69073000
CERAMIC PRODUCTS›Ceramic flags and paving, hearth or wall tiles; ceramic mosaic cubes and the like, whether or not on a backing; finishing ceramics
Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 6907 40
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| TR | Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | See notes | - | D0142/96 |
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Notes
TM5101. Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für die Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau der in die KN-Codes 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 91 10, 8903 92 10, 8904 00 10, 8904 00 91, 8905 10 10, 8905 90 10, 8906 10 00, 8906 90 10 eingereihten Wasserfahrzeuge eingebaut zu werden, sowie für die Waren, die zur Ausrüstung dieser Wasserfahrzeuge bestimmt sind.2. Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für:a) Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau1) in ortsfesten Bohr- oder Förderplattformen der Unterposition ex 8430 49, die innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten aufgestellt sind,2) in schwimmenden oder tauchenden Bohr- und Förderplattformen der Unterposition 8905 20 eingebaut zu werden, sowie für Waren, die zur Ausrüstung dieser Plattformen bestimmt sind;b) Rohre, Kabel und ihre Verbindungsstücke, die dazu bestimmt sind, diese Bohr- oder Förderplattformen mit dem Festland zu verbinden.
EU003Gemäß Titel II Besondere Bestimmungen A Nummer 3 der Einführenden Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Gewährung der Aussetzung der Zölle für Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen für die zollamtliche Überwachung der Verwendung dieser Waren.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
TM904Im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Marokko gewährte Präferenzen, in Kraft getreten am 19. Juli 2019.Ab dem 3. Oktober 2025 werden für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die von den Zollbehörden des Königreichs Marokko kontrolliert werden, Handelspräferenzen nach dem neuen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der EU und Marokko gewährt. Die Europäische Union und das Königreich Marokko haben vereinbart, dass die Identifizierung dieser Erzeugnisse unter Bezugnahme auf die Ursprungsregion im Ursprungsnachweis und nach Maßgabe des Protokolls Nr. 4 erfolgen kann. Im Hinblick auf die Anwendung dieser Maßnahmen sind die Ursprungscodes U179 und U180 anzugeben. Der Ländercode, der in die Ursprungserklärung einzutragen ist, wenn diese Ursprungsnachweise verwendet werden, lautet „2000“.
CD303Die Zollbefreiung oder -ermäßigung wird auf speziellen Antrag des Anmelders in Datenelement 12 04 000 000 des UZK [Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission (Anhang B)] (ehemaliges Feld 44 des Einheitspapiers „Besondere Vermerke/Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“) gewährt.
CD727Die Inanspruchnahme dieser Präferenz ist an die Vorlage einer im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) ausgestellten Ursprungserklärung über den Ursprung der Waren in der Europäischen Union gebunden.
CD906Die Liste der nicht infrage kommenden Orte und ihrer Postleitzahlen ist unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD500Der Anspruch auf Anwendung dieser Präferenz ist an die Vorlage eines im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellten Nachweises über den Ursprung der Waren in der Gemeinschaft gebunden.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
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CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
TM303Die Antidumping-/Ausgleichsmaßnahmen gelten weiterhin für Waren mit Ursprung in den betroffenen Ländern, auch wenn sie aus der Türkei eingeführt werden.
Einfuhrkontrolle - AbfällenERGA OMNESR1013/06
Einfuhrkontrolle - Abfällen
ERGA OMNESR1013/06
Documents / references
C669C670C672Y923
Conditions
- E001Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C672- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E002Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C669- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E003Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: Y923- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E004Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: 20 kg- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E005Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
- I001Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C672- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I002Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C670- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I003Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: Y923- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I004Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: 20 kg- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I005Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Notes
- CD572Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.
- CD577Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.
- CD574Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
- CD573Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.
Beschränkung bei der AusfuhrALLTCR1210/03
Beschränkung bei der Ausfuhr
ALLTCR1210/03
Notes
- TM571Es ist untersagt, irakische Kulturgüter und andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung a) aus dem Gebiet der Gemeinschaft auszuführen oder zu verbringen und b) mit ihnen zu handeln, i) wenn sie illegal von irakischen Orten entfernt wurden, insbesondere, wenn diese Gegenstände entweder Teil öffentlicher Sammlungen sind, die in den Bestandsverzeichnissen von irakischen Museen, Archiven oder besonderen Sammlungen von Bibliotheken oder aber in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Iraks aufgeführt sind oder ii) ein begründeter Verdacht besteht, dass die Kulturgüter ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers aus Irak oder aber unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass a) die Kulturgüter vor dem 6. August 1990 aus Irak ausgeführt wurden, oder b) die Kulturgüter den irakischen Einrichtungen gemäß dem in Absatz 7 der UNSC-Resolution 1483 (2003) beschriebenen Ziel der sicheren Rückgabe zurückgegeben werden.
