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23

Zolltarifkapitel 23

Zubereitungen von der in der Tierernährung verwendeten Art

230910
Karma dla psów lub kotów, pakowana do sprzedaży detalicznej
Zoll:0-50%
230990
Zubereitungen von der in der Tierernährung verwendeten Art, anderer
Zoll:0-115,9%

Was umfasst Position 2309 des Zolltarifs?

Position 2309 umfasst Futtermittelzubereitungen. Produkte dieser Gruppe werden hauptsaechlich als Tierfutter oder Rohstoffe für die Futtermittelproduktion verwendet. Sie bilden einen wesentlichen Teil des internationalen Futtermittelhandels. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 12,8%. Die Einhaltung der EU-Futtermittelsicherheitsnormen gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ist erforderlich. Position 2309 gehört zu Kapitel 23 (Fette, verarbeitete Lebensmittel, Getränke und Tabak) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 2309 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 2309 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 2309

Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 12,8%. 183/2005 ist erforderlich. Fischmehl) unterliegen zusaetzlichen Veterinaerkontrollen. GVO-Futtermittel erfordern eine EU-Zulassung. Futtermittel müssen die EU-Futtermittelsicherheitsnormen erfüllen (Verordnung (EG) Nr. 183/2005 und 767/2009). Fischmehl und Produkte tierischen Ursprungs unterliegen Veterinaerkontrollen und BSE/TSE-Beschraenkungen. GVO-Futtermittel erfordern die EU-Genehmigung des Transformationsereignisses. Die Futtermittelkennzeichnung muss der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln entsprechen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 2309 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 2309 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 2309 unterliegen Lebensmittelsicherheits- und Handelsqualitätskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Gesundheitszeugnisse, Qualitätsbescheinigungen, Verbrauchsteuerunterlagen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle.

Einreihung von Waren in Position 2309 - worauf ist zu achten

Position 2309 umfasst Futtermittelzubereitungen. Entscheidend für die Einreihung sind Verarbeitungsgrad, Zusammensetzung und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert. Häufiger Fehler: karma dla psów/kotów - tutaj. Die Abgrenzung zu benachbarten Positionen (2302-2308) hängt von der Konservierungs- oder Verarbeitungsmethode ab. Abschnitts- und Kapitelanmerkungen definieren den genauen Umfang jeder Position.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Futtermittelzubereitungen in die EU?
Die Einfuhr von Futtermittelzubereitungen (Position 2309) unterliegt Zollsätzen von 0% bis zu 115,9% je nach Zusammensetzung, Milch- und Stärkegehalt. Zubereitungen mit hohem Milch- oder Zuckergehalt können aufgrund des EU-Agrarmarktschutzes sehr hohen Sätzen unterliegen. Heimtierfutter (Hunde, Katzen) unterliegt anderen Vorschriften als industrielles Futtermittel. Die Einreihung hängt von Stärke-, Protein-, Fett- und Milchanteil ab. Präferenzsätze können im Rahmen von Handelsabkommen gelten. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Futtermittelzubereitungen in die EU erforderlich?
Die Einfuhr von Futtermittelzubereitungen erfordert die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zur Futtermittelhygiene und der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 zum Futtermittelverkehr. Zolldokumentation und Ursprungszeugnis sind notwendig. Zubereitungen mit tierischen Bestandteilen erfordern Veterinärzeugnisse und BIP-Kontrollen. Die Kennzeichnung muss eine vollständige Zutatenliste, Nährwerte und Zieltierart enthalten. Die Registrierung als Futtermittelunternehmer ist verpflichtend. Dies betrifft Waren der Position 2309 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Was ist bei der Einfuhr von Futtermittelzubereitungen in die EU praktisch zu beachten?
Futtermittelzubereitungen unterliegen detaillierten Anforderungen an Futtermittelzusatzstoffe - nur EU-zugelassene Zusatzstoffe dürfen verwendet werden. Produkte mit GVO-Zutaten erfordern entsprechende Zulassung und Kennzeichnung. Heimtierfutter unterliegt zusätzlichen Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen. Grenzwerte für unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Pestizide sind zu prüfen. Tierische Zutaten unterliegen BSE-bezogenen Beschränkungen. Dies betrifft Waren der Position 2309 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.