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95082100
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRReisende Zirkusse und reisende Tierschauen; Vergnügungsparkfahrgeschäfte und Wasserpark-Attraktionen; Jahrmarktsunterhaltungen, einschließlich Schießstände; reisende Theater

Reisende Zirkusse und reisende Tierschauen; Vergnügungsparkfahrgeschäfte und Wasserpark-Attraktionen; Jahrmarktsunterhaltungen, einschließlich Schießstände; reisende Theater, Vergnügungsparkfahrgeschäfte und Wasserpark-Attraktionen, Achterbahnen

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
12 Dok.
C400Y9007P08Y935E012Y903+6
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold675/25-1

Amusement park ride - roller coaster with themed gondolas

MetallGRI 1GRI 6
FRgold25-01608

Inflatable rafts for water park slides

GewebeGRI 1GRI 5bGRI 6
FRgold24-06101

Inflatable PVC water slide buoys for professionals

PolyvinylchloridGRI 1GRI 5bGRI 6
SIgold025/0034

Disassembled electric go-kart track set

MetallGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold462/25-1

Unassembled water ride for amusement parks

plastic thermoplasticGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihungsbereich der Unterposition 950821 - Abfahrtsskier mit Bindungen

Die Unterposition 950821 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Abfahrtsskier (Alpinski) mit montierten Skibindungen, die als vollständiges Set für den Einzelhandel oder zur unmittelbaren Verwendung präsentiert werden. Das Einreihungskriterium erfordert, dass beide Komponenten gemeinsam vorliegen: der Ski (für den alpinen Abfahrtslauf konzipiert, mit einem spezifischen Hüftradiusbogen - Carving-, traditionelles oder Freeride-Profil) und die Skibindung (alpine Sicherheits-Auslösebindung nach DIN/ISO-Norm). Der Skiaufbau umfasst typischerweise einen Holz-, Schaum- oder Verbundwerkstoff-Kern, laminiert mit Glasfaser, Kohlefaser, Kevlar oder Metallplatten, mit einer Polyethylen-Lauffläche (PE oder gesintert) und Stahlkanten. Bindungen müssen vom alpinen Typ mit einstellbarem Auslösemechanismus (DIN-Wert) sein. Die Unterposition 950821 gehört zur Position 9508 der KN, die Skier, Snowboards und anderes Wintersportgerät umfasst. Abfahrtsskier ohne Bindungen werden in einer anderen Unterposition eingereiht. Langlaufskier, Telemarkskier und Skisprunglattchen werden in anderen Unterpositionen eingereiht. Snowboards fallen unter die Unterposition 950822. Die Einreihung erfolgt nach AEV 1, 3b und 6. Als Set für den Einzelhandel präsentierte Skier und Bindungen werden insgesamt unter 950821 eingereiht. Verbraucherprodukte unterliegen der GPSR (EU) 2023/988. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.

Einfuhranforderungen für Alpinski der Unterposition 950821

Die Einfuhr von Alpinski mit Bindungen der Unterposition 950821 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Importeure müssen über eine EORI-Nummer verfügen und elektronische Zollanmeldungen im AIS/IMPORT-System einreichen. Die Handelsrechnung muss eine vollständige Produktbeschreibung enthalten: Skimodell (Alpin, Carving, Freeride), Kernmaterial und Belagmaterial, Skilänge, Hüftradius, Bindungsmodell und DIN-Bereich, Marke, Herstellungsland und Einzelwert. Für Präferenzzollsätze ist ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Rechnungserklärung) erforderlich. Alpinski mit Bindungen, die an Verbraucher verkauft werden, unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind (Name und Anschrift des Herstellers oder des in der EU bevollmächtigten Vertreters), dass Bindungseinstellungs- und Wartungsanweisungen in der Sprache des Verkaufslandes bereitgestellt werden und dass Sicherheitsvorfälle über das Safety Business Gateway gemeldet werden. Skibindungen sollten der Norm ISO 11088 (mechanische Eigenschaften und Prüfverfahren für alpine Skibindungen) entsprechen und eine DIN/ISO-Zertifizierung aufweisen. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionsbeschränkungen unterliegen. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in TARIC vor der Einfuhr zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für die Unterposition 950821

