85065000
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE›Primärelemente und Primärbatterien
Primärelemente und Primärbatterien, Lithium
Untercodes (3)
Umfang der Unterposition 850650
Primäre (Einweg-) Lithiumzellen und -batterien. Nicht zu verwechseln mit wiederaufladbaren Li-Ion-Akkumulatoren (Position 8507). Einwegenergiequellen mit 3V (Li-MnO2) oder 3,6V (Li-SOCl2). Anwendungen: CR2032, CR2025, CR123A in Fernbedienungen, IoT-Geräten, Rauchmeldern, Medizingeräten und Militärsystemen. Li-SOCl2 in Messtechnik (10–20 Jahre Lebensdauer). Einreihung nach AV 1 und 6.
Regulatorische Anforderungen
Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Lithiumbatterien sind Gefahrgut Klasse 9 (UN3090/UN3091). Verpackung, Kennzeichnung und Transportdokumentation müssen Gefahrgutanforderungen (IATA DGR, ADR) erfüllen. Lithium-Knopfzellen erfordern kindersicheres Verpackung ab 2025. RoHS 2 gilt. CE-Kennzeichnung. CBAM findet keine Anwendung.
Zollsätze und Handel
MFN-Zollsätze im TARIC. Import aus China, Japan, Südkorea. Dynamisch wachsender Markt (IoT, Sensorik). CR2032 meistgehandeltes Format. Präferenzzollsätze erfordern Ursprungsregeln. Mehrwertsteuer wird erhoben.
EU-Batterieverordnung und Batterien unter 8506 50
Primärbatterien unter 8506 50 unterliegen der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ab 18. Februar 2027 müssen tragbare Batterien Mindestanforderungen an Recyclinganteil, Kennzeichnung und Batteriepass erfüllen. Quecksilberoxidbatterien sind in der EU verboten. MFN-Zollsatz: 4,7%. Die Einfuhr erfordert Registrierung im nationalen Batterieproduzentenregister.
Häufig gestellte Fragen
Unterschied Lithium-Primärbatterien (850650) vs. Li-Ion-Akkus (8507)?
Primäre Lithiumbatterien (850650) sind Einwegzellen mit metallischem Lithium, z. B. CR2032 (3V). Li-Ion-Akkumulatoren (8507) sind wiederaufladbar mit Lithiumionen zwischen Elektroden (z. B. 18650, Pouch-Zellen). Einweg = 850650, wiederaufladbar = 8507.
Welche Transportanforderungen gelten?
Lithiumbatterien sind Gefahrgut Klasse 9 (UN3090/UN3091). Lufttransport IATA DGR, Straßentransport ADR. Spezialverpackung, Warnkennzeichnung, Transportdokumentation, Mengenbegrenzungen. Nichteinhaltung riskiert Transportverweigerung und Sanktionen.
Unterliegen Waren des KN 85 06 50 CBAM?
Nein. CBAM: Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff. Batterien aus Kapitel 85 nicht erfasst.
Welche Batterieverordnung-Anforderungen gelten für 8506 50?
Batterien unter 8506 50 unterliegen (EU) 2023/1542: Kennzeichnung, Mindestrecyclinganteil ab 2027, Produzentenregistrierung und Batteriepass. Quecksilberbatterien sind verboten.
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