Unsicher bei der Klassifizierung?
08
Zolltarifkapitel 08
Fruit, dried, anderer than that of headings 0801 to 0806; mixtures of nuts or dried fruits of this chapter
Was umfasst Position 0813 des Zolltarifs?
Position 0813 umfasst Trockenfrüchte und Mischungen von Nüssen oder Trockenfrüchten, frisch oder getrocknet. Diese Produkte werden aus vielen Drittländern in die EU importiert und bilden einen wesentlichen Teil des internationalen Obsthandels. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Aflatoxin- und Mykotoxinkontrollen und Zollsätzen von 0% bis 12,8%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Produkte müssen die EU-Normen für Hoechstgehalte an Pestizidenrueckstaenden, Lebensmittelsicherheit und Vermarktungsnormen erfüllen. Phytosanitaere Kontrollen an der EU-Grenze sind obligatorisch. Position 0813 gehört zu Kapitel 8 (pflanzliche Erzeugnise und Lebensmittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 0813 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 0813
Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Aflatoxin- und Mykotoxinkontrollen und Zollsätzen von 0% bis 12,8%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Phytosanitaere Kontrollen an der EU-Grenze sind obligatorisch. Ein Pflanzengesundheitszeugnis, das die Freiheit von Quarantaeneorganismen bestaetigt, ist erforderlich. Produkte müssen die EU-Normen für Hoechstgehalte an Pestizidenrueckstaenden (MRL) erfüllen. Pruefen Sie, ob Zollpraeferenzen oder Zollkontingente für das Ausfuhrland gelten. Die Kennzeichnung muss den EU-Vermarktungsnormen entsprechen, einschliesslich Herkunftsland und Gueteklasse. Bei der Einfuhr von Waren der Position 0813 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 0813 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 0813 unterliegen Pflanzengesundheits- oder Lebensmittelsicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Pflanzengesundheitszeugnisse, Gesundheitszeugnisse, Pestizid-Rückstandsanalysen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 0813 — worauf ist zu achten
Position 0813 umfasst getrocknete Früchte außer denen der Positionen 0801-0806 sowie Mischungen von Nüssen oder Trockenfrüchten. Umfasst getrocknete Aprikosen, Pflaumen, Äpfel, Cranberries, Feigen und Trailmix. Unterpositionen trennen Aprikosen, Pflaumen, Äpfel, andere Trockenfrüchte und Mischungen. Häufiger Fehler: Rosinen — 0806. Getrocknete Kokosnuss — 0801. Getrocknete Datteln — 0804. Frittierte Fruchtchips — 2008.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Trockenfrüchten und Nussmischungen in die EU?
Die Einfuhr von Trockenfrüchten und Mischungen von Nüssen oder Trockenfrüchten der Position 0813 unterliegt Zollsätzen von 0% bis 9,6%. Die Sätze hängen von der Produktart ab — getrocknete Aprikosen, Pflaumen und Mischungen haben jeweils unterschiedliche Sätze innerhalb der KN-Unterpositionen. Präferenzzollsätze gelten für Länder mit EU-Handelsabkommen, einschließlich der Türkei und der AKP-Staaten. Mischungen werden getrennt von ihren Einzelbestandteilen eingereiht. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Kontrollen gelten für die Einfuhr von Trockenfrüchten in die EU?
Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist für die Einfuhr von Trockenfrüchten der Position 0813 erforderlich. Die Produkte unterliegen obligatorischen Aflatoxin- und Mykotoxinprüfungen, die bei Nüssen und Trockenfrüchten besonders kritisch sind. Eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und eine Handelsrechnung sind notwendig. Eine Meldung über das TRACES-System ist erforderlich. Produkte aus bestimmten Ländern unterliegen verstärkten Grenzkontrollen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Was sollten Importeure beim Import von Trockenfrüchten und Nuss-Frucht-Mischungen beachten?
Aflatoxin- und Mykotoxinkontrollen sind eine zentrale Herausforderung — die Überschreitung zulässiger Grenzwerte führt zur Einfuhrverweigerung. Die Lager- und Transportbedingungen müssen Schimmelbildung verhindern. Die Kennzeichnung muss den EU-Anforderungen entsprechen, einschließlich Allergeninformationen für Nüsse. Mischungen erfordern eine korrekte Einreihung, da die Zusammensetzung den Zollsatz beeinflusst. Trockenfrüchte mit Konservierungsstoffen wie Schwefeldioxid müssen die EU-Grenzwerte einhalten. Dies betrifft Waren der Position 0813 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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