Beschränkung bei der AusfuhrALLTCR1210/03
Beschränkung bei der Ausfuhr
ALLTCR1210/03
AusfuhrgenehmigungALLTCR1332/13
Ausfuhrgenehmigung
ALLTCR1332/13
Documents / references
Y935
Conditions
- B001Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: Y935- Die Ausfuhr ist erlaubt
- B002Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: die bedingung ist nicht erfüllt- Die Ausfuhr ist verboten
Notes
- CD589Es ist verboten, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum Syriens gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher oder von religiöser Bedeutung, einschließlich derjenigen, die in Anhang XI aufgeführt sind, einzuführen, auszuführen, weiterzugeben oder dazugehörige Vermittlungsdienste bereitzustellen, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass die Güter ohne Einwilligung ihrer rechtmäßigen Eigentümer oder unter Verstoß gegen syrisches Recht oder Völkerrecht aus Syrien entfernt wurden, insbesondere wenn die Güter zu öffentlichen Sammlungen gehören, die in den Bestandsverzeichnissen der erhaltenswürdigen Bestände syrischer Museen, Archive oder Bibliotheken oder in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Syriens aufgeführt sind.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternALLTCR0116/09
Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern
ALLTCR0116/09
Documents / references
E012Y903
Conditions
- Y001Andere Bedingungen: E012- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y002Andere Bedingungen: Y903- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y003Andere Bedingungen: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Notes
- CD483Sind die angemeldeten Waren in den “CG”-Fußnoten zu der Maßnahme beschrieben, muss eine Ausfuhrlizenz vorgelegt werden
- CG024Mit einem Alter zwischen 50 und 100 Jahren und einem Wert von mindestens 50.000 Euro
Ausfuhrkontrolle – AbfällenALLTCR1013/06
Ausfuhrkontrolle – Abfällen
ALLTCR1013/06
Documents / references
C669C670C672Y923
Conditions
- E001Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C672- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E002Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C669- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E003Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: Y923- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E004Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: 20 kg- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E005Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
- I001Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C672- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I002Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C670- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I003Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: Y923- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I004Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: 20 kg- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I005Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Notes
- CD572Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.
- CD573Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.
- CD577Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.
- CD576Ausfuhren von in Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 genannten Abfällen aus der Gemeinschaft sind verboten, wenn sie zur Verwertung in Staaten bestimmt sind, für die der OECD-Beschluss nicht gilt (C(2001)107 endg. des OECD-Rates zur Änderung des Beschlusses C(92)39 endg. über die Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung).
- CD574Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrBYR0288/24
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
BYR0288/24
Notes
- TM816Um die Einhaltung von Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 zu überprüfen, führen die zuständigen Behörden Pflanzengesundheitskontrollen von Holzverpackungsmaterial durch, das die spezifizierten Waren, die in die Union verbracht werden, unterstützt, schützt oder befördert, und zwar in einer Quote von mindestens 15% der Sendungen der spezifizierten Waren. Die Verordnung (EU) 2024/288 gilt nicht für Verpackungsmaterial aus Holz, das den Ausnahmen nach dem Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 – Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM 15) unterliegt. (Artikel 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288) der Kommission
EinfuhrkontrolleBYR0765/06
Einfuhrkontrolle
BYR0765/06
Documents / references
L152Y727Y728Y870
Conditions
- Y001Andere Bedingungen: Y727- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y010Andere Bedingungen: Y728- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y050Andere Bedingungen: L152- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y080Andere Bedingungen: Y870- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y090Andere Bedingungen: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Notes
- CD925Es ist verboten, die in Anhang XXVII aufgeführten Güter, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit seine Beteiligung an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden.Artikel 1ra Absatz 1 – Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Verordnung (EU) 2024/1865 DES RATES)
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrCNR0288/24
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
CNR0288/24
Notes
- TM816Um die Einhaltung von Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 zu überprüfen, führen die zuständigen Behörden Pflanzengesundheitskontrollen von Holzverpackungsmaterial durch, das die spezifizierten Waren, die in die Union verbracht werden, unterstützt, schützt oder befördert, und zwar in einer Quote von mindestens 15% der Sendungen der spezifizierten Waren. Die Verordnung (EU) 2024/288 gilt nicht für Verpackungsmaterial aus Holz, das den Ausnahmen nach dem Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 – Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM 15) unterliegt. (Artikel 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288) der Kommission
