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64
Zolltarifkapitel 64
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
Was umfasst Position 6403 des Zolltarifs?
Position 6403 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder. Dies schliesst Schuhe für den taeglichen Gebrauch, Sport, Arbeit oder besondere Zwecke ein. Die Einreihung haengt vom Material der Sohle und des Oberteils sowie vom Verwendungszweck ab. Die Einfuhr von Schuhen in die EU unterliegt Zollsätzen von 3,5% bis 17% je nach Art, Material und Verwendungszweck. Schuhe müssen gemäß Richtlinie 94/11/EG materiell gekennzeichnet werden. REACH-Konformitaet ist erforderlich, insbesondere hinsichtlich beschraenkter Stoffe. Position 6403 gehört zu Kapitel 64 (Schuhe, Kopfbedeckungen, Schirme und Kunstblumen) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6403 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 6403 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6403
Die Einfuhr von Schuhen in die EU unterliegt Zollsätzen von 3,5% bis 17% je nach Art, Material und Verwendungszweck. REACH-Konformitaet ist erforderlich, insbesondere hinsichtlich beschraenkter Stoffe. Die Zollsätze für Schuhe der Position 6403 liegen zwischen 3,5% und 17%. Materialkennzeichnung (Sohle, Oberteil, Futter) ist gemäß Richtlinie 94/11/EG erforderlich. Schuhe aus China können Antidumpingmassnahmen unterliegen - pruefen Sie aktuelle Verordnungen. Produkte müssen REACH-Standards erfüllen, insbesondere hinsichtlich Chrom VI in Leder. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6403 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6403 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6403 unterliegen Verbraucherproduktsicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, REACH-Zertifikate, Materialetiketten. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 6403 - worauf ist zu achten
Position 6403 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder. Dies schliesst Schuhe für den taeglichen Gebrauch, Sport, Arbeit oder besondere Zwecke ein. Abgrenzung zu 6402 (andere Schuhe mit Laufsohlen und Obertei) und 6404 (Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kuns) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Schuhen mit Lederoberteil (Position 6403)?
Die Zollsätze für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und Oberteil aus Leder der Position 6403 liegen zwischen 0% und 8%, abhängig von der Art und dem Verwendungszweck. Sportschuhe unterliegen Sätzen von 5%-8%, Alltagsschuhe 3%-8% und Schutzschuhe (Arbeitsschuhe) 3,5%-8%. Ski- und Snowboardstiefel mit Lederoberteil unterliegen gesonderten Sätzen innerhalb dieses Bereichs. Präferenzzollsätze von 0% sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen, u.a. mit Vietnam, Südkorea und EFTA-Ländern, verfügbar. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Zertifikate sind für die Einfuhr von Lederschuhen in die EU erforderlich?
Die Einfuhr von Schuhen mit Lederoberteil (Position 6403) erfordert eine Materialkennzeichnung gemäß Richtlinie 94/11/EG, die das Material des Oberteils, des Futters und der Sohle umfasst. Die REACH-Konformität ist vorgeschrieben, insbesondere hinsichtlich beschränkter Stoffe (Chrom VI, Formaldehyd, DMFu). Die Standarddokumentation umfasst Zollanmeldung, Handelsrechnung mit Materialspezifikation, Beförderungspapiere und Ursprungszeugnis. Schutzschuhe erfordern eine CE-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2016/425. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einfuhr von Schuhen mit Lederoberteil in die EU zu achten?
Bei der Einfuhr von Lederschuhen ist die korrekte Bestimmung des Oberteil- und Sohlenmaterials wesentlich, da die KN-Einreihung von diesen Komponenten abhängt. Schuhe der Position 6403 müssen ein Oberteil aus Naturleder und eine Sohle aus Kautschuk oder Kunststoff haben - andere Materialkombinationen werden unter den Positionen 6401–6405 eingereiht. Die REACH-Konformität hinsichtlich Chrom VI im Leder ist zu überprüfen. Einfuhren aus bestimmten Ländern können Antidumpingzöllen unterliegen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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