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29419000
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSEAntibiotics

Antibiotics, andere

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
14 Dok.
7P237P24C669C670C672Y923+8
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%WS 0%XC 0%XL 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

IEgold5-BTI360

Delafloxacin Meglumine API powder

Delafloxacin Meglumine (związek chemiczny)GRI 1GRI 6
IEgold5-BTI311

Cefixime API - antibiotic active ingredient

cefiksym (substancja chemiczna)GRI 1GRI 6
IEgold5-BTI377

Active pharmaceutical ingredient powder

substancja chemiczna farmaceutycznaGRI 1GRI 6
DEgold472/25-1

Penicillin G potassium salt antibiotic

penicylina G (sól potasowa)GRI 1GRI 6
DEgold470/25-1

Ampicillin trihydrate antibiotic powder

ampicylina trihydratGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Warencharakteristik und Zolltarifeinreihung des CN-Codes 294190

Der CN-Code 294190 umfasst Antibiotika, die nicht unter speziellere Unterpositionen der Position 2941 der Kombinierten Nomenklatur fallen, darunter Lincomycin (CAS 154-21-2), Vancomycin (CAS 1404-90-6), Rifampicin (CAS 13292-46-1), Polymyxine sowie weitere Stoffe mit antibiotischer Wirkung. Antibiotika sind organische Stoffe, die von Mikroorganismen hergestellt oder synthetisch gewonnen werden und das Wachstum von Bakterien hemmen oder diese abtöten. Die Einreihung in Position 2941 setzt die Erfüllung der Anmerkung 1 zu Kapitel 29 voraus: Der Stoff muss chemisch einheitlich sein, rein oder lediglich mit einem fur die Aufbewahrung notwendigen Verdunnungs- oder Stabilisierungsmittel versetzt. Fertige pharmazeutische Zubereitungen, die Antibiotika enthalten, werden in Kapitel 30 eingereiht. Vancomycin und Rifampicin werden zur Behandlung schwerer multiresistenter Infektionen (MRSA, MDR-TB) eingesetzt. Lincomycin gehört zur Klasse der Lincosamide, Polymyxine zur Klasse der Polypeptide. Beim Import von Stoffen unter 294190 ist entscheidend, ob es sich um pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) oder chemisch reine Stoffe zu Forschungs- oder Industriezwecken handelt, da sich daraus unterschiedliche regulatorische Pflichten ergeben. Gema AVA 1 richtet sich die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln. Bei Einreihungszweifeln empfiehlt sich eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) bei der zustandigen Zollbehorde, die EU-weit 3 Jahre bindend ist.

REACH, CLP und pharmazeutische Vorschriften

Antibiotika, die unter CN 294190 eingereiht werden, unterliegen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Hersteller und Importeure, die mehr als 1 Tonne pro Jahr einführen, sind zur Registrierung des Stoffes bei der ECHA verpflichtet. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist Pflicht und muss toxikologische Eigenschaften sowie Gefährdungen fur Gesundheit und Umwelt ausweisen. Vancomycin und Rifampicin können der SVHC-Liste unterliegen oder ECHA-Risikobewertungsverfahren unterworfen sein. Polymyxine, insbesondere Colistin, sind EU-weiten Beschränkungen im Rahmen der Antibiotikaresistenzpolitik unterworfen — die Verordnung (EU) 2019/6 schränkt den veterinärmedizinischen Einsatz wesentlich ein. Werden Antibiotika als pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) eingeführt, müssen die GMP-Standards gemäß Richtlinie 2001/83/EG eingehalten werden. Importeure sollten prufen, ob ein Stoff den Kontrollvorschriften für Betäubungsmittel- oder psychotrope Stoff-Vorläufer gemäß Verordnung (EG) Nr. 273/2004 unterliegt — dies ist fur jeden Stoff einzeln zu verifizieren. Fur Nicht-Arzneimittelanwendungen, z. B. Forschung, gelten die REACH-Anforderungen zur chemischen Sicherheitsbewertung. Ein Analysenzertifikat (CoA) mit CAS-Nummer und Reinheitsgrad ist von Zoll- und Arzneimittelaufsichtsbehörden gefordert.

