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34

Zolltarifkapitel 34

Organic grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seife); surface-active Zubereitungen, washing Zubereitungen (einschließlich auxiliary washing Zubereitungen) and cleaning Zubereitungen, auch containing Seife, ausgenommen those der Position 3401

340239
Organic grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seife); surface-active Zubereitungen, washing Zubereitungen (einschließlich auxiliary washing Zubereitungen) and cleaning Zubereitungen, auch containing Seife, ausgenommen those der Position 3401, anionic organic grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere
Zoll:0-4%
340250
Organic grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seife); surface-active Zubereitungen, washing Zubereitungen (einschließlich auxiliary washing Zubereitungen) and cleaning Zubereitungen, auch containing Seife, ausgenommen those der Position 3401, Zubereitungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Zoll:0-4%
340290
Organic grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seife); surface-active Zubereitungen, washing Zubereitungen (einschließlich auxiliary washing Zubereitungen) and cleaning Zubereitungen, auch containing Seife, ausgenommen those der Position 3401, andere
Zoll:0-4%

Was umfasst Position 3402 des Zolltarifs?

Position 3402 umfasst Organische grenzflaechenaktive Stoffe; Wasch- und Reinigungsmittel. Diese Produkte gehoeren zu Kapitel 34 über Seife, grenzflaechenaktive Stoffe, Wasch- und Reinigungsmittel, Wachse, Kerzen und Dentalzubereitungen. Die Einfuhr von Produkten der Position 3402 in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Detergentien und Waschmittel müssen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergentien erfüllen, einschliesslich der Bioabbaubarkeitsanforderungen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und CLP-Kennzeichnung sind für chemische Produkte erforderlich. Position 3402 gehört zu Kapitel 34 (chemische Erzeugnise, Pharmazeutika und Düngemittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 3402 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 3402

Die Einfuhr von Produkten der Position 3402 in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und CLP-Kennzeichnung sind für chemische Produkte erforderlich. Die Zollsätze für Produkte der Position 3402 liegen zwischen 0% und 6,5%. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und CLP-Kennzeichnung sind für chemische Produkte erforderlich. Detergentien müssen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zur Bioabbaubarkeit erfüllen. Kosmetische Produkte (z.B. Toilettenseifen) müssen über das CPNP-Portal notifiziert werden. Bei der Einfuhr von Waren der Position 3402 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 3402 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 3402 unterliegen REACH-, CLP- und GHS-Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Sicherheitsdatenblätter (SDB), ECHA-Registrierung, GMP-Zertifikate. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 3402 - worauf ist zu achten

Position 3402 umfasst organische grenzflächenaktive Stoffe (Detergenzien), Wasch- und Reinigungsmittel. Waschmittel (Pulver, Flüssig): 3402. Geschirrspülmittel: 3402. Seifenstücke: 3401, nicht 3402. Kernunterscheidung: 3402 = synthetische Detergenzien und Tenside, 3401 = traditionelle Seifen. Reinigungsmittel mit Schleifmitteln: 3405. Industriereiniger: 3402.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für organische grenzflächenaktive Stoffe (Position 3402)?
Die Einfuhr organischer grenzflächenaktiver Stoffe sowie Wasch- und Reinigungsmittel unterliegt Zollsätzen von 0% bis 4%. Position 3402 gehört zu Kapitel 34 über Seife, grenzflächenaktive Stoffe und Reinigungsmittel. Der Satz hängt von Substanztyp und Handelsform ab. Anionische, kationische und nichtionische Tenside können unterschiedlichen Sätzen unterliegen. Industriekonzentrate und gebrauchsfertige Verbraucherpräparate werden unter verschiedenen KN-Unterpositionen eingereiht. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Vorschriften gelten für die Einfuhr von Detergentien und Reinigungsmitteln?
Detergentien müssen die Verordnung (EG) 648/2004 erfüllen, einschließlich der Tensid-Bioabbaubarkeitsanforderungen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und CLP-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 sind erforderlich. Grenzflächenaktive Substanzen unterliegen der REACH-Registrierung. Reinigungsmittel mit Desinfektionsangaben können unter die Biozidprodukteverordnung (EU) 528/2012 fallen. Die Kennzeichnung muss den Anforderungen der Detergentienverordnung entsprechen. Dies betrifft Waren der Position 3402 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import grenzflächenaktiver Stoffe zu beachten?
Grenzflächenaktive Stoffe gibt es als Flüssigkeiten, Pasten, Pulver und Granulate. Konzentrate erfordern korrosionsbeständige Verpackungen. Alkalische und saure Produkte erfordern Ätzstoffkennzeichnung. Schüttguttransport erfolgt in Tankwagen oder IBC-Containern. Die Bioabbaubarkeitskonformität ist entscheidend - Tenside müssen über 60% Bioabbau erreichen. Der Reinigungsmittelmarkt ist mit starkem Preisdruck asiatischer Hersteller hart umkämpft. Dies betrifft Waren der Position 3402 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.