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4›Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen aus Kautschuk; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk
Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen aus Kautschuk; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk, andere
Untercodes (3)
40129020Zoll: 0-2,5%
Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen aus Kautschuk; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk, andere, Vollreifen oder Hohlkammerreifen
40129030Zoll: 0-2,5%
Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen aus Kautschuk; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk, andere, Überreifen (Laufdecken)
40129090Zoll: 0-4%
Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen aus Kautschuk; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk, andere, Felgenbänder
Warenbereich und Einreihungskriterien der Unterposition 401290
Die Unterposition 401290 der Kombinierten Nomenklatur erfasst drei unterschiedliche Kategorien von Kautschukerzeugnissen: Vollgummireifen (solid tyres), Hohlkammerreifen (cushion tyres) und Wulstschutzstreifen (tyre flaps). Ein Vollgummireifen ist ein ausschließlich aus Vollkautschuk oder Kautschuk mit Polyurethan- oder Schaumfüllung hergestellter Reifen ohne Druckluftkammer - er enthält keine verdichtete Luft als Trag- oder Dämpfungselement. Vollgummireifen werden an Gabelstaplern für den Innenbetrieb, industriellen Fahrzeugen des Innentransports, Hubwagen und Lageranlagen eingesetzt, die einem Durchstichrisiko ausgesetzt sind. Ein Hohlkammerreifen ist eine Variante des Vollgummireifens mit tonnenförmigem Querschnitt oder mit Innenhohlräumen, bei denen es sich nicht um unter Druck stehende pneumatische Kammern handelt - er erfüllt nicht die Definition eines Luftreifens. Wulstschutzstreifen (tyre flaps) sind flache oder profilierte Kautschukstreifen oder -bänder, die im Innern der Radeinheit zwischen Reifen und Schlauch oder zwischen Reifen und Felge angebracht werden, um den Schlauch vor Felgenschäden zu schützen oder das Rad abzudichten - sie sind ein ergänzendes Bauteil der Reifeninstallation. Die Unterposition 401290 erfasst sowohl neue als auch gebrauchte Vollgummi- oder Hohlkammerreifen, die nicht runderneuert wurden, sowie gebrauchte Wulstschutzstreifen. Auswechselbare Laufstreifen (Pre-Cure-Laufstreifen für die Runderneuerung) sowie Runderneuerungskarkassen werden gemäß den Anmerkungen zu Kapitel 40 eingereiht. Die Einreihung stützt sich auf ARI Regel 1 sowie die Anmerkungen 3, 4 und 5 zu Kapitel 40 KN. Luftreifen - ob neu, runderneuert oder gebraucht - werden stets außerhalb der Unterposition 401290 eingereiht, nämlich in der Position 4011 bzw. den Unterpositionen 401201, 401209 oder 401220.
EU-Import - Zolldokumentation und regulatorische Anforderungen für 401290
Die Einfuhr von Waren der Unterposition 401290 (Vollgummireifen, Hohlkammerreifen, Wulstschutzstreifen) in das Zollgebiet der Europäischen Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer oder sein zugelassener Zollvertreter gibt eine Zollanmeldung im AIS/IMPORT-System ab und gibt dabei den korrekten 10-stelligen TARIC-Code, den nach Art. 70–74 UZK ermittelten Zollwert sowie das tatsächliche Ursprungsland an. Die Handelsrechnung muss eine detaillierte technische Beschreibung enthalten: Produktart (Vollgummireifen, Hohlkammerreifen oder Wulstschutzstreifen), Maße im ETRTO- oder Herstellerformat (z. B. 18x7-8 solid, 6.50-10 cushion), Typ des Zielfahrzeugs (z. B. Gegengewichtsstapler IC, elektrisches FTS-Fahrzeug), Werkstoffzusammensetzung (Naturkautschuk, Synthesekautschuk, Kombination, PU-Schaum) sowie bei Vollgummireifen die Tragfähigkeit und Härte (üblicherweise in Shore-A-Graden angegeben). Kautschukerzeugnisse unterliegen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Der Einführer muss vom Lieferanten eine REACH-Erklärung einholen, die das Fehlen von SVHC-Stoffen oberhalb der Schwelle von 0,1 Masse-% und das Fehlen von PAK oberhalb der Grenzwerte des Anhangs XVII bestätigt. Die Verordnung (EU) 2020/740 über die Reifenkennzeichnung gilt nicht für Vollgummireifen, Hohlkammerreifen oder Wulstschutzstreifen, da diese Verordnung ausschließlich Luftreifen der Klassen C1, C2 und C3 erfasst. Für Präferenzzölle im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich: EUR.1, Rechnungserklärung oder REX. Aktuelle MFN-Zollsätze, Antidumpingmaßnahmen und etwaige Zollkontingente für die Unterposition 401290 sind vor der Zollanmeldung in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Abgrenzung von 401290 zu Luftreifen der Position 4011 und der Position 4012
