Unsicher bei der Klassifizierung?
15
Zolltarifkapitel 15
Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Was umfasst Position 1507 des Zolltarifs?
Position 1507 umfasst Sojaoel. Fette und Öle sind wichtige Rohstoffe in der Lebensmittel-, Kosmetik-, Pharma- und Chemieindustrie. Sie bilden einen wesentlichen Teil des internationalen Agrarhandels. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt unterschiedlichen Zollsätzen von 0% bis 12,8%. Ein pflanzengesundheitszeugnis oder gesundheitszeugnis je nach produkt ist erforderlich. Produkte müssen die EU-Lebensmittelsicherheitsnormen erfüllen, einschliesslich Kontaminantengrenzwerte und Qualitätsparameter. Position 1507 gehört zu Kapitel 15 (Fette, verarbeitete Lebensmittel, Getränke und Tabak) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 1507 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 1507 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 1507
Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt unterschiedlichen Zollsätzen von 0% bis 12,8%. Ein pflanzengesundheitszeugnis oder gesundheitszeugnis je nach produkt ist erforderlich. Geniessbare Fette und Öle müssen die EU-Kontaminantennormen erfüllen (3-MCPD, Glycidol, Schwermetalle). Ein Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnis ist je nach Produktherkunft (tierisch/pflanzlich) erforderlich. Pflanzenöle unterliegen Kontrollen auf Aflatoxine, Pestizide und Extraktionsloesungsmittel. Pruefen Sie, ob das Produkt von Zollpraeferenzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen profitiert. Bei der Einfuhr von Waren der Position 1507 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 1507 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 1507 unterliegen Lebensmittelsicherheits- und Handelsqualitätskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Gesundheitszeugnisse, Qualitätsbescheinigungen, Verbrauchsteuerunterlagen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 1507 — worauf ist zu achten
Position 1507 umfasst Sojaöl. Die Einreihung unter dieser Position erfordert eine genaue Bestimmung von Produktart, Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert nach physikalischen und chemischen Merkmalen. Häufige Fehler betreffen Verwechslungen mit Positionen 1201 oder 1516. Entscheidende Faktoren: Zusammensetzung, Rohstoffherkunft und Verarbeitungsmethode.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Sojaöl (Position 1507)?
Der EU-Einfuhrzoll auf Sojaöl beträgt 0% — sowohl für rohes Sojaöl (1507 10) als auch für raffiniertes (1507 90) im Rahmen des Erga-omnes-Tarifs. Sojaöl ist eines der am häufigsten in die EU importierten Pflanzenöle und wird in der Lebensmittelindustrie sowie der Biodieselproduktion breit eingesetzt. Die Hauptlieferanten sind Argentinien, Brasilien und die USA. Der Nullzollsatz erleichtert den wettbewerbsfähigen Zugang zu diesem Rohstoff auf dem europäischen Markt. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für den Import von Sojaöl in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Sojaöl ist ein Pflanzengesundheits- oder Gesundheitszeugnis (je nach Verwendungszweck), eine Zollanmeldung und Handelsdokumente erforderlich. Öl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen erfordert eine EFSA-Zulassung und GVO-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1829/2003. Speiseöl muss EU-Kontaminantennormen (3-MCPD, Glycidol) und Lösungsmittelrückstandsgrenzwerte einhalten. Die EUDR-Entwaldungsverordnung ist zu beachten. Dies betrifft Waren der Position 1507 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf sollten Importeure bei der Einfuhr von Sojaöl in die EU achten?
Position 1507 unterscheidet zwischen rohem und raffiniertem Öl, doch der Zollsatz beträgt in beiden Fällen 0%. Rohöl erfordert weitere Verarbeitung in der EU. Der Großteil des weltweiten Sojaöls stammt aus GVO-Soja — die Einhaltung der EU-GVO-Vorschriften ist unerlässlich. Seit 2025 erfordert die EUDR die Überprüfung der Lieferkette auf entwaldungsfreie Beschaffung. Der Transport erfordert Edelstahltanks und Temperaturkontrolle. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.VerbrauchsteuerrechnerPrüfen Sie, ob Ihre Waren der Verbrauchsteuer unterliegen, und berechnen Sie den Steuerbetrag.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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