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52

Zolltarifkapitel 52

Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Was umfasst Position 5204 des Zolltarifs?

Position 5204 umfasst Naehgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Dies schliesst Garne aus Baumwolle ein, die zum Hand- oder Maschinennaehen bestimmt sind, in verschiedenen Staerken und Farben. Die Garne können merzerisiert, gefaerbt, gebleicht oder unbearbeitet sein. Die Einfuhr von Baumwollnaehgarnen in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Diese Produkte müssen die Anforderungen an die chemische Sicherheit gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllen. Position 5204 gehört zu Kapitel 52 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5204 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 5204 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5204

Die Einfuhr von Baumwollnaehgarnen in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Diese Produkte müssen die Anforderungen an die chemische Sicherheit gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1007/2011 erforderlich. Die Zollsätze für Baumwollnaehgarne liegen je nach Tarifunterposition zwischen 4% und 5%. Für den Einzelverkauf aufgemachte Garne fallen unter eine andere Unterposition als Garne in Grosspackungen. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung (Baumwollgehalt) ist gemäß EU-Verordnung Nr. 1007/2011 vorgeschrieben. Pruefen Sie, ob das Herkunftsland aufgrund von Freihandelsabkommen (z.B. APS, WPA) Anspruch auf Präferenzzollsaetze hat. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5204 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5204 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5204 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle.

Einreihung von Waren in Position 5204 — worauf ist zu achten

Position 5204 umfasst Naehgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Baumwollgarn nach: Nähgarn (5204), Garn ≥85% Baumwolle ungekämmt (5205), Garn ≥85% Baumwolle gekämmt (5206), Garn <85% Baumwolle (5207). Entscheidend: Baumwollanteil (≥85% vs <85%) und Behandlung (gekrempelt vs gekämmt). Gewebe: 5208-5212. Chemiefasergarn: Kapitel 54/55.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Baumwollnähgarn (Position 5204)?
Die Einfuhr von Baumwollnähgarn der Position 5204 unterliegt einem Zollsatz von ca. 4% im Rahmen des konventionellen EU-Tarifs. Baumwollnähgarn — Spezialprodukt mit 4% Satz. Verwendet in der Bekleidungsindustrie und im Handwerk. Der Satz hängt von der konkreten 8-stelligen KN-Unterposition ab. Präferenziell niedrigere oder Nullsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen und dem APS-System verfügbar. Position 5204 umfasst Naehgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Baumwollnähgarn?
Die Einfuhr von Baumwollprodukten der Position 5204 erfordert REACH-Dokumentation zum Nachweis des Fehlens beschränkter Stoffe (Azofarbstoffe, Formaldehyd, Phthalate). Textilkennzeichnung muss Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen entsprechen. Standardzolldokumentation erforderlich. Ursprungszeugnis (EUR.1, REX) für Präferenzsätze unerlässlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5204 umfasst Naehgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung in Position 5204 zu achten?
Position 5204 umfasst Baumwollnähgarn. Die Einreihung in Kapitel 52 hängt ab von: Baumwollgehalt (≥85% vs. <85%), Flächengewicht (≤200 g/m² vs. >200 g/m²), Bindungsart (Leinwand, Köper, Atlas) und Ausrüstung (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt). KN-Unterpositionen präzisieren diese Parameter. Die Laborbestimmung der Faserzusammensetzung und des Gewichts ist entscheidend. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5204 umfasst Naehgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.