Die korrekte Einreihung von Waren in die Unterposition 401290 erfordert vor allem eine eindeutige Abgrenzung von Luftreifen. Ein Luftreifen ist durch eine geschlossene Druckluftkammer gekennzeichnet, die das wesentliche Trag- und Dämpfungselement bildet - und zwar sowohl im Schlauchreifen- als auch im schlauchlosen Ausführung. Vollgummireifen haben keine solche Kammer: Die Dämpfung wird ausschließlich durch die Elastizität des Vollkautschuks oder des Schaumstoffeinlegers gewährleistet. Die Zollbehörden der EU und die Erläuterungen zu Kapitel 40 KN betonen einen praktischen Test: Wenn ein Reifen aufgepumpt werden kann und den Betriebsdruck hält, handelt es sich um einen Luftreifen (Position 4011 oder Unterpositionen 401201/401209/401220); wenn er keine Druckkammer aufweist, handelt es sich um einen Vollgummireifen (Unterposition 401290). Ein Hohlkammerreifen stellt eine Zwischenform dar: Er besitzt innere Hohlräume, die jedoch keine pneumatischen Druckkammern sind, was ihn von einem Luftreifen unterscheidet und zur Unterposition 401290 führt. Wulstschutzstreifen sind flache oder profilierte Kautschukstreifen ohne tragende Eigenschaften - sie fungieren ausschließlich als Schutzelement und dürfen nicht mit Reifen oder Schläuchen (Unterposition 401300) verwechselt werden. Bei der Einfuhr spielt die technische Beschreibung auf der Rechnung eine entscheidende Rolle: Begriffe wie solid, non-pneumatic, polyurethan-gefüllt, cushion oder flap sind klar und einheitlich zu verwenden, um eine Fehleinreihung durch den Zoll zu vermeiden. Eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), die 3 Jahre lang in der gesamten EU gültig ist, wird bei Zweifeln über die korrekte Einreihung eines Erzeugnisses als Vollgummireifen, Hohlkammerreifen oder Wulstschutzstreifen empfohlen.
Reifen 401290 - Vollgummireifen, Hohl - Kennzeichnung und Einfuhr
Reifen unter KN-Code 4012 90 unterliegen der Verordnung (EU) 2020/740 zur Reifenkennzeichnung mit EPREL-Registrierung und Energielabel für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Geräuschklassen. Neue Reifen müssen UNECE-Regelungen R30 oder R54 erfüllen. Die Einfuhr erfordert Typgenehmigung, Konformitätsbescheinigung und Zolldokumentation.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich ein Vollgummireifen (401290) von einem Luftreifen der Position 4011?
Ein in der Unterposition 401290 einzureihender Vollgummireifen besteht vollständig aus Vollkautschuk oder Kautschuk mit Schaum- oder Polyurethanfüllung und weist keine Druckluftkammer auf. Ein Luftreifen der Position 4011 enthält eine geschlossene Druckluftkammer - im Schlauchreifen- oder schlauchlosen Ausführung -, die das wesentliche Dämpfungselement bildet. Der maßgebliche Einreihungstest ist, ob der Reifen aufgepumpt werden kann und den Betriebsdruck hält: Luftreifen erfüllen diese Voraussetzung; Vollgummireifen nicht. Vollgummireifen werden am häufigsten an Gabelstaplern und Lageranlagen für den Innenbetrieb eingesetzt.
Welche Erzeugnisse erfasst die Unterposition 401290 neben Vollgummireifen?
Die Unterposition 401290 erfasst drei Erzeugnisgruppen: Vollgummireifen (solid tyres) aus Vollkautschuk oder Kautschuk mit Schaum-/PU-Einleger, Hohlkammerreifen (cushion tyres) mit tonnenförmigem Querschnitt oder inneren Hohlräumen ohne Druckluftfunktion - eine Zwischenform zwischen Vollgummi- und Luftreifen - sowie Wulstschutzstreifen (tyre flaps) als Kautschukstreifen, die im Rad zwischen Reifen und Schlauch oder Reifen und Felge eingelegt werden. Die Verordnung (EU) 2020/740 über die Reifenkennzeichnung gilt für keine dieser Kategorien. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Unterliegen Wulstschutzstreifen (tyre flaps) aus 401290 der EU-Reifenkennzeichnungspflicht?
Nein. Die Verordnung (EU) 2020/740 über die Reifenkennzeichnung hinsichtlich Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch gilt ausschließlich für Luftreifen der Klassen C1, C2 und C3. Wulstschutzstreifen, Vollgummireifen und Hohlkammerreifen, die in der Unterposition 401290 eingereiht werden, sind keine Luftreifen und unterliegen daher nicht der Kennzeichnungspflicht. Der Einführer muss jedoch die Anforderungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllen und eine REACH-Erklärung vom Lieferanten einholen. Aktuelle Anforderungen sind in TARIC zu prüfen.
Müssen Reifen KN 4012 90 in der EPREL-Datenbank registriert werden?
Ja, Reifen KN 4012 90 erfordern EPREL-Registrierung und EU-Energielabel nach Verordnung (EU) 2020/740 mit Kraftstoffeffizienz-, Nasshaftungs- und Geräuschklassen.
Nützliche Tools & Ressourcen
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