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrINR0288/24
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
INR0288/24
Notes
- TM816Um die Einhaltung von Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 zu überprüfen, führen die zuständigen Behörden Pflanzengesundheitskontrollen von Holzverpackungsmaterial durch, das die spezifizierten Waren, die in die Union verbracht werden, unterstützt, schützt oder befördert, und zwar in einer Quote von mindestens 15% der Sendungen der spezifizierten Waren. Die Verordnung (EU) 2024/288 gilt nicht für Verpackungsmaterial aus Holz, das den Ausnahmen nach dem Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 – Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM 15) unterliegt. (Artikel 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288) der Kommission
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrIQR1210/03
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
IQR1210/03
Notes
- TM570Es ist untersagt, irakische Kulturgüter und andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung a) in das Gebiet der Gemeinschaft einzuführen oder zu verbringen und b) mit ihnen zu handeln, i) wenn sie illegal von irakischen Orten entfernt wurden, insbesondere, wenn diese Gegenstände entweder Teil öffentlicher Sammlungen sind, die in den Bestandsverzeichnissen von irakischen Museen, Archiven oder besonderen Sammlungen von Bibliotheken oder aber in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Iraks aufgeführt sind, oder ii) ein begründeter Verdacht besteht, dass die Kulturgüter ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers aus Irak oder aber unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass a) die Kulturgüter vor dem 6. August 1990 aus Irak ausgeführt wurden, oder b) die Kulturgüter den irakischen Einrichtungen gemäß dem in Absatz 7 der UNSC-Resolution 1483 (2003) beschriebenen Ziel der sicheren Rückgabe zurückgegeben werden.
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrIQR1210/03
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
IQR1210/03
EinfuhrkontrolleRUR0833/14
Einfuhrkontrolle
RUR0833/14
Documents / references
L142L143Y859Y874
Conditions
- B001Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: L142- Die Einfuhr ist erlaubt
- B002Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: Y874- Die Einfuhr ist erlaubt
- B004Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: L143- Die Einfuhr ist erlaubt
- B030Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: Y859- Die Einfuhr ist erlaubt
- B090Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: die bedingung ist nicht erfüllt- Die Einfuhr ist verboten
Notes
- CD875Es ist verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.In Bezug auf die in Anhang XXI Teil B aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätz 1 nicht für die Erfüllung – bis zum 8. Januar 2023 – von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.Abweichend von den Absätz 1 können die zuständigen Behörden den Kauf, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XXI aufgeführten Güter oder die Bereitstellung damit verbundener technischer und finanzieller Hilfe unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für Folgendes erforderlich ist: die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.VERORDNUNG (EU) 833/2014 - Artikel 3i (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES)
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrSYR1332/13
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
SYR1332/13
Notes
- TM572Es ist verboten, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum Syriens gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher oder von religiöser Bedeutung, einschließlich derjenigen, die in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates aufgeführt sind, einzuführen, auszuführen oder weiterzugeben, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass die Güter ohne Einwilligung ihrer rechtmäßigen Eigentümer oder unter Verstoß gegen syrisches Recht oder Völkerrecht aus Syrien entfernt wurden, insbesondere wenn die Güter zu öffentlichen Sammlungen gehören, die in den Bestandsverzeichnissen der erhaltenswürdigen Bestände syrischer Museen, Archive oder Bibliotheken oder in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Syriens aufgeführt sind. Das Verbot gilt nicht, wenn die Güter nachweislich a) vor dem 9. Mai 2011 aus Syrien ausgeführt wurden oder b) auf sichere Weise an ihre rechtmäßigen Besitzer in Syrien zurückgegeben werden.
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrSYR1332/13
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
SYR1332/13
EinfuhrkontrolleUAR0692/14
Einfuhrkontrolle
UAR0692/14
Documents / references
N954U045U078U079Y997
Conditions
- Y001Andere Bedingungen: Y997- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y002Andere Bedingungen: U078- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y003Andere Bedingungen: U079- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y005Andere Bedingungen: N954- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y007Andere Bedingungen: U045- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y009Andere Bedingungen: die bedingung ist nicht erfüllt- Die Einfuhr ist verboten
Notes
- CD967I. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates ist die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Europäische Union verboten.Das Verbot gilt nicht in Bezug auf: Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung vorgelegt wurden, für die die Erfüllung der Bedingungen, welche die Ursprungseigenschaft verleihen, geprüft und für die ein Ursprungszeugnis der zuständigen Behörde der Ukraine im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ausgestellt worden ist.II. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates ist die Ausfuhr von Gütern und Technologien die in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen verwendet werden können, verboten:(a) an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol oder (b) zur Verwendung auf der Krim oder in Sewastopol.
