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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONZugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)

Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), Sattelzugmaschinen for Sattelanhänger, nur mit Elektromotor als Antriebsmotor

Andere elektrische Straßenzugmaschinen KN 8701 24

Der KN-Code 8701 24 umfasst Straßenzugmaschinen mit Elektromotor, die nicht unter die Unterposition 8701 23 fallen. Diese Kategorie umfasst elektrisch angetriebene Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern (nicht Sattelanhängern) sowie elektrische Straßenzugmaschinen mit spezifischen, in der Kombinierten Nomenklatur unterschiedenen technischen Parametern. Diese Fahrzeuge finden Anwendung im Verteilerverkehr, in der Stadtlogistik und im Terminalbetrieb, wo emissionsfreier Betrieb und niedriger Geräuschpegel wesentliche betriebliche Vorteile darstellen. Elektrische Straßenzugmaschinen dieser Kategorie sind mit Elektromotoren von 150 bis 500 kW ausgestattet, gespeist von Lithium-Ionen- oder Lithium-Eisenphosphat-Batteriepaketen (LFP). Die Typgenehmigung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2018/858, und die elektrische Sicherheit muss der UNECE-Regelung Nr. 100 entsprechen. Im Jahr 2026 gewinnen Ladestandards an Bedeutung – die Fahrzeuge können CCS-Combo-2-Stecker oder das MCS-System für Hochleistungsladen nutzen.

Einfuhrverfahren und regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr elektrischer Straßenzugmaschinen (KN 8701 24) aus Nicht-EU-Ländern erfordert Standardzollverfahren einschließlich Abgabe einer Zollanmeldung im AIS/IMPORT-System, Vorlage von Handels- und Transportdokumenten sowie Entrichtung von Zöllen und Steuern. Aktuelle Zollsätze sind im TARIC- oder ISZTAR4-System zu prüfen, da sie je nach Ursprungsland variieren können. Diese Fahrzeuge unterliegen als Straßenzugmaschinen nicht der Verbrauchsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll erhoben. Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung der technischen Verkehrsüberwachung erhalten. Eine technische Untersuchung zur Bestätigung der Funktionsfähigkeit von Elektrosystem, Bremssystem und Beleuchtung ist erforderlich. Das Batteriepaket unterliegt der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien, einschließlich Anforderungen an den Batteriepass und die CO2-Fußabdruckerklärung. Beim Seetransport werden Lithium-Ionen-Batterien als gefährliche Güter der Klasse 9 gemäß IMDG-Code eingestuft.

Anwendungen und Ladeinfrastruktur

Elektrische Straßenzugmaschinen unter KN 8701 24 finden zunehmende Anwendung in der Letzte-Meile-Logistik, der städtischen Distribution und im Terminalbetrieb. Der emissionsfreie Betrieb ermöglicht ihren Einsatz in Umweltzonen (LEZ) und Nullemissionszonen (ZEZ), die in vielen europäischen Städten eingeführt werden. Der niedrigere Geräuschpegel ermöglicht Nachtlieferungen und erhöht die logistische Effizienz. Die AFIR-Verordnung verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, eine angemessene Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entlang des TEN-V-Netzes sicherzustellen. In Polen umfasst das Ladestationsausbauprogramm Transportkorridore und Logistikzentren. Bei der Berechnung der Gesamtbetriebskosten (TCO) elektrischer Straßenzugmaschinen sind niedrigere Energiekosten im Vergleich zu Diesel, geringerer Wartungsbedarf und potenzielle Einnahmen aus Nullemissionszertifikaten zu berücksichtigen. Der Restwert dieser Fahrzeuge hängt wesentlich vom Batteriezustand ab, was ein wichtiger Faktor bei Leasingentscheidungen ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen KN 8701 23 und 8701 24?
KN-Code 8701 23 umfasst elektrische Straßenzugmaschinen zum Ziehen von Sattelanhängern, während KN 8701 24 andere elektrische Straßenzugmaschinen klassifiziert, einschließlich Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern. Die genauen Unterscheidungskriterien sind in der Kombinierten Nomenklatur festgelegt und hängen von der Fahrzeugkonstruktion und dem Verwendungszweck ab. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung empfiehlt sich die Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft bei den Zollbehörden.
Unterliegen Batterien für elektrische Zugmaschinen besonderen Vorschriften?
Ja, Lithium-Ionen-Batterien in elektrischen Straßenzugmaschinen unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Die Verordnung führt Anforderungen an CO2-Fußabdruckerklärungen, Mindestgehalt an Recyclingmaterialien, Batteriepässe und erweiterte Herstellerverantwortung für Sammlung und Recycling von Altbatterien ein. Der Transport von Batterien unterliegt den ADR/IMDG-Vorschriften für gefährliche Güter der Klasse 9.
Welche betrieblichen Vorteile bieten elektrische Straßenzugmaschinen?
Elektrische Straßenzugmaschinen bieten niedrigere Energiekosten im Vergleich zu Diesel, geringeren Wartungsbedarf durch einfacheren Antriebsstrang, emissionsfreien Betrieb in Umwelt- und Nullemissionszonen, niedrigeren Geräuschpegel für Nachtlieferungen sowie Freiheit von Fahrverboten für Verbrennungsfahrzeuge an Wochenenden in einigen EU-Ländern. Die Gesamtbetriebskosten (TCO) nähern sich durch sinkende Batteriepreise denen von Dieselfahrzeugen an.