85491400
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE›Elektrischer und elektronischer Abfall und Schrott
Elektrischer und elektronischer Abfall und Schrott, Abfall und Schrott von Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren, Primärelemente und Primärbatterien enthaltend
Untercodes (3)
85491410Zoll: 0-4,7%
Elektrischer und elektronischer Abfall und Schrott, Primärelemente und Primärbatterien enthaltend, Quecksilber enthaltend
85491420Zoll: 0-2,6%
Elektrischer und elektronischer Abfall und Schrott, Primärelemente und Primärbatterien enthaltend, andere, unsortiert
85491490Zoll: 0%
Elektrischer und elektronischer Abfall und Schrott, Primärelemente und Primärbatterien enthaltend, andere, sortiert
Definition und Geltungsbereich der Unterposition 854914
Unterposition 854914 umfasst Abfälle und Schrott von Lithiumbatterien und -akkumulatoren - sowohl Primärbatterien als auch wiederaufladbaren (Li-Ion, Li-Po). Lithiumbatterien-Abfälle sind der am schnellsten wachsende Batterie-Abfallstrom. Beschädigte Lithiumbatterien stellen besondere Transportsicherheitsrisiken dar. Einreihung nach den AV, Regeln 1 und 6.
Regulatorische Anforderungen
Lithiumbatterien-Abfälle unterliegen der Abfallverbringungsverordnung (EU) 1013/2006, dem Basler Übereinkommen und den ADR/RID/IMDG-Vorschriften für Gefahrgut der Klasse 9. Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 führt spezifische Rückgewinnungsziele für Lithium, Kobalt, Nickel und Kupfer ein. CBAM gilt nicht.
Zollsätze und Handel
MFN-Zollsätze im TARIC prüfen. Lithiumbatterien-Abfälle haben aufgrund wertvoller Metalle einen hohen Wert. Die EU baut Recyclingkapazitäten im Rahmen der europäischen Batteriestrategie aus. TARIC-Codes vor der Abfertigung prüfen.
Lithiumbatterien-Abfälle - Transportsicherheit und ADR
Die Einfuhr von Lithiumbatterien-Abfälle (KN 8549 14) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.
Häufig gestellte Fragen
Welche Transportanforderungen gelten für Lithiumbatterien-Abfälle?
Der Transport unterliegt den ADR- (Straße), RID- (Schiene), IMDG- (See) und IATA-Vorschriften (Luft) als Gefahrgut der Klasse 9. Beschädigte Lithiumbatterien erfordern besondere Schutzverpackungen. Lufttransport unterliegt besonderen Beschränkungen.
Unterliegen Lithiumbatterien-Abfälle dem CBAM?
Nein. CBAM umfasst nur emissionsintensive Erzeugnisse. Lithiumbatterien-Abfälle der Unterposition 854914 unterliegen nicht dem CBAM.
Welche Materialrückgewinnungsziele setzt die Batterieverordnung?
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 führt steigende Materialrückgewinnungsziele für Lithiumbatterien ein: Rückgewinnung von Lithium, Kobalt, Nickel und Kupfer. Die Ziele steigen schrittweise bis 2031. Hersteller tragen die erweiterte Herstellerverantwortung.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Lithiumbatterien-Abfälle KN 8549 14?
Die Einfuhr von Lithiumbatterien-Abfälle (KN 8549 14) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.
Nützliche Tools & Ressourcen
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