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ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektrischer und elektronischer Abfall und Schrott

Elektrischer und elektronischer Abfall und Schrott, Abfall und Schrott von Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; verbrauchte Primärelemente, verbrauchte Primärbatterien und verbrauchte Akkumulatoren, Blei-Säure-Akkumulatoren enthaltend

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 854911

Unterposition 854911 umfasst Abfälle und Schrott von Primärzellen, Batterien und Blei-Säure-Akkumulatoren. Typische Waren sind verbrauchte Autobatterien, Starterbatterien, Traktionsbatterien und stationäre Batterien auf Blei-Schwefelsäure-Basis. Bleiakkumulatoren-Abfälle sind einer der wichtigsten Recyclingströme für Nichteisenmetalle. Die Unterposition umfasst sowohl komplette verbrauchte Batterien als auch deren Fragmente. Einreihung nach den AV, Regeln 1 und 6.

Regulatorische Anforderungen - Basler Übereinkommen, WEEE und Batterieverordnung

Die grenzüberschreitende Verbringung von Bleiakkumulatoren-Abfällen unterliegt der Verordnung (EU) 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (Umsetzung des Basler Übereinkommens). Bleiakkumulatoren-Abfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Die grenzüberschreitende Verbringung erfordert ein Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 führt umfassende Sammel- und Recyclinganforderungen ein. CBAM gilt nicht.

Zollsätze und grenzüberschreitender Abfallhandel

MFN-Zollsätze im TARIC prüfen. Der grenzüberschreitende Handel erfordert die Einhaltung der Abfallverbringungsverordnung. Der Importeur muss über den Status eines zugelassenen Abfallempfängers verfügen. Das Basler Übereinkommen verbietet den Export gefährlicher Abfälle aus OECD- in Nicht-OECD-Länder. TARIC-Codes vor der Abfertigung prüfen.

Bleiakkumulatoren-Abfälle - Basler Übereinkommen

Die Einfuhr von Bleiakkumulatoren-Abfälle (KN 8549 11) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.

Häufig gestellte Fragen

Erfordert die Einfuhr von Bleiakkumulatoren-Abfällen eine Genehmigung?
Ja. Die grenzüberschreitende Verbringung erfordert ein Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung gemäß Verordnung (EU) 1013/2006. Erforderlich ist die Zustimmung der zuständigen Behörden der Ausfuhr-, Einfuhr- und Transitländer. Der Importeur muss als zugelassener Abfallempfänger registriert sein.
Unterliegen Bleiakkumulatoren-Abfälle dem CBAM?
Nein. CBAM umfasst nur emissionsintensive Erzeugnisse. Batterieabfälle der Unterposition 854911 sind Elektroabfälle des Kapitels 85 und unterliegen nicht dem CBAM.
Welche EU-Vorschriften gelten für Bleiakkumulatoren-Abfälle?
Bleiakkumulatoren-Abfälle unterliegen der Abfallverbringungsverordnung (EU) 1013/2006, der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und den nationalen Vorschriften über die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle. Bleibatterien enthalten Gefahrstoffe (Blei, Schwefelsäure) und erfordern besondere Transport- und Verarbeitungsverfahren.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Bleiakkumulatoren-Abfälle KN 8549 11?
Die Einfuhr von Bleiakkumulatoren-Abfälle (KN 8549 11) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.