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84633000
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONAndere Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metall oder Cermets, ohne Abtragen von Stoffen

Andere Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metall oder Cermets, ohne Abtragen von Stoffen, Drahtbearbeitungsmaschinen

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
22 Dok.
Y920X844Y719Y745C052Y970+16
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold910/23-1

Hydraulic body repair kit for metal

MetallGRI 1GRI 3bGRI 5aGRI 6
FRsilver25-05119

Automatic blind nut riveting machine

MetallGRI 1GRI 2aGRI 5aGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Umfang der Unterposition 846330

Die Unterposition 846330 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen zur spanlosen Metallbearbeitung, die speziell für die Drahtverarbeitung bestimmt sind. Zu dieser Kategorie gehoeren Drahtziehmaschinen, Drahtrichtmaschinen, Drahtbiegemaschinen, Nagel- und Schraubenherstellungsmaschinen aus Draht, Drahtverdrehmaschinen und Federwickelmaschinen. Die Drahtbearbeitung im Rahmen dieser Unterposition umfasst plastische Verformungsprozesse wie Ziehen, Biegen, Stauchen, Richten und Verdrehen ohne Materialabtrag in Form von Spaenen. Die Einreihung in die Unterposition 846330 erfordert die Abgrenzung von Drahtschneidemaschinen mit spanender Bearbeitung (Position 8461) und Drahtschweissmaschinen (Position 8468). Position 8463 umfasst andere Werkzeugmaschinen zur spanlosen Metallbearbeitung. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften der KN, insbesondere Vorschriften 1 und 6. Bei Mehrzweckmaschinen entscheidet die Hauptfunktion über die Einreihung.

Einfuhrvorschriften und Regelungen für Drahtbearbeitungsmaschinen (846330)

Die Einfuhr von Drahtbearbeitungsmaschinen der Unterposition 846330 in die EU erfordert die Einhaltung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Drahtbearbeitungsmaschinen müssen die CE-Kennzeichnung tragen und mit einer EU-Konformitätserklärung sowie einer Betriebsanleitung in der Amtssprache des Bestimmungslandes geliefert werden. Der Hersteller muss eine Konformitaetsbewertung einschließlich Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100 durchführen. Drahtziehmaschinen und Richtmaschinen können erhoehte Laermpegel erzeugen, was die Einhaltung der Outdoor-Laermrichtlinie 2000/14/EG für im Freien verwendete Maschinen oder Arbeitnehmerschutzstandards erfordert. Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Dokumente umfassen Handelsrechnung, Frachtdokument, CE-Konformitätserklärung und technische Dokumentation. Hochleistungs-Drahtbearbeitungsmaschinen können Dual-Use-Kontrollen unterliegen.

Zoelle und Handelsmassnahmen für die Unterposition 846330

Die MFN-Zollsätze für Drahtbearbeitungsmaschinen der Unterposition 846330 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Diese Maschinen können von autonomen Zollaussetzungen profitieren, die vom Rat der EU für ausgewaehlte Kategorien industrieller Werkzeugmaschinen festgelegt wurden. Praeferenzzollsaetze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, darunter mit Japan, Suedkorea, dem Vereinigten Koenigreich, Kanada und anderen Handelspartnern. Voraussetzung ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gueltigen Ursprungsnachweises. Einfuhren von Drahtbearbeitungsmaschinen aus China stellen einen erheblichen Anteil der Einfuhren in dieser Kategorie dar und können Handelsmassnahmen unterliegen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschraenkungen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Alle aktuellen Zoelle und Handelsmassnahmen sind in TARIC zu überprüfen.

Spezialisierte Metallbearbeitung und Einreihung 8463 30

Drahtbearbeitungsmaschinen der Unterposition 8463 30 umfassen spezialisierte Metallbearbeitungsmaschinen außerhalb der Positionen 8456-8462. Die Einreihung erfordert die genaue Bestimmung des technologischen Verfahrens - Gewindewalzen, Drahtziehen, Richten und Profilbiegen. Draht- und Stabziehmaschinen werden unter 8463, nicht 8462 eingereiht. Normenreihe EN ISO 16092 legt Sicherheitsanforderungen fest. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt CE. TARIC enthält aktuelle Zollsätze und Antidumpingmaßnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen werden unter der Unterposition 846330 eingereiht?
Die Unterposition 846330 umfasst Maschinen zur spanlosen Drahtbearbeitung. Dazu gehoeren Drahtziehmaschinen, Richtmaschinen, Drahtbiegemaschinen, Nagel- und Schraubenherstellungsmaschinen aus Draht, Verdrehmaschinen und Federwickelmaschinen. Die Bearbeitung umfasst plastische Verformung von Draht ohne Materialabtrag. Drahtschneidemaschinen mit spanender Bearbeitung werden in Position 8461 eingereiht. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft empfohlen.
Welche Sicherheitsstandards gelten für Drahtbearbeitungsmaschinen (846330)?
Drahtbearbeitungsmaschinen müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 einhalten. CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung in der Amtssprache des Bestimmungslandes sind erforderlich. Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100 durchführen. Maschinen mit hohem Laermpegel können der Outdoor-Laermrichtlinie 2000/14/EG unterliegen. Sicherheitsbezogene Steuerungssysteme müssen EN ISO 13849 entsprechen.
Können Drahtbearbeitungsmaschinen von Zollaussetzungen in der EU profitieren?
Drahtbearbeitungsmaschinen der Unterposition 846330 können von autonomen Zollaussetzungen des EU-Rates profitieren, wenn die spezifische Maschinenkategorie abgedeckt ist. Zollaussetzungen gelten für Maschinen, für die es keine gleichwertige Produktion innerhalb der EU gibt. Die aktuelle Liste wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und halbjaehrlich aktualisiert. Der Importeur sollte in TARIC prüfen, ob der spezifische KN-Code von einer Zollaussetzung profitiert.
Wie wird eine Drahtziehmaschine unter KN 8463 30 eingereiht?
Draht- und Stabziehmaschinen werden unter KN 8463 30 (Position 8463) eingereiht, nicht unter 8462 (Schmieden/Stanzen). Entscheidend ist das Verfahren - Ziehen (Querschnittsreduzierung durch Zug durch ein Zieheisen) unterscheidet sich vom Walzen.