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BAUMWOLLEGewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g/m²

Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g/m², gefärbt, in Leinwandbindung, mit einem Gewicht von mehr als 100 g/m²

Einreihungsbereich gefärbter Baumwollgewebe

Der KN-Code 520832 umfasst gefärbte Baumwollgewebe in drei- oder vierbindiger Köperbindung, einschließlich Kreuzköper, mit mindestens 85 Prozent Baumwolle und einem Flächengewicht bis 200 g/m2. Färben bedeutet gleichmäßige Einfärbung des Gewebes in einer bestimmten Farbe im Ausrüstungsprozess, im Unterschied zu bedruckten Mustern. Diese Gewebe finden breite Verwendung in der Bekleidungsindustrie für Hosen, Röcke, Hemden, Blusen und Arbeitskleidung. Köperbindung verleiht dem Gewebe Strapazierfähigkeit und ein charakteristisches diagonales Muster. Die Einreihung erfordert die Bestätigung des Färbeprozesses, der Bindung, Zusammensetzung und des Gewichts.

Chemische Sicherheit und Kennzeichnung

Gefärbte Baumwollgewebe unterliegen besonderen chemischen Sicherheitsanforderungen an Farbstoffe. Die REACH-Verordnung verbietet Azofarbstoffe, die krebserregende aromatische Amine über 30 mg/kg freisetzen. Die Liste der 22 verbotenen aromatischen Amine befindet sich in Anhang XVII der REACH-Verordnung. Chrom-, Reaktiv- und Direktfarbstoffe werden auf Schwermetallgehalt überprüft. Formaldehyd aus Farbfixierungsprozessen ist beschränkt. Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 verlangt die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung. Importeure sollten von Lieferanten Zertifikate zur REACH-Konformität der Farbstoffe verlangen, vorzugsweise als Laborbericht eines akkreditierten Prüflabors.

Internationaler Handel und Zollabfertigung

Die Einfuhr gefärbter Baumwollgewebe unter KN-Code 520832 erfordert eine Zollanmeldung mit Beschreibung als gefärbt, Farbangabe, Köperbindung, Zusammensetzung und Gewicht. Indien, China, die Türkei und Bangladesch dominieren den Export gefärbter Baumwollgewebe. Präferenzielle Zollsätze aus Handelsabkommen oder dem APS-System können die Einfuhrkosten erheblich senken. Zollbehörden überprüfen die Einreihungsgenauigkeit, insbesondere die Unterscheidung zwischen gefärbten und bedruckten Geweben. Importeure sollten technische Gewebedokumentation aufbewahren, einschließlich Farbkarten, chemischer Prüfberichte und physikalischer Parameterspec.

Einfuhr von Baumwollgeweben – Bindung und Gewicht KN 5208 32

Baumwollgewebe KN 5208 32 werden nach Bindung (Leinwand, Köper, Atlas), Flächengewicht und Behandlung (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt) eingereiht. Die Einfuhr in die EU unterliegt konventionellen Zöllen und 19% EUSt. Die Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht. Importeure müssen die korrekte Faserkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 sicherstellen. Die aktuellen Zollsätze können in der TARIC-Datenbank überprüft werden. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet man gefärbtes von bedrucktem Gewebe für Tarifzwecke?
Gefärbtes Gewebe hat eine einheitliche Farbe auf der gesamten Oberfläche durch Eintauchen in Farblösung. Bedrucktes Gewebe hat ein auf die Oberfläche aufgetragenes Muster, meist nur auf einer Seite sichtbar. Die Unterpositionen unterscheiden zwischen diesen Prozessen. Mikroskopische Untersuchung kann eindeutig feststellen, ob die Farbe durch Färben oder Drucken aufgetragen wurde.
Welche aromatischen Amine aus Azofarbstoffen sind verboten?
Anhang XVII der REACH-Verordnung listet 22 krebserregende aromatische Amine, deren Freisetzung aus Azofarbstoffen über 30 mg/kg verboten ist. Dazu gehören Benzidin, Naphthylamin, Dichlorbenzidin und andere Verbindungen mit nachgewiesener krebserzeugender Wirkung. Prüfung nach EN 14362 ist die analytische Standardmethode.
Wird Denim unter Code 520832 eingereiht?
Denim ist ein Köpergewebe, aber typischer Denim verwendet garnfarbige Kette, nicht stückgefärbtes Gewebe. Die Einreihung hängt davon ab, ob das Färben am fertigen Gewebe oder am Garn erfolgt. Denim aus garnfarbiger Kette wird als Gewebe aus verschiedenfarbigen Garnen behandelt, was einer anderen Tarifunterposition entspricht.
Welcher Zollsatz gilt für gefärbtes Baumwollgewebe Köperbindung KN 5208 32?
Gefärbtes Baumwollgewebe Köperbindung unter KN 5208 32 unterliegt dem konventionellen EU-Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht.