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88069200
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVONUnbemannte Luftfahrzeuge

Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 250 g bis 7 kg

Einreihung

Der KN-Code 880692 umfasst unbemannte Luftfahrzeuge von 250 g bis 7 kg. Verbraucher- und Profidrohnen für Fotografie, Inspektion und Vermessung.

EASA-Vorschriften

EASA offene Kategorie (A1-A3). CE-Kennzeichnung Klasse C1 oder C2 erforderlich. Betreiberregistrierung und Schulung obligatorisch.

Import und Handel

CE-Zertifikat erforderlich. Transport unter Beachtung der Lithiumbatterievorschriften.

Drohnen 250 g-7 kg - EASA offene Kategorie C1/C2

Die Einfuhr von Drohnen 250 g-7 kg (KN 8806 92) in die EU unterliegt den EASA-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945. Die Klasse C0-C4 bestimmt die Betriebsanforderungen. Der MFN-Zollsatz hängt vom TARIC-Code ab. Drohnen können der Dual-Use-Kontrolle unterliegen, insbesondere Modelle mit fortschrittlicher Kamera oder großer Reichweite. EORI-Nummer und CE-Kennzeichnung sind erforderlich. Die RED gilt für Funkfunktionen. EUSt von 19% fällt an.

Häufig gestellte Fragen

Welche Schulung wird für Drohnenbetreiber verlangt?
Online-Schulung und Prüfung. Für Unterkategorie A2 zusätzliche praktische Schulung.
Benötigen Profidrohnen eine Versicherung?
Ja. Verordnung (EG) Nr. 785/2004 verlangt Haftpflichtversicherung für alle UAS-Operationen.
Sind DJI-Drohnenimporte eingeschränkt?
Standard-CE-Kennzeichnung für EU-Import erforderlich. Derzeit keine herstellerspezifischen Einfuhrbeschränkungen.
Welche Zertifikate sind bei der Einfuhr von Drohnen 250 g-7 kg KN 8806 92 nötig?
Die Einfuhr von Drohnen (KN 8806 92) erfordert CE-Kennzeichnung und EASA-Konformität (EU) 2019/945 für Klasse C0-C4. EU-Konformitätserklärung, EORI-Nummer und Zollanmeldung nötig. EUSt 19%.