Die MFN-Zollsätze für Alpinski mit Bindungen der Unterposition 950821 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich infolge von Handelsverhandlungen oder Tarifüberprüfungen ändern können. Präferenzzollsätze können im Rahmen der EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein: CETA (Kanada - ein bedeutender Produzent von Skiausrüstung), EPA-Abkommen (Japan, Südkorea), EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen sowie APS für Entwicklungsländer - unter der Bedingung, dass Ursprungsregeln eingehalten und gültige Ursprungsnachweise vorgelegt werden. Alpinski werden hauptsächlich in Österreich, Frankreich, Deutschland, Slowenien und China hergestellt - das Herstellungsland bestimmt den anwendbaren Zollsatz. Der 8-stellige KN-Code und 10-stellige TARIC-Code für Alpinski mit Bindungen sind in TARIC zu überprüfen, da die genaue Unterklassifizierung den Zollsatz beeinflussen kann. Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer nach dem nationalen Steuersatz erhoben. Importeure, die Skiausrüstung im Rahmen der GPSR auf dem Verbrauchermarkt in Verkehr bringen, müssen Produkte im Safety Business Gateway registrieren und auf Sicherheitsnotifikationen reagieren. Es gelten keine EU-Antidumpingmaßnahmen auf Alpinski (Stand 2026, in TARIC zu überprüfen). Alle geltenden Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in TARIC zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Abfahrtsskier mit Bindungen - Unterposition KN 9508 2

Die Unterposition KN 9508 21 umfasst Abfahrtsskier mit Bindungen. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Werden Alpinski ohne Bindungen in die Unterposition 950821 eingereiht?
Nein - die Unterposition 950821 erfasst ausschließlich Abfahrtsskier (Alpinski) mit montierten Bindungen, die gemeinsam als Set präsentiert werden. Abfahrtsskier ohne Bindungen werden in einer anderen KN-Unterposition eingereiht. Die Kombination von Ski und alpiner Sicherheits-Auslösebindung in einer gemeinsamen Einzelhandelsverpackung ist Voraussetzung für die Einreihung in 950821. Snowboards fallen unter 950822. Langlaufskier, Telemarkskier und Tourenski werden in anderen Unterpositionen eingereiht. Der korrekte Zolltarifcode ist in TARIC vor der Einfuhr zu überprüfen.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten bei der Einfuhr von Alpinski in die EU?
Alpinski mit Bindungen der Unterposition 950821, die an Verbraucher verkauft werden, unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 GPSR (anwendbar seit 13. Dezember 2024). Skibindungen müssen der Norm ISO 11088 (alpine Skibindungs-Auslöseeigenschaften) entsprechen. Importeure müssen für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung sorgen (Name und Anschrift des Herstellers oder des in der EU bevollmächtigten Vertreters), Bindungseinstellungs- und Wartungsanweisungen in der Landessprache bereitstellen und Sicherheitsvorfälle über das Safety Business Gateway melden. Der Importeur übernimmt die Verantwortung des wirtschaftlichen Akteurs, wenn der Nicht-EU-Hersteller keinen in der EU bevollmächtigten Vertreter benannt hat. Aktuelle Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Alpinski mit Bindungen in die EU erforderlich?
Bei der Einfuhr von Alpinski mit Bindungen der Unterposition 950821 sind erforderlich: Handelsrechnung mit vollständiger Produktbeschreibung (Marke, Modell, Skimodell, Länge, Hüftradius, Bindungsmodell, DIN-Bereich, Herstellungsland), Transportdokument (CMR, Konnossement oder AWB), EORI-Nummer des Importeurs, Packliste. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Rechnungserklärung) erforderlich. Technische Unterlagen zu Skibindungen (ISO 11088-Konformität, DIN-Zertifizierungskarte) müssen als GPSR-Nachweis bereitgestellt werden. Alle Anforderungen und aktuellen MFN-Zollsätze sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Abfahrtsskier mit Bindungen unter KN 9508 21 korrekt eingereiht?
Abfahrtsskier mit Bindungen werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9508 21 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.