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52

Zolltarifkapitel 52

BAUMWOLLE

Was umfasst Kapitel 52 des Zolltarifs?

Kapitel 52 des Zolltarifs der Europäischen Union ist ausschließlich der Baumwolle gewidmet -- einem der wichtigsten textilen Rohstoffe der Welt. Es umfasst Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt, Abfälle von Baumwolle, Baumwolle, gekrempelt oder gekämmt, Nähgarne aus Baumwolle, Baumwollgarne und Baumwollgewebe. Die KN-Codes in diesem Kapitel reichen von Position 5201 (Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt) bis Position 5212 (andere Gewebe aus Baumwolle). Rohbaumwolle als einer der wichtigsten Importrohstoffe bildet den Ausgangspunkt der Verarbeitungskette, die Spinnen, Weben und Ausrüsten umfasst. Dieses Kapitel ist von wesentlicher Bedeutung für Importeure von Baumwollrohstoffen, Garn- und Gewebehersteller sowie Bekleidungsunternehmen. Baumwollgarne, eingereiht in den Positionen 5204-5207, unterscheiden sich hinsichtlich Längenbezogener Masse, Anzahl der Drehungen und Verwendungszweck. Baumwollgewebe (Positionen 5208-5212) werden nach Flächengewicht, Bindungsart, Zusammensetzung und Verarbeitungsgrad (roh, gebleicht, gefärbt, aus Garnen verschiedener Farben oder bedruckt) eingereiht. Die korrekte Einreihung von Baumwollgeweben erfordert die Berücksichtigung des prozentualen Baumwollanteils in der Mischung -- ein Gewebe muss mindestens 85% Baumwolle nach Gewicht enthalten, um in den Positionen 5208-5211 eingereiht zu werden.

Zollsätze in Kapitel 52

Rohbaumwolle (Position 5201) unterliegt einem Nullzollsatz, was die Politik der EU zur Förderung der Einfuhr von Rohstoffen zur Verarbeitung widerspiegelt. Baumwollabfälle (5202) profitieren ebenfalls von einem Nullsatz. Baumwollgarne (Positionen 5204-5207) unterliegen Zollsätzen von 4% bis 5%. Baumwollgewebe bilden die am höchsten besteuerte Kategorie in diesem Kapitel mit Sätzen von 8% bis 12%, je nach Masse, Bindung und Ausrüstung. Zu jeder Einfuhr werden 19% Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Importeure können von Präferenzzollsätzen im Rahmen der Handelsabkommen der EU mit Ländern wie Pakistan oder Bangladesch profitieren.

Wareneinreihung in Kapitel 52 — worauf ist zu achten

Die Einreihung von Baumwolle erfordert die genaue Bestimmung mehrerer Parameter. Für Garn sind die Längenbezogene Masse (ausgedrückt in Dezitex), die Anzahl der Drehungen und die Handelsbezeichnung entscheidend. Gewebe werden auf der Grundlage des Flächengewichts (über oder unter 200 g/m2), der Bindungsart (Leinwand-, Köper-, Atlasbindung) und des Verarbeitungsgrades eingereiht. Zu beachten ist, dass Gewebe mit weniger als 85% Baumwolle nach Gewicht in eigene Positionen eingereiht werden (5210-5212). Mischungen von Baumwolle mit synthetischen Fasern können in Kapitel 55 eingereiht werden, wenn der Baumwollanteil nicht überwiegt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 52 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 52 umfasst Rohbaumwolle, Baumwollabfälle, gekrempelte und gekämmte Baumwolle, Nähgarne, Baumwollgarne und Baumwollgewebe in verschiedenen Verarbeitungsstufen. Es umfasst hingegen keine fertige Baumwollbekleidung, die in den Kapiteln 61 und 62 eingereiht wird.
Welche Zollsätze gelten für Baumwolle (Kapitel 52)?
Rohbaumwolle und Baumwollabfälle unterliegen einem Zollsatz von 0%. Baumwollgarne haben Zölle von 4% bis 5%, während Baumwollgewebe einen Satz von 8% haben. Die Nutzung von Präferenzsätzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen ist möglich.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 52?
Der Verarbeitungsgrad der Ware (Rohstoff, Garn, Gewebe) ist zu bestimmen, dann folgen technische Parameter: die Längenbezogene Masse des Garns oder das Flächengewicht des Gewebes, die Bindungsart und der prozentuale Baumwollanteil. Gewebe mit mindestens 85% Baumwolle werden in den Positionen 5208-5209 eingereiht.