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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON›Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Elektromotor als Antriebsmotor
Untercodes (2)
87116010Zoll: 0-6%
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Elektromotor als Antriebsmotor, Fahrräder, Dreiräder und Vierräder, mit Tretunterstützung, mit einem elektrischen Hilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger
87116090Zoll: 0-6%
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Elektromotor als Antriebsmotor, andere
Einreihung von Elektromotorrädern KN 871160
Der KN-Code 871160 umfasst Motorräder und Fahrräder mit Elektromotor zum Antrieb. Diese Kategorie umfasst Elektromotorräder, Elektroroller mit einer Leistung über 250 W und andere zweirädrige Elektrofahrzeuge, die nicht als Elektrofahrräder eingestuft sind. Elektromotorräder unterliegen in der EU denselben Typgenehmigungsanforderungen wie Verbrennungsmotorräder, eingereiht in die Klassen L1e-L7e gemäß EU-Verordnung 168/2013. Das Unterscheidungskriterium zum Elektrofahrrad ist die Motorleistung - Fahrzeuge mit Motoren über 250 W oder ohne Pedale werden als Motorräder eingestuft.
Vorschriften und Anforderungen für Elektromotorräder
In die EU eingeführte Elektromotorräder müssen eine Typgenehmigung gemäß EU-Verordnung 168/2013 besitzen. Sicherheitsanforderungen umfassen UNECE-Regelungen zu Bremsen (obligatorisches ABS für Motorräder über 125 ccm Äquivalent), Beleuchtung, Geräusch und elektrischer Sicherheit. Lithium-Ionen-Batterien unterliegen den ADR-Gefahrgutvorschriften (Klasse 9) und der neuen EU-Batterieverordnung (2023/1542). Elektromotorräder sind von den Euro-Abgasnormen befreit, unterliegen aber den EMV-Anforderungen. Bordladegeräte müssen elektrische Sicherheitsnormen erfüllen. Der Zollwert umfasst das Motorrad mit Batterie, Transport und Versicherung.
Europäischer Markt für Elektromotorräder
Der europäische Elektromotorradmarkt wächst dynamisch von niedriger Basis. Hersteller wie Zero Motorcycles, Energica, LiveWire (Harley-Davidson), BMW CE 04 und Silence bieten ein wachsendes Modellangebot. Das Elektrorollersegment wächst am schnellsten, besonders in Städten mit Verbrennungsfahrzeugbeschränkungen. Chinesische Elektrorollerimporte machen einen bedeutenden Marktanteil aus, mit Marken wie NIU und Yadea. Entwicklungshemmnisse sind höhere Kaufpreise, begrenzte Reichweite und fehlende Ladeinfrastruktur. Staatliche Anreize - Kaufzuschüsse, Befreiungen von Parkgebühren und Umweltzonen - fördern die Verbreitung von Elektromotorrädern.
Elektromotorräder - EU-Verordnung 168/2013
Die Einfuhr von Elektromotorräder (KN 8711 60) in die EU erfordert Typgenehmigung für zwei-/dreirädrige Fahrzeuge (EU) 168/2013. Der MFN-Zollsatz für Motorräder beträgt 6% oder 8% je nach Hubraum. Für die Zollabfertigung über ATLAS sind EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung erforderlich. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTAs gelten (z.B. EU-Korea, EU-Japan EPA, CETA). Batterie-Sicherheit (UNECE R100) und EU-Batterieverordnung 2023/1542 gelten. Bei Einfuhr nach Deutschland fällt EUSt von 19% an.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Führerschein wird für ein Elektromotorrad benötigt?
Der Führerschein für ein Elektromotorrad hängt von dessen Leistung und Höchstgeschwindigkeit ab, analog zu Verbrennungsmotorrädern. Elektroroller bis 45 km/h und 4 kW erfordern die Klasse AM. Motorräder bis 11 kW erfordern A1. Motorräder bis 35 kW erfordern A2. Motorräder über 35 kW erfordern die Klasse A. Die Einstufung erfolgt nach dem äquivalenten Hubraum, berechnet aus der Motorleistung.
Unterliegt die Einfuhr eines Elektrorollers aus China dem Zoll?
Ja, die Einfuhr eines Elektrorollers aus China in die EU unterliegt dem Zoll, dessen Satz im aktuellen TARIC-System zu überprüfen ist. Zusätzlich wird Mehrwertsteuer erhoben. Der Roller muss eine EU-Typgenehmigung besitzen oder eine Einzelgenehmigung durchlaufen. Die Einfuhr der Lithium-Ionen-Batterie unterliegt den Gefahrgutvorschriften. Einige EU-Länder bieten Kaufzuschüsse für Elektrofahrzeuge, die die Importkosten teilweise ausgleichen können.
Wird ein Elektrofahrrad (E-Bike) unter KN 871160 eingereiht?
Nein, Elektrofahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) mit Motoren bis 250 W und unterstützter Geschwindigkeit bis 25 km/h werden unter KN-Code 871200 als Fahrräder eingereiht. KN-Code 871160 umfasst Elektromotorräder - Fahrzeuge mit Elektromotoren über 250 W, Fahrzeuge ohne Pedale oder Fahrzeuge mit Unterstützung über 25 km/h (Speed-Pedelecs). Die korrekte Einreihung ist wichtig, da sich Zollsätze und Typgenehmigungsanforderungen erheblich unterscheiden.
Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Elektromotorräder KN 8711 60?
Die Einfuhr von Elektromotorräder (KN 8711 60) erfordert Typgenehmigung für zwei-/dreirädrige Fahrzeuge (EU) 168/2013, EORI-Nummer und Zollanmeldung. Der MFN-Zollsatz für Motorräder beträgt 6% oder 8% je nach Hubraum. EUSt von 19% fällt an.
Nützliche Tools & Ressourcen
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