84716000
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON›Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten, Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in demselben Gehäuse Speichereinheiten enthalten
Untercodes (2)
84716060Zoll: 0%
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten, Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in demselben Gehäuse Speichereinheiten enthalten, Tastaturen
84716070Zoll: 0%
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten, Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in demselben Gehäuse Speichereinheiten enthalten, andere
Was umfasst der KN-Code 8471 60?
Der KN-Code 8471 60 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Eingabe- oder Ausgabegeräte für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ADV), auch wenn sie in demselben Gehäuse eine Speichereinheit enthalten. Zu dieser Unterposition gehören Computermonitore, Tastaturen, Mäuse, Trackpads, Scanner, Computerdrucker (bei separater Einreihung vom Computer), an Computer angeschlossene Projektoren und andere periphere Ein-/Ausgabegeräte. Das wesentliche Einreihungskriterium ist die Bestimmung des Geräts zur Zusammenarbeit mit einer ADV-Maschine - das Gerät muss zur Kommunikation mit einer ADV-Maschine der Position 8471 entworfen und fähig sein. Multifunktionsgeräte (z.B. Monitore mit eingebauten Lautsprechern) werden nach ihrem wesentlichen Charakter eingereiht. Anmerkung 6C zu Kapitel 84 präzisiert, dass Einheiten mit spezifischer Funktion anders als Datenverarbeitung unter die entsprechenden Positionen eingereiht werden. Drucker können unter Position 8443 eingereiht werden, wenn sie als eigenständige Druckgeräte fungieren.
Einfuhranforderungen für Eingabe-/Ausgabegeräte
Die Einfuhr von Ein-/Ausgabegeräten unter KN-Code 8471 60 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex. Ein-/Ausgabegeräte als Elektronikgeräte unterliegen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU. Die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch. Monitore unterliegen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2021 über das Ökodesign von Displays und der Verordnung (EU) 2019/2013 über die Energiekennzeichnung von Displays. Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt Recyclingpflichten fest. Drahtlose Geräte (Bluetooth-/Wi-Fi-Mäuse, -Tastaturen) unterliegen der RED-Richtlinie 2014/53/EU. Die Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit gilt für Verbrauchergeräte. Die Zolldokumentation umfasst Handelsrechnung, Transportdokument und CE-Konformitätserklärung. Der Einführer muss im nationalen WEEE-Register eingetragen sein.
Zollsätze und ITA für Peripheriegeräte
Ein-/Ausgabegeräte unter KN-Code 8471 60 fallen unter das WTO-ITA. Der MFN-Zollsatz beträgt 0%, was Einfuhrzölle auf ADV-Peripheriegeräte der Position 8471 beseitigt. Der Satz ist in der aktuellen TARIC-Datenbank zu bestätigen. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM. Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer zum nationalen Satz erhoben. Präferenzielle FTA-Sätze sind bei einem Null-MFN-Satz irrelevant. Autonome Zollaussetzungen können bestimmte elektronische Bauteile umfassen. Einfuhren aus sanktionierten Ländern erfordern die Überprüfung von Beschränkungen. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC vor jeder Einfuhr zu prüfen. Monitore können zusätzlichen Anforderungen an die Energiekennzeichnung unterliegen.
EU-Richtlinien und Ökodesign für IT-Produkte 8471 60
Die Einfuhr von IT-Produkten der Unterposition 8471 60 erfordert die Einhaltung mehrerer EU-Vorschriften. Die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) beschränkt Blei, Quecksilber und Cadmium. Die WEEE-Richtlinie verlangt die Registrierung im nationalen Register. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 stellt Anforderungen an Haltbarkeit und Reparierbarkeit. IT-Produkte profitieren vom ITA-Nullzoll. Eine CE-Konformitätserklärung ist erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Wird ein Computermonitor unter Code 8471 60 eingereiht?
Ein Computermonitor, der ausschließlich zur Verwendung mit einer ADV-Maschine bestimmt ist - ohne eingebauten TV-Tuner -, wird unter Unterposition 8471 60 als Ausgabegerät eingereiht. Monitore mit eingebautem TV-Tuner werden unter Position 8528 als Fernsehempfänger eingereiht. Das entscheidende Kriterium ist die Fähigkeit des Monitors, ein Fernsehsignal zu empfangen. Computermonitore unterliegen den EU-Anforderungen an die Energiekennzeichnung. Der MFN-Zollsatz beträgt 0% im Rahmen des ITA.
Wird ein Computerdrucker unter Code 8471 60 oder 8443 eingereiht?
Die Einreihung eines Druckers hängt von seinem Verwendungszweck und seiner Darstellungsweise ab. Drucker, die ausschließlich für ADV-Maschinen bestimmt und als Teil eines Computersystems dargestellt sind, können unter Unterposition 8471 60 eingereiht werden. Eigenständige Drucker - die aus verschiedenen Quellen drucken und ein eigenes Bedienfeld haben - werden unter Position 8443 eingereiht. Multifunktionsdrucker (Druck, Scan, Kopie) werden typischerweise unter Position 8443 eingereiht. Die Entscheidung hängt vom wesentlichen Charakter und der Darstellungsweise des Geräts ab.
Unterliegen drahtlose Mäuse und Tastaturen der RED-Richtlinie?
Ja. Drahtlose Mäuse und Tastaturen, die über Funktechnologie (Bluetooth, Wi-Fi, 2,4 GHz RF) kommunizieren, unterliegen der RED-Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen. Dies erfordert eine Konformitätsbewertung einschließlich EMV-Prüfung, elektrischer Sicherheit und effizienter Nutzung des Funkspektrums. Die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch. Kabelgebundene (USB-) Geräte unterliegen nicht der RED-Richtlinie, bleiben aber der EMV- und Niederspannungsrichtlinie unterworfen.
Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Produkte unter 8471 60?
Produkte unter 8471 60 unterliegen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 mit Anforderungen an Ersatzteile, Reparierbarkeit und Haltbarkeit. Auch RoHS 2 und WEEE gelten.
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