Einfuhr in die EU — Zollverfahren und Dokumentation

Die Einfuhr von Antibiotika unter CN 294190 in die Europäische Union richtet sich nach dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Die Zollanmeldung muss den 10-stelligen TARIC-Code enthalten, da Zollaussetzungen, Zollkontingente oder handelspolitische Schutzmaßnahmen anwendbar sein können. Autonome Zollaussetzungen der EU im Rahmen der Regelungen fur pharmazeutische Rohstoffe decken viele APIs dieser Kategorie mit reduzierten oder Nullzollsätzen ab — eine Überprüfung in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission ist vor jeder Einfuhr zwingend. Erforderliche Unterlagen umfassen: Handelsrechnung mit CAS-Nummer und technischer Spezifikation, Analysenzertifikat (CoA) zum Nachweis von Identität und Reinheit, CMR-Frachtbrief oder Konnossement sowie CLP-konformes SDB. Bei pharmazeutischen Wirkstoffen kann eine Einfuhrgenehmigung der zustandigen nationalen Behörde sowie eine GMP-Erklärung des Lieferanten erforderlich sein. Präferenzzollsätze im Rahmen von FTA, APS oder APS+ sind mit geeignetem Ursprungsnachweis verfügbar, z. B. EUR.1-Bescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind stets in TARIC zu überprüfen.

Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen

Organische Stoffe unter KN-Code 2941 90 (Andere Antibiotika) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).

Häufig gestellte Fragen

Benötigt die Einfuhr von Vancomycin und Rifampicin in die EU besondere Genehmigungen?
Die Einfuhr von Vancomycin, Rifampicin und anderen Antibiotika unter CN 294190 als pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) kann eine Genehmigung der nationalen Arzneimittelbehörde erfordern und muss den GMP-Standards gemäß Richtlinie 2001/83/EG entsprechen. Importeure, die mehr als 1 Tonne pro Jahr einführen, sind zur ECHA-Registrierung nach REACH verpflichtet. Ein CLP-konformes SDB ist Pflicht. Aktuelle Anforderungen sind in TARIC und bei der zuständigen nationalen Behörde zu überprüfen, da sich Vorschriften ändern können.
Wann werden Antibiotika in Kapitel 29 und wann in Kapitel 30 eingereiht?
CN 294190 gilt fur Antibiotika in chemisch einheitlicher Form — pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) ohne Formulierungshilfsstoffe oder lediglich mit einem fur die Aufbewahrung notwendigen Verdünnungsmittel. Fertige pharmazeutische Zubereitungen (Tabletten, Kapseln, Injektionslösungen) mit Antibiotika werden stets in Kapitel 30 eingereiht, unabhängig von der Zahl der Wirkstoffe. Diese Grundregel ergibt sich aus Anmerkung 1(a) zu Kapitel 29 der KN. Bei Einreihungszweifeln empfiehlt sich ein VZTA-Antrag.
Welche EU-Beschränkungen fur Polymyxine mussen Importeure kennen?
Polymyxine, insbesondere Colistin, unterliegen EU-weiten Beschränkungen aufgrund der Antibiotikaresistenzpolitik. Die Verordnung (EU) 2019/6 uber Tierarzneimittel schränkt den Colistin-Einsatz bei Nutztieren wesentlich ein. Importeure von Polymyxinen mussen den vorgesehenen Verwendungszweck dokumentieren und die REACH- und CLP-Anforderungen erfüllen. Fur Forschungs- oder Diagnosezwecke vorgesehene Stoffe können anderen Bedingungen als APIs fur Arzneimittel unterliegen. Aktuelle Vorschriften sind in der ECHA-Datenbank und in TARIC zu überprüfen.
Wie klassifiziert man Andere Antibiotika im Zolltarif 2941 90?
Die Klassifizierung von Andere Antibiotika unter KN-Code 2941 90 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen. Im Zweifelsfall kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Hauptzollamt beantragt werden.