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54

Zolltarifkapitel 54

SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE

Was umfasst Kapitel 54 des Zolltarifs?

Kapitel 54 des EU-Zolltarifs umfasst synthetische oder künstliche Filamente, also synthetische und künstliche Fasern in Filamentform, sowie Streifen und Ähnliches aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, die in der Textilindustrie verwendet werden. Synthetische Fasern umfassen Nylon (Polyamid), Polyester, Acrylfasern, Polypropylen und andere synthetische Polymere. Künstliche Fasern sind in erster Linie Viskose, Celluloseacetat und Cupro, die aus verarbeiteten natürlichen Rohstoffen gewonnen werden. Die KN-Codes des Kapitels 54 reichen von Position 5401 (Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten) bis Position 5408 (Gewebe aus künstlichen Filamentgarnen). Dieses Kapitel ist eines der wichtigsten in Abschnitt XI für die moderne Textilindustrie, da synthetische Fasern über 60% der weltweiten Textilproduktion ausmachen. Einfuhren umfassen sowohl Rohstoffe (Spinnkabel, Multifilamentgarne) als auch fertige Gewebe. Die Positionen 5402-5403 reihen Garne aus synthetischen und künstlichen Filamenten ein, während die Positionen 5407-5408 Gewebe betreffen. Die Unterscheidung zwischen Filamenten (Kapitel 54) und Spinnfasern (Kapitel 55) ist wesentlich, da sie die Einreihung und den Zollsatz beeinflusst.

Zollsätze in Kapitel 54

Die Zollsätze auf synthetische und künstliche Filamente hängen von der Faserart und dem Verarbeitungsgrad ab. Garne aus synthetischen Filamenten (Position 5402) unterliegen Sätzen von 4% bis 5%. Garne aus künstlichen Filamenten (5403) haben ähnliche Sätze von 4% bis 5%. Nähgarne (5401) unterliegen Sätzen von 4,3% bis 5,2%. Gewebe aus synthetischen Filamentgarnen (5407) haben Sätze von 8% bis 12%, ebenso Gewebe aus künstlichen Filamentgarnen (5408). Monofile und synthetische Streifen haben Sätze von 5% bis 8%. Für Importeure ist die auf den Zollwert zuzüglich des Zolls erhobene Mehrwertsteuer von 19% ein relevanter Faktor.

Wareneinreihung in Kapitel 54 - worauf ist zu achten

Bei der Einreihung von synthetischen und künstlichen Filamenten ist die Unterscheidung zwischen synthetischen Fasern (aus synthetischen Polymeren) und künstlichen Fasern (aus verarbeiteter Cellulose) entscheidend. Anschließend ist die Produktform zu bestimmen: Spinnkabel, Multifilamentgarn, Monofil, Streifen oder Gewebe. Für Garne sind die Längenbezogene Masse, die Drehung und die Aufmachung für den Einzelverkauf relevant. Gewebe werden nach Zusammensetzung, Flächengewicht und Verarbeitungsgrad eingereiht. Die Unterscheidung zwischen Filamenten (Kapitel 54) und Spinnfasern (Kapitel 55) ist wichtig - die Faserlänge im Endprodukt ist ausschlaggebend.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 54 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 54 umfasst synthetische und künstliche Filamente: synthetische (Nylon, Polyester, Acryl, Polypropylen) und künstliche (Viskose, Acetat), in Form von Nähgarnen, Garnen, Monofilen, Streifen und Geweben. Es umfasst keine Spinnfasern, die in Kapitel 55 eingereiht werden.
Welche Zollsätze gelten für synthetische Filamente (Kapitel 54)?
Garne aus synthetischen und künstlichen Filamenten unterliegen Sätzen von 3,8% bis 5%. Gewebe aus diesen Fasern haben einen Satz von 8%. Auf den Zollwert zuzüglich des Zolls werden 19% Mehrwertsteuer erhoben.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 54?
Der Polymertyp (synthetisch oder künstlich), die Produktform (Garn, Monofil, Gewebe) und technische Parameter wie die Längenbezogene Masse des Garns sind zu bestimmen. Entscheidend ist auch die Unterscheidung zwischen Filamenten und Spinnfasern, die die Einreihung in Kapitel 54 oder 55 bestimmt.