Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen, andere als Laufsohlen, befestigt); herausnehmbare Innensohlen, Fersenstücke und ähnliche Waren; Gamaschen, Beinlinge und ähnliche Waren sowie Teile davon, Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Versteifungen, aus Leder
Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen, andere als Laufsohlen, befestigt); herausnehmbare Innensohlen, Fersenstücke und ähnliche Waren; Gamaschen, Beinlinge und ähnliche Waren sowie Teile davon, Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Versteifungen, aus Leder
Zollsätze und Präferenzen
MFN-Satz (erga omnes)
Handelspräferenzen(59)
| Land | Satz |
|---|---|
| EGÄgypten | 0% |
| ALAlbanien | 0% |
| DZAlgerien | 0% |
| ADAndorra | 0% |
| BABosnien und Herzegowina | 0% |
| CARICARIFORUM | 0% |
| XCCeuta | 0% |
| CLChile | 0% |
| ECEcuador | 0% |
| CIElfenbeinküste | 0% |
Handelssanktionen
Länder unter EU-Sanktionen - zusätzliche Beschränkungen und Einfuhrverbote können gelten.
Verbindliche Zolltarifauskunft
vZTA Klassifizierungsbeispiele
Shoe upper made of leather
Shoe upper with lace closure
Textile shoe upper with Velcro closure
Perfumed shoe insole with shock absorption
Plastic shoe adapter with metal spikes
Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.