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88069100
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVONUnbemannte Luftfahrzeuge

Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g oder weniger

Einreihung

Der KN-Code 880691 umfasst unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) mit Leergewicht bis 250 g. Verbraucher-, Freizeit- und Spielzeugdrohnen kleinster Größe.

EU-Luftfahrtvorschriften

Drohnen bis 250 g fallen unter EASA offene Kategorie (A1). CE-Kennzeichnung und Klasse C0 erforderlich. Kameradrohnen unterliegen DSGVO.

Import und Handel

CE-Zertifikat und Konformitätserklärung erforderlich. Lithiumbatterien unterliegen Gefahrgutvorschriften.

Drohnen bis 250 g - EASA offene Kategorie C0

Die Einfuhr von Drohnen bis 250 g (KN 8806 91) in die EU unterliegt den EASA-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945. Die Klasse C0-C4 bestimmt die Betriebsanforderungen. Der MFN-Zollsatz hängt vom TARIC-Code ab. Drohnen können der Dual-Use-Kontrolle unterliegen, insbesondere Modelle mit fortschrittlicher Kamera oder großer Reichweite. EORI-Nummer und CE-Kennzeichnung sind erforderlich. Die RED gilt für Funkfunktionen. EUSt von 19% fällt an.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Drohnen bis 250 g registriert werden?
Betreiber von Drohnen bis 250 g ohne Kamera müssen sich nicht registrieren. Kameradrohnen erfordern Betreiberregistrierung.
Müssen chinesische Drohnen CE-gekennzeichnet sein?
Ja. CE-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2019/945 Klasse C0 erforderlich.
Unterliegen Lithiumbatterien in Drohnen Transportvorschriften?
Ja. Lithiumbatterien unterliegen Gefahrgutvorschriften (ADR, IATA, IMDG).
Welche Zertifikate sind bei der Einfuhr von Drohnen bis 250 g KN 8806 91 nötig?
Die Einfuhr von Drohnen (KN 8806 91) erfordert CE-Kennzeichnung und EASA-Konformität (EU) 2019/945 für Klasse C0-C4. EU-Konformitätserklärung, EORI-Nummer und Zollanmeldung nötig. EUSt 19%.