EinfuhrkontrolleUAR0263/22
Einfuhrkontrolle
UAR0263/22
Documents / references
N954U045U078U079Y984
Conditions
- Y001Andere Bedingungen: Y984- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y002Andere Bedingungen: N954- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y005Andere Bedingungen: U045- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y006Andere Bedingungen: U078- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y007Andere Bedingungen: U079- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y009Andere Bedingungen: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Notes
- CD860In der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates (ABl. L 42I, S. 77) heißt es: I. Es ist verboten, Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja in die Europäische Union einzuführen. Die Einfuhrverbote gelten nicht für: die Erfüllung von Handelsverträgen, die vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bis zum 24. Mai 2022, sofern die natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die den Vertrag erfüllen will, der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, die Tätigkeit oder die Transaktion mindestens zehn Arbeitstage im Voraus mitgeteilt hat; Waren mit Ursprung in den genannten Gebieten, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung zur Verfügung gestellt wurden, bei denen überprüft wurde, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzursprungs erfüllt sind, und für die ein Ursprungszeugnis gemäß dem Assoziierungsabkommen EU-Ukraine ausgestellt wurde. II. Es ist verboten, die in Anhang II der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates aufgeführten Güter und Technologien zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen: für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in den genannten Gebieten oderzur Verwendung in den genannten Gebieten. Anhang II umfasst bestimmte Güter und Technologien, die für die Verwendung in den folgenden Schlüsselbereichen geeignet sind: (i) Verkehr; (ii) Telekommunikation; (iv) Energie; die Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl-, Erdgas- und mineralischen Ressourcen. Die Verbote gemäß Nummer II gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aus einem vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Vertrag oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind, bis zum 24. August 2022, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wurde.
Value Added Tax (VAT)
V020-
8%V120-
8%V999-
23%Codes in the same group
690721Flags and paving, hearth or wall tiles, other than those of subheadings 6907|30|and 6907|40 - Of a water absorption coefficient by weight not exceeding 0,5|%690722Of a water absorption coefficient by weight exceeding 0,5|% but not exceeding 10|%690723Of a water absorption coefficient by weight exceeding 10|%690740Finishing ceramics
5
Binding Tariff Information
BTI classification examples
FRsilver24-02963
Ceramic mosaic tiles on plastic grid
ceramicsGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
FRsilver24-04970
Ceramic mosaic tiles on plastic grid
ceramicsGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
DEgoldI26/24-1
Glazed white ceramic tiles
ceramicsGRI 1GRI 6
FRgold24-01980
Ceramic finishing pieces: angles, corners, skirting
ceramicsGRI 1GRI 6
DEgold180/24-1
Ceramic paving slabs from recycled tiles
ceramicsGRI 1GRI 6
BTI (Binding Tariff Information) is an official EU customs decision confirming the classification of goods. Valid for 3 years, binding across all EU member states.
Scope of classification - subheading 690730 ceramic tiles with 0.5-10% absorption
Subheading 690730 of the Combined Nomenclature covers unglazed ceramic wall and floor tiles with water absorption greater than 0.5% and not exceeding 10%, corresponding to groups BIIa and BIIb of ISO 13006. In commercial practice, goods classified here include stoneware floor tiles (also known commercially as natural-finish or matt porcelain-type tiles with absorption in the 0.5-10% range), stoneware wall and floor tiles of medium absorption, and products marketed as outdoor ceramic tiles with moderate frost resistance. The key classification criterion is measured water absorption according to EN ISO 10545-3 - this parameter determines whether a product falls in subheading 690710 (absorption <= 0.5%), 690730 (0.5-10%) or 690740 (above 10%). It is also essential to distinguish unglazed tiles under subheading 690730 from glazed tiles, which are classified in the 6908 group (690810, 690830, 690840, 690890). Classification follows ORI rules 1 and 6 of the Combined Nomenclature, the Chapter 69 CN notes and HS Explanatory Notes to heading 6907.
