Unsicher bei der Klassifizierung?
15
Zolltarifkapitel 15
Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Was umfasst Position 1504 des Zolltarifs?
Position 1504 umfasst Fette und Öle von Fischen oder Meeressaeugetieren. Fette und Öle sind wichtige Rohstoffe in der Lebensmittel-, Kosmetik-, Pharma- und Chemieindustrie. Sie bilden einen wesentlichen Teil des internationalen Agrarhandels. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt unterschiedlichen Zollsätzen von 0% bis 12,8%. Ein veterinaergesundheitszeugnis und eine betriebszulassung durch die europaeische kommission ist erforderlich. Produkte müssen die EU-Lebensmittelsicherheitsnormen erfüllen, einschliesslich Kontaminantengrenzwerte und Qualitätsparameter. Position 1504 gehört zu Kapitel 15 (Fette, verarbeitete Lebensmittel, Getränke und Tabak) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 1504 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 1504
Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt unterschiedlichen Zollsätzen von 0% bis 12,8%. Ein veterinaergesundheitszeugnis und eine betriebszulassung durch die europaeische kommission ist erforderlich. Geniessbare Fette und Öle müssen die EU-Kontaminantennormen erfüllen (3-MCPD, Glycidol, Schwermetalle). Ein Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnis ist je nach Produktherkunft (tierisch/pflanzlich) erforderlich. Pflanzenöle unterliegen Kontrollen auf Aflatoxine, Pestizide und Extraktionsloesungsmittel. Pruefen Sie, ob das Produkt von Zollpraeferenzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen profitiert. Bei der Einfuhr von Waren der Position 1504 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 1504 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 1504 unterliegen Lebensmittelsicherheits- und Handelsqualitätskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Gesundheitszeugnisse, Qualitätsbescheinigungen, Verbrauchsteuerunterlagen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 1504 — worauf ist zu achten
Position 1504 umfasst Fette und Öle von Fischen/Meeressäugetieren. Die Einreihung unter dieser Position erfordert eine genaue Bestimmung von Produktart, Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert nach physikalischen und chemischen Merkmalen. Häufige Fehler betreffen Verwechslungen mit Positionen 1506 oder 1516. Entscheidende Faktoren: Zusammensetzung, Rohstoffherkunft und Verarbeitungsmethode.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Fette und Öle von Fischen oder Meeressaeugetieren der Position 1504?
Die Zollsätze für Fette und Öle von Fischen oder Meeressaeugetieren der Position 1504 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 1504 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Fette und Öle von Fischen oder Meeressaeugetieren in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Fette und Öle von Fischen oder Meeressaeugetieren der Position 1504 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 1504 umfasst Fette und Öle von Fischen oder Meeressaeugetieren und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Fette und Öle von Fischen oder Meeressaeugetieren in Position 1504 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 1504 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 1504 umfasst Fette und Öle von Fischen oder Meeressaeugetieren — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nützliche Tools & Ressourcen
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