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KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTENSammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnographischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder numismatischem Interesse

Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnographischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder numismatischem Interesse, Sammlungen und Sammlungsstücke von numismatischem Interesse, mehr als 100 Jahre alt

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
7%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
41 Dok.
C679C680C683Y032C669C670+35
Praferenzen
ERGA OMNES 0%GB 0%
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold919/25-1

Gold coin 1 Scudo, 1853-1857, numismatic collectible

GoldGRI 1GRI 6
FRgold25-06557

Limited edition art furniture by Lucas Recchia

brązGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold152/24-1

Vintage Porsche 356 Coupé from 1949

MetallGRI 1GRI 6
DEgold085/25-1

Vintage Porsche 964 instrument cluster set

MetallGRI 1GRI 6
FRgold25-04635

Art Deco coffee table by Jean-Michel Frank

dąb cerusowanyGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung

Der KN-Code 970531 umfasst numismatische Sammlungen und Sammlungsstücke einschließlich Sammlermünzen und historischer Banknoten.

Regulatorische Anforderungen

Unterliegt Verordnung (EU) 2019/880. Münzen über 250 Jahre alt erfordern Einfuhrgenehmigungen. Edelmetallkontrollen können gelten. Differenzbesteuerung möglich.

Handel

Globaler numismatischer Markt mit London, Zürich und München als Hauptzentren.

Einreihung und Einfuhr von numismatische Sammlungen Münzen - Unterposition KN 97

Die Unterposition KN 9705 31 umfasst numismatische Sammlungen Münzen. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet Sammler- von Anlagemünzen?
Sammlermünzen (970531) haben numismatischen Wert über Metallwert. Anlagemünzen werden unter Position 7118 oder Kapitel 71 eingereiht.
Erfordern antike Münzen Einfuhrgenehmigungen?
Münzen über 250 Jahre alt unterliegen der Genehmigungspflicht gemäß Verordnung (EU) 2019/880.
Ist die MwSt auf Sammlermünzen ermäßigt?
Viele EU-Länder wenden die Differenzbesteuerung an. Gold-Anlagemünzen können MwSt-befreit sein.
Wie werden numismatische Sammlungen Münzen unter KN 9705 31 korrekt eingereiht?
Numismatische Sammlungen Münzen werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9705 31 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.