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88

Zolltarifkapitel 88

LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON

Was umfasst Kapitel 88 des Zolltarifs?

Kapitel 88 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und deren Teile. Zum Kapitel gehören: Ballone und Luftschiffe, Segelflugzeuge und Hängegleiter (8801), Hubschrauber und Flugzeuge (8802), Teile von Ballonen, Luftschiffen, Segelflugzeugen, Flugzeugen und Hubschraubern (8803), Fallschirme, einschließlich steuerbare Fallschirme, und Rotationsfallschirme sowie deren Teile und Zubehör (8804), Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge, Decklandevorrichtungen und ähnliche Vorrichtungen, Bodenflugtrainer (8805) sowie unbemannte Luftfahrzeuge, also Drohnen (8806), und Raumfahrzeuge, einschließlich Satelliten, und Trägersysteme (8807). Die Einfuhr von Luftfahrzeugen in die EU unterliegt detaillierten luftfahrtrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Zertifizierungsanforderungen der EASA (Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit). Die Luftfahrtindustrie ist ein strategischer Sektor der europäischen Wirtschaft, und der Handel mit Flugzeugen und deren Teilen stellt einen bedeutenden Posten in der Handelsbilanz der EU dar. Unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) sind in den letzten Jahren zu einer wichtigen Einfuhrkategorie geworden, die zusätzlichen Vorschriften zu Sicherheit und Datenschutz unterliegt.

Zollsätze in Kapitel 88

Die Zollsätze auf Luftfahrzeuge aus Kapitel 88 sind unterschiedlich. Hubschrauber und Flugzeuge (8802) mit einem Leergewicht bis zu 2000 kg unterliegen Zöllen von 2,7-5,5%, während große Passagierflugzeuge im Rahmen internationaler Abkommen Nullsätze nutzen können. Teile für Luftfahrzeuge (8803) haben Sätze von 2,7-3,7%. Fallschirme haben einen Satz von 2,7%. Drohnen (8806) unterliegen Sätzen, die von ihrem Gewicht und Verwendungszweck abhängen. Raumfahrzeuge und Satelliten profitieren in der Regel von Nullsätzen. Der Luftfahrthandel zwischen der EU und den USA unterlag WTO-Streitigkeiten über Subventionen für Airbus und Boeing.

Wareneinreihung in Kapitel 88 - worauf ist zu achten

Bei der Einreihung von Luftfahrzeugen sind der Konstruktionstyp (Flugzeug, Hubschrauber, Drohne), das Leergewicht und der Verwendungszweck (zivil, militärisch) entscheidend. Drohnen werden unter der neuen Position 8806 eingereiht, die in das HS eingeführt wurde. Teile für Luftfahrzeuge werden unter 8803 eingereiht, sofern sie ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung in der Luftfahrt bestimmt sind. Bodenflugtrainer werden unter 8805 eingereiht und nicht als Simulatoren unter Kapitel 90. Modellflugzeuge, die als Spielzeug dienen, werden in Kapitel 95 eingereiht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 88 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 88 umfasst Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Ballone, Drohnen, Fallschirme, Raumfahrzeuge und Satelliten sowie deren Teile. Auch Bodenflugtrainer und Startvorrichtungen werden hier eingereiht.
Welche Zollsätze gelten für Luft- und Raumfahrzeuge (Kapitel 88)?
Die Zollsätze in Kapitel 88 liegen zwischen 0% und 7,7%. Große Passagierflugzeuge können einen Nullsatz haben. Hubschrauber und Flugzeuge (8802) unterliegen Zöllen von bis zu 7,7%. Drohnen (8806) haben Sätze von 0-7,5%, und Luftfahrzeugteile (8807) 0-2,7%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 88?
Man muss den Typ des Luftfahrzeugs, sein Leergewicht und seinen Verwendungszweck bestimmen. Drohnen werden in Position 8806 eingereiht. Luftfahrzeugteile werden unter 8803 eingereiht, wenn sie ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung in der Luftfahrt bestimmt sind.