CPR and regulatory requirements for importing ceramic tiles into the EU
Import of ceramic tiles under subheading 690730 destined for incorporation into buildings in the European Union is subject to the Construction Products Regulation CPR (Regulation (EU) No 305/2011). The manufacturer or importer must prepare a Declaration of Performance (DoP) based on harmonised standard EN 14411 (ceramic wall and floor tiles - definitions, classification, characteristics and marking) and affix CE marking to the product and accompanying documentation. The DoP must declare at minimum: slip resistance, water absorption, flexural strength, chemical resistance and - for external tiles - frost resistance. The importer must hold an EORI number and lodge a customs declaration in the AIS/IMPORT system. Required import documents include: commercial invoice, transport document (CMR, B/L or AWB), technical specification with EN ISO 10545-3 water absorption test results, DoP and CE certificate, and proof of origin for preferential rates. Current regulatory requirements and duty rates should be verified in the European Commission TARIC system.
Anti-dumping duties from China and trade measures for subheading 690730
Ceramic wall and floor tiles imported from the People's Republic of China may be subject to anti-dumping (AD) measures in force in the European Union. The EU has conducted anti-dumping proceedings against Chinese ceramic tile manufacturers and has imposed individual duty rates for specific producers and a residual rate for all other exporters - importers are required to verify current measures in the TARIC system for the CN code and country of origin China (CN). Anti-dumping measures are imposed by Council of the EU regulations and are subject to sunset reviews - their rates and scope may change. MFN duty rates (without AD measures) for subheading 690730 should be verified in the current TARIC database. Preferential duty rates may be available for countries covered by FTA agreements, GSP or EBA - subject to rules of origin compliance. Ceramic articles from Chapter 69 are not subject to CBAM. Imports from Russia and Belarus are subject to EU sanctions restrictions. In case of doubt about classification or trade measures, verification in TARIC and obtaining Binding Tariff Information (BTI) ruling is recommended.
Ceramic wall and floor tiles - CN 6907 30
Ceramic wall and floor tiles under CN 6907 30 carry a 5% EU duty. Covers porcelain stoneware, terracotta and clinker tiles. Major sources: China, Italy, Spain, Turkey. CE marking for construction use under CPR required.
Frequently asked questions
How does water absorption determine classification of ceramic tiles between subheadings 690710, 690730 and 690740?
The classification criterion for unglazed ceramic tiles under heading 6907 is water absorption measured by EN ISO 10545-3. Tiles with absorption not exceeding 0.5% (including full-body porcelain and technical stoneware) are classified in subheading 690710. Subheading 690730 covers tiles with absorption above 0.5% and not exceeding 10% - corresponding to groups BIIa and BIIb of ISO 13006 (glazed stoneware and stoneware). Subheading 690740 applies to tiles with absorption above 10% (porous earthenware, terracotta). Water absorption testing should be carried out before customs declaration, as incorrect classification may result in underpayment of duties or anti-dumping measures. Current rates should be verified in TARIC.
Are anti-dumping duties applicable to ceramic tiles from China under subheading 690730?
Import of ceramic wall and floor tiles from China covered by subheading 690730 may be subject to EU anti-dumping measures. The European Commission has conducted anti-dumping proceedings against Chinese ceramic tile exporters and imposed individual duty rates for specific manufacturers and a residual rate for others. Importers are strictly required to verify current anti-dumping measures in the TARIC system (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric) before concluding a transaction. Failure to declare anti-dumping duties results in underpayment of customs duties and the risk of proceedings by customs authorities. These measures may be amended or expire following reviews - their current status must always be checked.
What documents are required when importing ceramic tiles under subheading 690730?
Import of ceramic tiles under subheading 690730 requires: commercial invoice with product description and manufacturer details, transport document (CMR, B/L or AWB), technical specification including water absorption test results per EN ISO 10545-3, Declaration of Performance (DoP) and CE marking in accordance with EN 14411 (CPR), importer EORI number, and proof of origin for preferential rates. When importing from China, the importer must provide full manufacturer details in the customs declaration, enabling customs authorities to apply the correct individual anti-dumping rate or residual rate. Absence of CPR documentation results in prohibition on placing the product on the EU market. Current requirements and rates should be verified in TARIC.
What is the EU duty on ceramic tiles CN 6907 30?
Ceramic tiles under CN 6907 30 carry a 5% EU duty. CE marking required for construction. Import VAT applies.
Useful tools & resources
Customs calculators
Duty & VAT CalculatorCalculate customs duty and VAT for "Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 6907 40" and see the full import cost.Import Profitability CalculatorCheck the import profitability of "Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 6907 40" with all costs included.
Related glossary terms