Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
56

Zolltarifkapitel 56

Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen

560314
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von mehr als 150 g/m²
Zoll:0-4,3%

Was umfasst Position 5603 des Zolltarifs?

Position 5603 umfasst Vliesstoffe, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert. Vliesstoffe sind Textilmaterialien aus Fasern oder Filamenten, die mechanisch, thermisch oder chemisch verbunden werden, ohne Weben oder Stricken. Sie werden in der Medizin, Hygiene, im Bauwesen und in der Landwirtschaft breit eingesetzt. Die Einfuhr von Vliesstoffen in die EU unterliegt Zollsätzen von 4,4% bis 8%. Medizinische und Hygiene-Vliesstoffe (Masken, persoenliche Schutzausruestung) unterliegen zusaetzlichen Zertifizierungsanforderungen. Die Einreihung haengt vom Quadratmetergewicht des Vliesstoffs ab. Position 5603 gehört zu Kapitel 56 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5603 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5603

Die Einfuhr von Vliesstoffen in die EU unterliegt Zollsätzen von 4,4% bis 8%. REACH-Konformitaet ist erforderlich. Die Zollsätze für Vliesstoffe liegen je nach Quadratmetergewicht zwischen 4,4% und 8%. Das Quadratmetergewicht ist das Schluesselkriterium für die Einreihung von Vliesstoffen in die Unterposition. Medizinische Vliesstoffe (z.B. Masken) müssen der Medizinprodukteverordnung (MDR) entsprechen. Für persoenliche Schutzausruestung (PSA) bestimmte Vliesstoffe erfordern eine CE-Zertifizierung. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5603 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5603 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5603 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 5603 — worauf ist zu achten

Position 5603 umfasst Vliesstoffe, auch imprägniert, beschichtet oder laminiert. Abgrenzung zu 5602 (Filz): Vliesstoffe sind thermisch, chemisch oder mechanisch gebunden, nicht verfilzt. Unterpositionen nach Gewicht: ≤25, 25-70, 70-150, >150 g/m². Häufiger Fehler: Nadelfilz als Vliesstoff. Spunlace-Vliesstoffe ebenfalls hier. Entscheidend: Faserbindungsmethode und Flächengewicht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Vliesstoffe, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert der Position 5603?
Die Zollsätze für Vliesstoffe, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert der Position 5603 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5603 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Vliesstoffe, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Vliesstoffe, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert der Position 5603 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5603 umfasst Vliesstoffe, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Vliesstoffe, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert in Position 5603 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5603 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5603 umfasst Vliesstoffe, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.