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95082200
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRReisende Zirkusse und reisende Tierschauen; Vergnügungsparkfahrgeschäfte und Wasserpark-Attraktionen; Jahrmarktsunterhaltungen, einschließlich Schießstände; reisende Theater

Reisende Zirkusse und reisende Tierschauen; Vergnügungsparkfahrgeschäfte und Wasserpark-Attraktionen; Jahrmarktsunterhaltungen, einschließlich Schießstände; reisende Theater, Vergnügungsparkfahrgeschäfte und Wasserpark-Attraktionen, Karusselle, Schaukeln und Rundfahrgeschäfte

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
12 Dok.
C400Y9007P08Y935E012Y903+6
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold663/25-1

Amusement park carousel ride

plasticGRI 1GRI 2aGRI 5bGRI 6
FRgold25-01608

Inflatable rafts for water park slides

GewebeGRI 1GRI 5bGRI 6
FRgold24-06101

Inflatable PVC water slide buoys for professionals

PolyvinylchloridGRI 1GRI 5bGRI 6
SIgold025/0034

Disassembled electric go-kart track set

MetallGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold462/25-1

Unassembled water ride for amusement parks

plastic thermoplasticGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst Unterposition 950822 des Zolltarifs?

Unterposition 950822 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Schlittschuhe zum Eislaufen als vollstaendige Erzeugnisse, darunter Kuerlaeufer (mit Schuh und Kuerlaeuferklinge), Eishockeyschlittschuhe (mit verstaerktem Schuh und Hockeyklinge), Eisschnelllaufschuhe (mit langer Klinge, fest oder als Klapschlittschuh) sowie Freizeitschlittschuhe. Die Unterposition gilt für Schlittschuhe, die als vollstaendige Einheit - Schuh mit befestigter Klinge - geliefert werden. Getrennt verkaufte Schlittschuhklingen (ohne Schuh) können abweichend eingereiht werden. Schlittschuhe fallen unter Kapitel 95 der KN (Spielzeug, Spiele und Sportgeraete) und nicht unter Kapitel 64 (Schuhe) - auch wenn der Schuh integraler Bestandteil des Erzeugnisses ist. Das massgebliche Einreihungskriterium für Unterposition 950822 ist die Bestimmung zum Eislaufen und die Vollstaendigkeit des Erzeugnisses. Rollschuhe und Inlineskater werden unter der gesonderten Unterposition 950821 eingereiht und sind von Schlittschuhen abzugrenzen.

Einfuhranforderungen für Schlittschuhe der Unterposition 950822

Die Einfuhr von Schlittschuhen der Unterposition 950822 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfuegen. Schlittschuhe als Sport- und Freizeiterzeugnisse unterliegen den allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Schlittschuhe für Kinder unterliegen strengeren Sicherheitsanforderungen und können der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug unterliegen, wenn sie als Spielzeug vermarktet werden, oder einschlaegigen EN-Normen für Sportgeraete. Produkte müssen gemäß EU-Recht gekennzeichnet sein (Name und Anschrift des Herstellers oder Einführers, Ursprungsland). Eishockey- und Kurlaeufer für den Profisport können ISO- oder EN-Normen für Sportgeraete erfordern. Da Asien - insbesondere China - der hauptsaechliche Produzent von Freizeitschlittschuhen ist, sollten Einführer in TARIC prüfen, ob Antidumpingmassnahmen oder andere Schutzmassnahmen für Schlittschuhe aus bestimmten Ursprungslaendern gelten.

Zollsätze und Einreihung für Schlittschuhe der Unterposition 950822

Die MFN-Zollsätze für Schlittschuhe der Unterposition 950822 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Praeferenzzollsaetze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen mit Suedkorea, Japan (EPA), Kanada (CETA) und dem Vereinigten Koenigreich sowie im Rahmen des APS für Entwicklungslaender verfügbar sein. Zur Inanspruchnahme von Praeferenzzollsaetzen ist ein geeigneter Ursprungsnachweis (EUR.1-Bescheinigung, Ursprungserklaerung auf der Rechnung oder REX-Eintrag) vorzulegen. Zusaetzlich zu Zoellen wird die Mehrwertsteuer zum nationalen Satz erhoben. Einführer müssen sicherstellen, dass die Zollanmeldung die Art des Schlittschuhs (Kuerlaeufer, Hockeyschlittschuh, Eisschnelllaufschuh) korrekt ausweist und das Erzeugnis als vollstaendige Einheit deklariert wird. Getrennt eingefuehrte Schlittschuhklingen sollten je nach Werkstoff und Funktion unter der entsprechenden Position für Metallwaren oder Sportgeraeteteile (Position 9506 oder 8302) eingereiht werden. Bei Zweifeln über die Einreihung vollstaendiger Schlittschuhe gegenüber Einzelkomponenten wird eine vZTA empfohlen.

Einreihung und Einfuhr von Schlittschuhe Eislauf - Unterposition KN 9508 22

Die Unterposition KN 9508 22 umfasst Schlittschuhe Eislauf. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Werden Kuerlaeufer und Eishockeyschlittschuhe in der KN gleich eingereiht?
Ja, Kuerlaeufer, Eishockeyschlittschuhe, Eisschnelllaufschuhe und Freizeitschlittschuhe, die als vollstaendige Erzeugnisse (Schuh mit befestigter Klinge) geliefert werden, werden alle unter Unterposition 950822 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht. Das massgebliche Kriterium ist die Bestimmung zum Eislaufen und die Vollstaendigkeit des Erzeugnisses. Rollschuhe und Inlineskater werden unter Unterposition 950821 eingereiht. Einzeln verkaufte Klingen ohne Schuh können unter andere Positionen fallen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Schlittschuhen in die EU erforderlich?
Die Einfuhr von Schlittschuhen der Unterposition 950822 in die EU erfordert eine Handelsrechnung mit Warenbeschreibung (Schlittschuhtyp, Groessen, Werkstoffe), ein Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), die EORI-Nummer des Einführers und eine Warenspezifikation. Schlittschuhe für Kinder können einen Sicherheitsnachweis oder Pruefbericht erfordern. Die Kennzeichnung muss den Namen des Herstellers oder Einführers sowie das Ursprungsland enthalten. Für Praeferenzzollsaetze ist eine EUR.1-Bescheinigung oder Ursprungserklaerung auf der Rechnung erforderlich. Aktuelle Anforderungen sind in TARIC zu prüfen.
Wie sind aus China eingefuehrte Schlittschuhe im Zolltarif einzureihen?
Aus China eingefuehrte Schlittschuhe sind unter Unterposition 950822 KN einzureihen, wenn sie als vollstaendige Erzeugnisse (Schuh mit Klinge) geliefert werden. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Schutzmassnahmen für Sportgeraete aus China gelten. Schlittschuhe (950822) sind von Rollschuhen (950821) und getrennt eingefuehrten Klingen abzugrenzen. Alle Produkte müssen den EU-Produktsicherheitsanforderungen entsprechen. Bei Einreihungszweifeln wird eine vZTA empfohlen. Zollsätze sind vor jeder Einfuhr in TARIC zu prüfen.
Wie werden Schlittschuhe Eislauf unter KN 9508 22 korrekt eingereiht?
Schlittschuhe Eislauf werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9508 22 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.