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95083000
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRReisende Zirkusse und reisende Tierschauen; Vergnügungsparkfahrgeschäfte und Wasserpark-Attraktionen; Jahrmarktsunterhaltungen, einschließlich Schießstände; reisende Theater

Reisende Zirkusse und reisende Tierschauen; Vergnügungsparkfahrgeschäfte und Wasserpark-Attraktionen; Jahrmarktsunterhaltungen, einschließlich Schießstände; reisende Theater, Jahrmarktsunterhaltungen

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
20 Dok.
C400Y9007P08C640Y930Y935+14
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold25-01608

Inflatable rafts for water park slides

GewebeGRI 1GRI 5bGRI 6
FRgold24-06101

Inflatable PVC water slide buoys for professionals

PolyvinylchloridGRI 1GRI 5bGRI 6
SIgold025/0034

Disassembled electric go-kart track set

MetallGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold462/25-1

Unassembled water ride for amusement parks

plastic thermoplasticGRI 1GRI 6
DEgold663/25-1

Amusement park carousel ride

plasticGRI 1GRI 2aGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Warenmerkmale und zolltarifliche Einreihung

Der CN-Code 950830 erfasst Artikel und Ausrüstungen für den Wintersport, die in spezifischeren Unterpositionen des Kapitels 95 nicht erfasst sind, darunter Snowboards, Freizeit- und Sportschlitten, Bobsleighs, Skelettons, Rodelböden, Snow Tubes, Schneerutschteller (Snow Discs), Rodelschlitten und verwandtes Gleit- und Rutschgerät für den Einsatz auf Schnee. Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von Ski (CN 950811) und Skiausrüstungen (CN 950819); entscheidendes Kriterium ist die Produktfunktion und die Art der Nutzung. Ein Snowboard - eine einzelne Brettkonstruktion ohne Fußtrennung - unterscheidet sich klar von einem Ski. Freizeitschlitten aus Stahl, Kunststoff oder Holz, mehrpersönige Bobsleighs und Skeleton-Schlitten fallen unter dieselbe Unterposition. Zollbehörden prüfen Material, Abmessungen, Tragfähigkeit und Verwendungszweck - Wettkampf gegenüber Freizeitnutzung - was Auswirkungen auf die anwendbaren Sicherheitsnormen haben kann.

Einfuhrvoraussetzungen und Produktsicherheit

Die Einfuhr von Snowboards, Schlitten und Wintersportgeräten in die Europäische Union erfordert die Einhaltung der GPSR. Für den Sport- oder Einzelhandelsverkauf bestimmte Snowboards sollten der EN 17110 oder einschlägigen ISO/FIS-Normen für Wettkampfgeräte entsprechen. Schlitten und Schneerutschgeräte für Kinder können der EN 71 (Spielzeugsicherheit) oder EN 13684 (Schneegleitgeräte) unterliegen. Importeure müssen eine Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorhalten sowie eine korrekte Produktkennzeichnung sicherstellen - einschließlich maximaler Benutzerbelastung, Empfehlungen zur persönlichen Schutzausrüstung sowie Hersteller- und Importeurangaben. Wettkampfgeräte (professionelle Bobsleighs, Skeleton) können eine Zertifizierung durch Sportverbände wie den IBSF erfordern und anderen Zollverfahren unterliegen als Freizeitgeräte.

Markt und Handelszusammenhänge

Snowboarding zählt zu den am schnellsten wachsenden Wintersportdisziplinen und erfreut sich insbesondere bei jüngeren Generationen in Mittel- und Westeuropa großer Beliebtheit. EU-Einfuhren von Snowboards stammen vorwiegend aus China im Massenmarktsegment sowie aus Österreich, der Schweiz und den USA im Premium- und Wettkampfsegment. Wettkampf-Snowboards aus Kohlefaser, Kevlar und Holzlaminaten erzielen erhebliche Zollwerte. Schlitten und Snow Tubes sind saisonal in großen Mengen einzuführende Freizeitartikel, insbesondere vor Beginn der Wintersaison. Bobsleigh und Skeleton stellen einen Nischenmarkt für Wettkampfgeräte dar, mit Einfuhren hauptsächlich durch Sportverbände und spezialisierte Händler. Die wachsende Popularität von Snowparks und Skigebieten in der EU treibt die Nachfrage nach Snowboards in allen Preissegmenten an. E-Commerce-Importeure sollten die Saisonalität der Nachfrage berücksichtigen und Zollabfertigungen rechtzeitig vor dem Winterbeginn planen, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.

Einreihung und Einfuhr von Snowboards Schlitten Wintersport - Unterposition KN 9

Die Unterposition KN 9508 30 umfasst Snowboards Schlitten Wintersport. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen dem CN-Code für Snowboards und Ski?
Snowboards werden unter CN-Code 950830 als sonstige Wintersportgeräte eingereiht, während Ski unter CN 950811 (Langlaufski) oder 950819 (sonstige Ski) erfasst sind. Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal ist die Konstruktion - ein Snowboard ist ein einzelnes Brett, das quer zur Fahrtrichtung montiert wird, ohne Aufteilung für die einzelnen Füße. Für Hybridprodukte wie Snowskates wird bei Einreihungszweifeln die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft empfohlen.
Benötigen saisonal eingeführte Kunststoffschlitten besondere Produktzertifikate?
Kunststoffschlitten und Schneerutschgeräte für Kinder sollten der EN 71-1 (Spielzeugsicherheit, mechanische Eigenschaften) oder der EN 13684 (Schneegleitgeräte) entsprechen. Importeure müssen eine Herstellerkonformitätserklärung und technische Dokumentation vorhalten, die die Erfüllung der GPSR-Anforderungen belegt. Produkte ohne die erforderliche Dokumentation können von Marktüberwachungsbehörden oder an der EU-Außengrenze zurückgehalten werden.
Wird ein elektrisches Snowboard (E-Snowboard) unter CN-Code 950830 eingereiht?
Snowboards mit Elektromotor oder mechanischem Antrieb können einer anderen Einreihung unterliegen als ein herkömmliches Snowboard - etwa unter Kapitel 87 oder 84, je nach Antriebsmerkmalen. Die Einreihung unter CN 950830 ist für Snowboards ohne mechanischen Antrieb vorgesehen, die für den schwerkraftgetriebenen Einsatz auf Skipisten bestimmt sind. Bei motorisierten Hybridprodukten wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) einzuholen.
Wie werden Snowboards Schlitten Wintersport unter KN 9508 30 korrekt eingereiht?
Snowboards Schlitten Wintersport werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9508 30 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.