Unsicher bei der Klassifizierung?
64
Zolltarifkapitel 64
Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen, andere als Laufsohlen, befestigt); herausnehmbare Innensohlen, Fersenstücke und ähnliche Waren; Gamaschen, Beinlinge und ähnliche Waren sowie Teile davon
Was umfasst Position 6406 des Zolltarifs?
Position 6406 umfasst Schuhteile, Einlegesohlen, Gamaschen und ähnliches. Dies schliesst Schuhe für den taeglichen Gebrauch, Sport, Arbeit oder besondere Zwecke ein. Die Einreihung haengt vom Material der Sohle und des Oberteils sowie vom Verwendungszweck ab. Die Einfuhr von Schuhen in die EU unterliegt Zollsätzen von 3,5% bis 17% je nach Art, Material und Verwendungszweck. Schuhe müssen gemäß Richtlinie 94/11/EG materiell gekennzeichnet werden. REACH-Konformitaet ist erforderlich, insbesondere hinsichtlich beschraenkter Stoffe. Position 6406 gehört zu Kapitel 64 (Schuhe, Kopfbedeckungen, Schirme und Kunstblumen) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6406 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 6406 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6406
Die Einfuhr von Schuhen in die EU unterliegt Zollsätzen von 3,5% bis 17% je nach Art, Material und Verwendungszweck. REACH-Konformitaet ist erforderlich, insbesondere hinsichtlich beschraenkter Stoffe. Die Zollsätze für Schuhe der Position 6406 liegen zwischen 3,5% und 17%. Materialkennzeichnung (Sohle, Oberteil, Futter) ist gemäß Richtlinie 94/11/EG erforderlich. Schuhe aus China können Antidumpingmassnahmen unterliegen - pruefen Sie aktuelle Verordnungen. Produkte müssen REACH-Standards erfüllen, insbesondere hinsichtlich Chrom VI in Leder. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6406 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6406 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6406 unterliegen Verbraucherproduktsicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, REACH-Zertifikate, Materialetiketten. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 6406 - worauf ist zu achten
Position 6406 umfasst Schuhteile, Einlegesohlen, Gamaschen und ähnliches. Dies schliesst Schuhe für den taeglichen Gebrauch, Sport, Arbeit oder besondere Zwecke ein. Abgrenzung zu 6405 (andere Schuhe) und 6501 (Hutstumpen, Hutplatten und Hutbandeaux a) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Schuhteile und Einlegesohlen der Position 6406?
Die Zollsätze für Schuhteile der Position 6406 liegen zwischen 0% und 3% des Zollwerts. Herausnehmbare Einlegesohlen, Fersenkissen, Schuhoberteile und Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff unterliegen Sätzen in diesem Bereich. Der genaue Satz hängt von der Art des Teils, dem Material und der KN-Unterposition ab. Gamaschen und ähnliche Waren fallen ebenfalls unter diese Position. Präferenzzollsätze von 0% sind im Rahmen des APS und bilateraler Handelsabkommen der EU verfügbar. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Schuhteilen der Position 6406 erforderlich?
Die Einfuhr von Schuhteilen der Position 6406 erfordert eine Handelsrechnung mit detaillierter Produktbeschreibung, ein Beförderungsdokument und eine Zollwertanmeldung. Teile mit Hautkontakt müssen die Anforderungen der REACH-Verordnung für beschränkte Stoffe wie Chrom VI, Nickel und Blei erfüllen. Für Teile aus Naturleder ist bei geschützten Arten die Einhaltung des CITES-Übereinkommens erforderlich. Ein Ursprungszeugnis wird für präferenzielle Zollsätze benötigt. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind bei der Einfuhr von Schuhteilen der Position 6406 zu beachten?
Bei der Einfuhr von Schuhteilen der Position 6406 ist die genaue Bestimmung des Bauteiltyps entscheidend, da die Zollsätze zwischen Oberteilen, Sohlen und Einlegesohlen erheblich variieren. Auch Gamaschen werden unter dieser Position eingereiht. Das verwendete Material (Leder, Kautschuk, Kunststoff, Spinnstoffe) beeinflusst den Zollsatz. Importeure sollten eine detaillierte Warenbeschreibung auf der Rechnung sicherstellen, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden. Orthopädische Einlagen können einer anderen Einreihung unterliegen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen, andere als Laufsohlen, befestigt); herausnehmbare Innensohlen, Fersenstücke und ähnliche Waren; Gamaschen, Beinlinge und ähnliche Waren sowie Teile davon“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen, andere als Laufsohlen, befestigt); herausnehmbare Innensohlen, Fersenstücke und ähnliche Waren; Gamaschen, Beinlinge und ähnliche Waren sowie Teile davon“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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