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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten, tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mit einem Gewicht von nicht mehr als 10 kg, bestehend aus mindestens einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einer Anzeige

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
69 Dok.
X060X061X062X063X064X065+63
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

IEgold4-BTI157

Portable tablet computer with cellular connectivity

elektronika i komponenty komputeroweGRI 1GRI 6
IEgold5-BTI152

Portable tablet computer with touchscreen

elektronika i komponenty komputeroweGRI 1GRI 6
IEgold4-BTI166

Portable tablet computer with accessories

elektronika i komponenty elektroniczneGRI 1GRI 6
IEgold5-BTI190

Laptop computer with 15.3" display and lithium battery

elektronika i komponenty elektroniczneGRI 1GRI 6
NLgold023-1260

Demonstration smartphone for consumer display

elektronika (komponenty elektroniczne)GRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst der KN-Code 8471 30?

Der KN-Code 8471 30 der Kombinierten Nomenklatur umfasst tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ADV) mit einem Gewicht von höchstens 10 kg, bestehend aus mindestens einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm. Zu dieser Unterposition gehören Laptops, Notebooks, Netbooks, Ultrabooks und tragbare Computer mit Touchscreen, die das Gewichts- und ADV-Funktionskriterium erfüllen. Die Einreihung unter Position 8471 setzt voraus, dass das Gerät eine automatische Datenverarbeitungsmaschine ist - programmierbar, in der Lage ein gespeichertes Programm auszuführen, mit Arbeits- und Dauerspeicher, fähig Daten eigenständig zu speichern und abzurufen sowie mit externen Geräten zu kommunizieren. Das wesentliche Kriterium der Unterposition 8471 30 ist die Tragbarkeit - Gewicht bis 10 kg - und die Integration von Tastatur und Bildschirm in einem Gehäuse. Tablets mit abnehmbarer Tastatur können eine individuelle Einreihungsbewertung erfordern. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften, Vorschrift 1, unter Berücksichtigung der Anmerkung 6A zu Kapitel 84, die eine ADV-Maschine definiert. Im Zweifelsfall wird eine vZTA empfohlen.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für Laptops

Die Einfuhr von Laptops unter KN-Code 8471 30 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen. Laptops als Elektronikgeräte unterliegen mehreren EU-Richtlinien: der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und der Funkanlagen-Richtlinie (RED) 2014/53/EU für Geräte mit Funkmodul (Wi-Fi, Bluetooth, LTE). Die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch. Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt Registrierungs- und Recyclingpflichten fest. Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien gilt für eingebaute Lithium-Ionen-Akkus. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1782 legt Anforderungen an externe Netzteile fest. Die Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit verpflichtet den Einführer zur Gewährleistung der Produktsicherheit. Die Kennzeichnung muss den Sprachanforderungen des Bestimmungslandes entsprechen.

Zollsätze und ITA für Laptops und tragbare Computer

Laptops und tragbare Computer unter KN-Code 8471 30 fallen unter das WTO-Informationstechnologieabkommen (ITA). Der MFN-Zollsatz beträgt 0%, was in der aktuellen TARIC-Datenbank zu bestätigen ist. Das ITA beseitigt Einfuhrzölle auf ADV-Maschinen der Position 8471 für alle Unterzeichner, einschließlich der EU. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus (Verordnung (EU) 2023/956). Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer zum nationalen Satz erhoben. Laptops können Ausfuhrkontrollbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EU) 2021/821) unterliegen, wenn sie kontrollierte fortschrittliche Prozessoren enthalten. Einfuhren aus Ländern, die EU-Sanktionen unterliegen, erfordern die Überprüfung von Beschränkungen. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System vor jeder Einfuhr zu prüfen.

EU-Richtlinien und Ökodesign für IT-Produkte 8471 30

Die Einfuhr von IT-Produkten der Unterposition 8471 30 erfordert die Einhaltung mehrerer EU-Vorschriften. Die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) beschränkt Blei, Quecksilber und Cadmium. Die WEEE-Richtlinie verlangt die Registrierung im nationalen Register. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 stellt Anforderungen an Haltbarkeit und Reparierbarkeit. IT-Produkte profitieren vom ITA-Nullzoll. Eine CE-Konformitätserklärung ist erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Profitieren Laptops unter Code 8471 30 vom ITA-Nullzollsatz?
Ja. Laptops und tragbare Computer der Unterposition 8471 30 fallen unter das WTO-ITA, das Einfuhrzölle auf ADV-Maschinen beseitigt. Der MFN-Zollsatz beträgt 0% für alle ITA-Unterzeichner, einschließlich der EU. Der Satz ist in der aktuellen TARIC-Datenbank für den konkreten 10-stelligen TARIC-Code zu bestätigen. Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer zum nationalen Satz erhoben. Diese Produkte unterliegen nicht dem CBAM. Der Nullzollsatz gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Laptops.
Wird ein Tablet mit Tastatur unter Code 8471 30 eingereiht?
Die Einreihung eines Tablets mit Tastatur hängt von seinem wesentlichen Charakter und seiner Konstruktion ab. Erfüllt ein Tablet mit abnehmbarer Tastatur die ADV-Maschinendefinition (Anmerkung 6A zu Kapitel 84) und wiegt einschließlich Tastatur und Bildschirm weniger als 10 kg, kann es unter Unterposition 8471 30 fallen. Tablets ohne Tastatur können unter andere Unterpositionen der Position 8471 eingereiht werden. Die Entscheidung hängt von der konkreten Gerätekonfiguration ab. Die EBTI-Datenbank enthält zahlreiche vZTA-Entscheidungen zur Tablet-Einreihung.
Welche EU-Richtlinien gelten für die Einfuhr von Laptops?
Laptops unterliegen mehreren EU-Richtlinien: EMV 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit), Niederspannung 2014/35/EU (elektrische Sicherheit), RoHS 2011/65/EU (gefährliche Stoffe), RED 2014/53/EU (Funkanlagen - Wi-Fi, Bluetooth), WEEE 2012/19/EU (Recycling). Die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch. Die Verordnung (EU) 2023/1542 gilt für Lithium-Ionen-Batterien. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1782 gilt für Netzteile. Der Einführer muss im nationalen WEEE-Register eingetragen sein.
Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Produkte unter 8471 30?
Produkte unter 8471 30 unterliegen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 mit Anforderungen an Ersatzteile, Reparierbarkeit und Haltbarkeit. Auch RoHS 2 und WEEE gelten.