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HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE

Holz Einlegearbeiten und Intarsien; caskets und cases for jewellery oder cutlery, und similar Waren, aus Holz; statuettes und andere ornaments, aus Holz; hölzern Waren aus furniture nicht falling in Chapter 94, statuettes und andere ornaments, aus tropical Holz

Einreihung und Charakteristik

Der KN-Code 442011 umfasst Statuetten und anderen Zierat aus tropischem Holz gemäß der Unterpositions-Anmerkung zu Kapitel 44. Es handelt sich um dekorative und künstlerische Artikel aus tropischen Arten wie Ebenholz, Palisander, Mahagoni, Teak und anderen Exotenhölzern. Der Umfang schließt Skulpturen, Figuren, Masken, Wandschmuck und andere Dekorationsgegenstände ein. Artikel können handgeschnitzt, gedrechselt oder maschinell gefräst sein. Die Einreihung erfordert die Bestätigung, dass das Holz zu den in der Unterpositions-Anmerkung aufgeführten tropischen Arten gehört und der Artikel dekorativen Charakter hat.

EUDR, CITES und Kulturgüterschutz

Statuetten aus Tropenholz unterliegen der EUDR mit erhöhtem Entwaldungsrisikoprofil. Viele wertvolle tropische Holzarten in der Schnitzerei sind CITES-gelistet, darunter Palisander (Dalbergia spp.) und Ebenholz (Diospyros spp.), was eine CITES-Genehmigung vor der Einfuhr erfordert. Die Einfuhr von Exotenholzartikeln unterliegt auch Kontrollen nach Kulturgüterschutzvorschriften. Kunstgegenstände aus bestimmten Ländern können eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes gemäß UNESCO-Übereinkommen erfordern. Die Einfuhr von Artikeln mit historischem oder archäologischem Wert unterliegt zusätzlichen Kulturgütervorschriften.

Handel und Import

Die Einfuhr von Tropenholzstatuetten erfordert die EUDR-Erklärung, CITES-Genehmigung für geschützte Arten, Ursprungsdokumente und etwaige kulturelle Ausfuhrgenehmigungen. Wichtige Exporteure sind west- und zentralafrikanische Länder, südostasiatische Staaten und lateinamerikanische Länder. Der Handelswert hängt von Holzart, Handwerksqualität und künstlerischem Wert ab. Transport erfordert sorgfältige Verpackung mit Polstermaterial. Handgeschnitzte Artikel können im Rahmen des GSP als Kunsthandwerk bevorzugt behandelt werden.

EUDR- und FLEGT-Vorschriften für Tropenholz 4420 11

Die Einfuhr von Statuetten aus Tropenholz unter KN 4420 11 unterliegt der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Importeure müssen die Legalität der Holzgewinnung und das Fehlen von Entwaldung nachweisen. Eine Sorgfaltserklärung ist erforderlich. Tropenholz kann auch unter CITES fallen. Es gelten konventionelle Zölle und 19% EUSt.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen Ebenholzstatuetten eine CITES-Genehmigung?
Ja, bestimmte Ebenholzarten der Gattung Diospyros, insbesondere aus Madagaskar, sind in CITES Anhang II aufgeführt. Die Einfuhr von Artikeln aus diesen Arten erfordert eine CITES-Genehmigung. Der Importeur sollte die botanische Art identifizieren und ihren Status in den aktuellen CITES-Anhängen überprüfen.
Unterliegen Tropenholzschnitzereien der Kulturgüterkontrolle?
Die Einfuhr von Schnitzereien kann Kulturgüterschutzvorschriften unterliegen, wenn die Artikel historischen, archäologischen oder ethnografischen Wert haben. Herkunftsländer können Ausfuhrgenehmigungen verlangen. Der Importeur sollte sicherstellen, dass der Artikel kein geschütztes Kulturgut ist.
Unterliegen Tropenholzstatuetten der EUDR?
Ja. Dekorative Artikel aus Tropenholz unter KN 442011 unterliegen als von Kapitel 44 erfasste Holzprodukte der EUDR. Der Importeur muss eine Sorgfaltspflichtenerklärung zum legalen und entwaldungsfreien Ursprung des Holzes abgeben.
Erfordert die Einfuhr von Statuetten aus Tropenholz KN 4420 11 EUDR-Konformität?
Ja, die Einfuhr von Statuetten aus Tropenholz unter KN 4420 11 erfordert eine Sorgfaltserklärung gemäß der EUDR. Importeure müssen die legale Herkunft des Holzes und das Fehlen von Entwaldung nachweisen. Bei Verstößen drohen Strafen.