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87120000
ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON

Fahrräder und andere Zweiräder (einschließlich Dreiräder für den Warentransport), ohne Motor

Einreihung von Fahrrädern KN 871200

Der KN-Code 871200 umfasst Fahrräder und andere Fahrrader (einschließlich Lieferdreiräder) ohne Motor. Unter dieser Position werden traditionelle Muskelkraft-Fahrräder eingereiht, darunter Rennräder, Mountainbikes (MTB), Stadträder, Trekkingräder, Crossräder, BMX und Kinderfahrräder. Der Code umfasst auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs/E-Bikes) mit Motorleistung bis 250 W und Unterstützungsgeschwindigkeit bis 25 km/h. Lastenfahrräder fallen ebenfalls unter diesen Code. Die Einfuhr unterliegt den üblichen Zollverfahren.

Sicherheitsanforderungen und Fahrradnormen

In die EU eingeführte Fahrräder müssen die Sicherheitsnorm EN ISO 4210 erfüllen. Elektrofahrräder unterliegen zusätzlich der Norm EN 15194. Fahrräder müssen die erforderlichen Beleuchtungs- und Reflektorelemente besitzen. Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet Importeure sicherzustellen, dass Fahrräder kein Risiko für die Nutzer darstellen. Die Einfuhr von E-Bikes mit Lithium-Ionen-Batterien unterliegt den Gefahrgutvorschriften.

Europäischer Fahrradmarkt

Der europäische Fahrradmarkt ist einer der größten weltweit, mit wachsendem E-Bike-Anteil. Der Jahresabsatz in der EU übersteigt 20 Millionen Fahrräder. Asiatische Importe, insbesondere aus Taiwan, Kambodscha, Vietnam und Bangladesch, dominieren. Chinesische Fahrräder unterliegen Antidumping- und Ausgleichszöllen. Europäische Hersteller konzentrieren sich auf das Premium-Segment und Elektrofahrräder. Der Lastenfahrradtrend wächst in europäischen Städten als Alternative zu Lieferwagen.

Fahrräder ohne Motor - Antidumpingzölle

Die Einfuhr von Fahrräder ohne Motor (KN 8712 00) in die EU erfordert Produktsicherheitsanforderungen (Richtlinie 2001/95/EG) und EN-Normen. Der MFN-Zollsatz ist in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Für die Zollabfertigung über ATLAS sind EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung erforderlich. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTAs gelten (z.B. EU-Korea, EU-Japan EPA, CETA). Bei Einfuhr nach Deutschland fällt EUSt von 19% an.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Fahrradimporte aus China dem Antidumpingzoll?
Ja, Fahrradimporte aus China in die EU unterliegen Antidumping- und Ausgleichszöllen der Europäischen Kommission. Aktuelle Antidumpingzollsätze sind im TARIC-System zu überprüfen. E-Bike-Importe aus China unterliegen gesonderten Antidumpingzöllen. Importeure sollten prüfen, ob der jeweilige Hersteller betroffen ist und welcher Satz gilt.
Wird ein E-Bike unter KN 871200 eingereiht?
Ein Elektrofahrrad mit Tretunterstützung (Pedelec) mit Motorleistung bis 250 W und Unterstützungsgeschwindigkeit bis 25 km/h wird unter KN-Code 871200 als Fahrrad eingereiht. Fahrzeuge mit Motoren über 250 W oder Unterstützungsgeschwindigkeit über 25 km/h (Speed-Pedelecs) werden als Elektromotorräder unter KN 871160 eingereiht.
Welche Sicherheitsnormen müssen importierte Fahrräder erfüllen?
In die EU eingeführte Fahrräder müssen EN ISO 4210 erfüllen. Elektrofahrräder unterliegen zusätzlich EN 15194. Kinderfahrräder müssen EN 14765 erfüllen. Fahrräder müssen eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung tragen. Die Nichteinhaltung der Sicherheitsnormen kann zum Produktrückruf und zu Sanktionen für den Importeur führen.
Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Fahrräder ohne Motor KN 8712 00?
Die Einfuhr von Fahrräder ohne Motor (KN 8712 00) erfordert Produktsicherheitsanforderungen (Richtlinie 2001/95/EG) und EN-Normen, EORI-Nummer und Zollanmeldung. Der MFN-Zollsatz ist in der TARIC-Datenbank zu prüfen. EUSt von 19% fällt an.