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29147900
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSEKetones and quinones, auch with andere oxygen function, und ihre halogeniert, sulfoniert, nitriert or nitrosiert Derivate

Fluorowcowane, sulfonowane, nitrowane lub nitrozowane pochodne ketonów lub chinonów (z wył. chlorodekonu (ISO) i nieorganicznych i organicznych związków rtęci)

Anwendungsbereich und Klassifikation der CN-Unterposition 291479

Die CN-Unterposition 291479 umfasst Ketone und Chinone mit Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrososubstituenten, die nicht unter die spezifischeren Unterpositionen 291411-291469 der Position 2914 fallen. Die Gruppe schließt Verbindungen ein, bei denen Wasserstoffatome am aromatischen Ring oder der aliphatischen Kette eines Ketons durch Chlor, Brom, Fluor, Sulfonylgruppen, Nitro- oder Nitrosogruppen ersetzt wurden. Wichtige Handelsbeispiele sind Chloraceton (CAS 78-95-5), Bromaceton (CAS 598-31-2), Trichloraceton sowie sulfonierte Derivate des Michler-Ketons. Chloraceton ist eine stechend riechende, tränentreibende Flüssigkeit, die als Zwischenprodukt bei der Synthese von Agrochemikalien, Pharmazeutika und Farbstoffen verwendet wird. Die Klassifikation unter Unterposition 291479 erfordert die Bestätigung, dass es sich um ein Keton mit mindestens einer der genannten Modifikationen handelt, das außerhalb aller früheren spezifischen Unterpositionen liegt. Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des CN (AV), insbesondere Vorschriften 1 und 6, regeln die Klassifikationsmethodik. Bei Gemischen oder Isomeren mit unklarer Struktur ist eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) empfehlenswert. Der 10-stellige TARIC-Code muss in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission verifiziert werden.

REACH- und CLP-Anforderungen für CN 291479

Halogenierte Ketone der Unterposition 291479 unterliegen der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Chloraceton ist klassifiziert als Akut Tox. 2 (H330 - lebensgefährlich bei Einatmen), Eye Dam. 1 (H318 - verursacht schwere Augenschäden) und Skin Corr. 1A (H314 - verursacht schwere Verätzungen der Haut). Import und gewerblicher Umgang erfordern ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2015/830. Bromaceton weist ein ähnliches toxikologisches Profil auf und kann Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegen. Hersteller und Importeure von Stoffen in Mengen ab 1 Tonne pro Jahr müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) können eine Zulassung nach REACH-Titel VII erfordern. Kennzeichnung und Verpackung müssen den CLP-Anforderungen entsprechen, einschließlich geeigneter GHS-Piktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- (H) und Sicherheitshinweise (P). Vor dem Import sind die SVHC-Kandidatenliste und die Zulassungsliste auf der ECHA-Website zu prüfen. Bestimmte halogenierte Ketone können zusätzlich unter die Verordnung (EU) 2019/1148 über Vorläuferstoffe für Explosivstoffe fallen.

EU-Importverfahren und Dokumentation für CN 291479

Die Einfuhr von Waren der Unterposition 291479 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Importeur muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung über das AIS/IMPORT-System (SAD-Formular) einreichen. Die erforderliche Dokumentation umfasst: eine Handelsrechnung mit vollständiger IUPAC-Bezeichnung, CAS-Nummer, EG-Nummer (EINECS), Menge und Wert; ein Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB); eine technische Spezifikation oder ein Analysezertifikat mit Reinheitsangaben sowie ein REACH-konformes SDB gemäß Verordnung (EU) 2015/830. Für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen aus EU-Freihandelsabkommen (u. a. CETA, EPA Japan, APS/GSP) ist ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Rechnungserklärung oder REX-Erklärung) erforderlich. Die MFN-Zollsätze für diese Unterposition müssen in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission geprüft werden, da Zollaussetzungen (Ratsverordnungen) gelten können. Die Einfuhr bestimmter halogenierter Ketone - insbesondere solcher mit Eigenschaften als Tränen- oder Reizstoffe - kann eine Genehmigung der zuständigen nationalen Behörde erfordern. Händler sollten zudem prüfen, ob keine Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen vorliegen und EU-Sanktionen für das Ursprungsland bestehen. Zollkontrollen können die Überprüfung der REACH- und CLP-Dokumentation durch Zollbehörden oder Umweltschutzbehörden einschließen.

Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen

Organische Stoffe unter KN-Code 2914 79 (Halogenierte) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich CN-Unterposition 291479 von 291411-291469?
Unterposition 291479 ist die Auffangkategorie innerhalb der Position 2914 und umfasst Ketone und Chinone mit Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosofunktionsgruppen, die nicht spezifisch unter eine der früheren Unterpositionen 291411-291469 fallen. Das entscheidende Klassifikationskriterium ist das Vorhandensein mindestens einer dieser chemischen Modifikationen an einem Ketongrundgerüst. Typische Beispiele sind Chloraceton (CAS 78-95-5), Bromaceton (CAS 598-31-2) und nitrierte Acetophenon-Derivate. Die Klassifikation erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des CN (AV 1 und 6). Ergänzend sind die HS-Erläuterungen der WZO sowie die CN-Erläuterungen heranzuziehen. Bei Zweifeln an der Klassifikation sollte eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) bei der zuständigen Zollbehörde beantragt werden. Die europäische VZTA-Datenbank EBTI bietet Hinweise zu ähnlich klassifizierten Stoffen.
Welche REACH-Pflichten gelten bei der Einfuhr halogenierter Ketone?
Ein Importeur halogenierter Ketone der Unterposition 291479 gilt nach REACH als nachgeschalteter Anwender oder - bei noch nicht in der EU registrierten Stoffen - als Hersteller und muss bei Jahresimportmengen ab 1 Tonne bei der ECHA registrieren. Ein konformes SDB muss erstellt und vor der ersten Lieferung an gewerbliche Empfänger ausgehändigt werden. Stoffe auf der SVHC-Kandidatenliste können eine Zulassung nach REACH-Titel VII erfordern. Beschränkungen nach Anhang XVII und die Zulassungsliste sind zu prüfen. Aktuelle Informationen stehen auf der ECHA-Website zur Verfügung.
Welche Zolldokumente sind bei der Einfuhr modifizierter Ketone erforderlich?
Für die Einfuhr von Waren der CN-Unterposition 291479 sind erforderlich: Handelsrechnung mit vollständiger IUPAC-Bezeichnung, CAS-Nummer und EG-Nummer (EINECS), Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB), EORI-Nummer des Importeurs, REACH-konformes SDB gemäß Verordnung (EU) 2015/830 mit vollständiger CLP-Klassifikation, technische Spezifikation und Analysezertifikat mit Reinheitsangaben. Bei halogenierten Ketonen mit Tränenstoffcharakter kann zusätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. Für Präferenzzollsätze aus EU-Freihandelsabkommen ist ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1 oder REX-Erklärung) vorzulegen. Aktuelle MFN-Zollsätze und alle Handelsmaßnahmen müssen stets vor der Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission geprüft werden.
Wie klassifiziert man Halogenierte im Zolltarif 2914 79?
Die Klassifizierung von Halogenierte unter KN-Code 2914 79 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen. Im Zweifelsfall kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Hauptzollamt beantragt werden.