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SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE›Gewebe aus synthetischen Filamentgarnen, einschließlich der aus Erzeugnissen der Position 5404 hergestellten Gewebe
Gewebe aus synthetischen Filamentgarnen, einschließlich der aus Erzeugnissen der Position 5404 hergestellten Gewebe, fabrics specified in note 9 to Section XI
Zolltarifliche Einreihung
Der KN-Code 540730 umfasst Gewebe gemäß Anmerkung 9 zu Abschnitt XI der Kombinierten Nomenklatur aus synthetischen Materialien. Anmerkung 9 betrifft Gewebe aus Garnen verschiedener Farben oder verschiedener Garnarten, die Muster im Gewebe bilden. Dazu gehören Jacquard-, Damast- und andere Dekorgewebe mit komplexen Mustern, die durch den Einsatz mehrfarbiger Garne in Kette oder Schuss erzielt werden. Die Einreihung unter Code 540730 erfordert die Erfüllung der in Anmerkung 9 festgelegten Kriterien, einschließlich Mindestanforderungen an Flächengewicht und Rohstoffzusammensetzung. Diese Gewebe werden in der Möbelpolsterung, Innenausstattung und bei Festbekleidung verwendet.
EU-Vorschriften und Einfuhranforderungen
In die EU eingeführte Dekorgewebe unter Code 540730 unterliegen der Textilverordnung EU 1007/2011 für Faserbezeichnung und Etikettierung. REACH erfordert die Einhaltung von Stoffbeschränkungen, mit besonderem Augenmerk auf Farbstoffe und Ausrüstungsmittel. Für Möbelpolsterung bestimmte Gewebe können zusätzlichen Anforderungen an den Brandschutz gemäß nationalen Vorschriften einzelner Mitgliedstaaten unterliegen. Die GPSR stellt allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Dekorgewebe unterliegen oft besonderer Prüfung auf Azofarbstoffe und Formaldehyd.
Handel und Zollverfahren
Die Zollanmeldung für Gewebeeinfuhren unter dem KN-Code 540730 sollte Angaben zur Rohstoffzusammensetzung, zum Flächengewicht, zur Bindungsart, Gewebebreite und Musterbeschreibung enthalten. Die Zollbehörden können überprüfen, ob das Gewebe die Kriterien der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI erfüllt. Hochwertige Dekorgewebe unterliegen den Standardzollsätzen, können aber von Präferenzen im Rahmen von Freihandelsabkommen profitieren. Ursprungsregeln für Gewebe erfordern typischerweise eine doppelte Umwandlung. Importeure aus der Türkei können von der EU-Türkei-Zollunion für Industrieerzeugnisse profitieren.
Einfuhr synthetischer Gewebe - Zölle KN 5407 30
Synthetische Gewebe KN 5407 30 werden nach Polymertyp (Nylon, Polyester), Behandlung (ungebleicht, gefärbt, bedruckt) und Zusammensetzung eingereiht. Die Einfuhr in die EU unterliegt konventionellen Zöllen und 19% EUSt. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht. Importeure müssen die korrekte Faserkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 sicherstellen. Die aktuellen Zollsätze können in der TARIC-Datenbank überprüft werden. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.
Häufig gestellte Fragen
Was bestimmt Anmerkung 9 zu Abschnitt XI für Code 540730?
Anmerkung 9 definiert Gewebe mit Garnen verschiedener Farben, die Muster bilden, Gewebe verschiedener Arten synthetischer oder gemischter Garne sowie Gewebe mit bestimmtem Mindestflächengewicht und bestimmter Zusammensetzung. Die Erfüllung dieser Kriterien bestimmt die Einreihung unter Code 540730 statt unter andere Codes der Position 5407.
Müssen Polstergewebe unter Code 540730 Brandschutznormen erfüllen?
Die Anforderungen an den Brandschutz von Polstergeweben variieren zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Einige Länder haben nationale Bau- oder Brandschutzvorschriften mit Mindestanforderungen. Der Importeur sollte die im Bestimmungsland der Ware geltenden Vorschriften prüfen.
Welche Ursprungsregeln gelten für Dekorgewebe?
Dekorgewebe des Kapitels 54 unterliegen Ursprungsregeln, die in den meisten EU-FTA-Abkommen eine doppelte Umwandlung erfordern. Das Garn muss im Präferenzland hergestellt und das Gewebe gewebt werden. Alleiniges Weben aus importiertem Garn reicht möglicherweise nicht für den präferenziellen Ursprungsstatus aus.
Welcher Zollsatz gilt für Gewebe gemäß Kapitel 54 Anmerkung 9 KN 5407 30?
Gewebe gemäß Kapitel 54 Anmerkung 9 unter KN 5407 30 unterliegt dem konventionellen EU-Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht.
Nützliche Tools & Ressourcen
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