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52

Zolltarifkapitel 52

Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von mehr als 200 g/m²

Was umfasst Position 5209 des Zolltarifs?

Position 5209 umfasst Gewebe aus Baumwolle mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g/m². Dies schliesst schwerere Baumwollgewebe wie Denim, Drell, Gabardine, Satin und Flanellgewebe ein. Diese Gewebe können roh, gebleicht, gefaerbt, buntgewebt oder bedruckt sein. Die Einfuhr schwererer Baumwollgewebe in die EU unterliegt Zollsätzen von ca. Denimgewebe sind im internationalen Handel besonders bedeutsam. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und die Einhaltung der REACH-Standards sind erforderlich. Position 5209 gehört zu Kapitel 52 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5209 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 5209 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5209

Die Einfuhr schwererer Baumwollgewebe in die EU unterliegt Zollsätzen von ca. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und die Einhaltung der REACH-Standards sind erforderlich. Ursprungsregeln sind für Präferenzzollsaetze relevant. Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g/m² werden unter Position 5209 eingereiht, nicht unter 5208. Denimgewebe gehoeren zu den am häufigsten importierten Produkten dieser Position - pruefen Sie aktuelle Antidumpingmassnahmen. Die Zollsätze betragen ca. 8%, mit möglichen Ermaessigungen im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen. Die korrekte Bestimmung des Quadratmetergewichts erfordert standardisierte Pruefverfahren (EN ISO 12127). Bei der Einfuhr von Waren der Position 5209 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5209 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).

Einreihung von Waren in Position 5209 — worauf ist zu achten

Position 5209 umfasst Gewebe aus Baumwolle mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr. Baumwollgewebe nach: ≥85% Baumwolle ≤200 g/m² (5208), ≥85% Baumwolle >200 g/m² (5209), <85% Baumwolle mit Synthetik ≤200 g/m² (5210), <85% Baumwolle >200 g/m² (5211), andere Baumwollgewebe (5212). Entscheidend: Baumwollanteil, Flächengewicht und Bindungsart (Leinwand, Köper, Atlas).

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Baumwollgewebe ≥85% Baumwolle, >200 g/m² (Position 5209)?
Die Einfuhr von Baumwollgewebe ≥85% Baumwolle, >200 g/m² der Position 5209 unterliegt einem Zollsatz von ca. 8% im Rahmen des konventionellen EU-Tarifs. Schwerere Baumwollgewebe — Denim, Drill, Baumwollgabardine. Satz 8%. Verwendet in Arbeitskleidung, Jeans und Polsterung. Der Satz hängt von der konkreten 8-stelligen KN-Unterposition ab. Präferenziell niedrigere oder Nullsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen und dem APS-System verfügbar. Position 5209 umfasst Gewebe aus Baumwolle mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Baumwollgewebe ≥85% Baumwolle?
Die Einfuhr von Baumwollprodukten der Position 5209 erfordert REACH-Dokumentation zum Nachweis des Fehlens beschränkter Stoffe (Azofarbstoffe, Formaldehyd, Phthalate). Textilkennzeichnung muss Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen entsprechen. Standardzolldokumentation erforderlich. Ursprungszeugnis (EUR.1, REX) für Präferenzsätze unerlässlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5209 umfasst Gewebe aus Baumwolle mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung in Position 5209 zu achten?
Position 5209 umfasst Baumwollgewebe ≥85% Baumwolle, >200 g/m². Die Einreihung in Kapitel 52 hängt ab von: Baumwollgehalt (≥85% vs. <85%), Flächengewicht (≤200 g/m² vs. >200 g/m²), Bindungsart (Leinwand, Köper, Atlas) und Ausrüstung (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt). KN-Unterpositionen präzisieren diese Parameter. Die Laborbestimmung der Faserzusammensetzung und des Gewichts ist entscheidend. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.