Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, nur mit Elektromotor als Antriebsmotor, neu
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, nur mit Elektromotor als Antriebsmotor, neu
Neue batterieelektrische Fahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich Fahrer, bestimmt, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Krafträder, angetrieben (ungeachtet der Zahl der angetriebenen Räder) ausschließlich durch einen oder mehrere Elektromotoren, einschließlich solcher mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer (Hilfstriebwerk)
Andere
Zollsätze und Präferenzen
MFN-Satz (erga omnes)
Handelspräferenzen(58)
| Land | Satz |
|---|---|
| EGÄgypten | 0% |
| ALAlbanien | 0% |
| DZAlgerien | 0% |
| ADAndorra | 0% |
| BABosnien und Herzegowina | 0% |
| CARICARIFORUM | 0% |
| XCCeuta | 0% |
| CLChile | 0% |
| ECEcuador | 0% |
| CIElfenbeinküste | 0% |
Ausgleichszölle (CVD)
| Land | Satz |
|---|---|
| CNChina | 35.3% |
Handelssanktionen
Länder unter EU-Sanktionen - zusätzliche Beschränkungen und Einfuhrverbote können gelten.
AD-, CVD- und Schutzzölle werden zusätzlich zum Basiszollsatz erhoben.
Verbindliche Zolltarifauskunft
vZTA Klassifizierungsbeispiele
New hydrogen fuel cell electric passenger vehicle
Electric off-road vehicle
Electric off-road quad bike
Electric go-karts for track racing
New 5-door hybrid electric passenger car
Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.