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85016200
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)

Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Wechselstromgeneratoren (Drehstromgeneratoren), ausgenommen Photovoltaikgeneratoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kVA, jedoch nicht mehr als 375 kVA

Umfang der Unterposition 850162 - AC-Generatoren 75 bis 375 kVA

Die Unterposition 850162 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Wechselstromgeneratoren mit einer Scheinleistung von mehr als 75 kVA, jedoch höchstens 375 kVA. Dieser Leistungsbereich ist typisch für Industriegeneratoren, Bau-Stromaggregate, Notstromgeneratoren für Krankenhäuser, Rechenzentren, Hotels und Bürogebäude sowie Generatoren für kleine Kraftwerke. Synchrongeneratoren in diesem Bereich erzeugen 400 V bei 50 Hz (Europa) oder 480 V bei 60 Hz (USA). Typische Anwendungen sind dieselbetriebene, gasbetriebene oder wasserturbinenbetriebene Generatoren. Die Einreihung erfordert die Bestätigung einer Scheinleistung in kVA über 75 bis 375 kVA. Generatoren bis 75 kVA fallen unter 850161, über 375 kVA bis 750 kVA unter 850163. Die Scheinleistung umfasst Wirk- und Blindkomponente. Die Einreihung folgt den AV 1 und 6.

Einfuhranforderungen für AC-Generatoren 75–375 kVA

Die Einfuhr von AC-Generatoren der Unterposition 850162 erfordert eine Zollanmeldung mit EORI-Nummer und korrektem KN-Code. Die LVD-Richtlinie (2014/35/EU) gilt für Generatoren mit 50–1000 V AC. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfasst Stromaggregate als Gesamtheit. Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) betrifft elektromagnetische Emission. IEC 60034 und ISO 8528 definieren die technischen Parameter. Generatoren für Rechenzentren müssen Zuverlässigkeitsanforderungen nach Tier-Standards (Uptime Institute) oder EN 50600 erfüllen. Marinegeneratoren erfordern Klassifikationsgesellschaftszertifizierung. CBAM gilt nicht für Generatoren aus Kapitel 85. Der Transport von Hochleistungsgeneratoren kann Logistikplanung erfordern. Dokumentation: Handelsrechnung, Spezifikation, Beförderungsdokument.

Zollsätze und Handel mit AC-Generatoren 75–375 kVA

Die MFN-Zollsätze für AC-Generatoren der Unterposition 850162 sind im TARIC zu überprüfen. Präferenzzollsätze im Rahmen von FTA erfordern die Einhaltung der Ursprungsregeln. Der Markt für 75–375-kVA-Generatoren wird von Herstellern aus China, Indien, Japan und Europa dominiert. Die Nachfrage nach Notstromgeneratoren für kritische Infrastruktur wächst aufgrund von Anforderungen an die Stromversorgungskontinuität. Einführer sollten im TARIC aktuelle Handelsmaßnahmen prüfen. Einfuhren aus EU-sanktionierten Ländern unterliegen Beschränkungen. Mehrwertsteuer wird erhoben. Der 10-stellige TARIC-Code ist vor der Abfertigung zu ermitteln.

Einfuhranforderungen für Generatoren 8501 62

Elektrische Generatoren unter 8501 62 werden in der konventionellen und erneuerbaren Energieerzeugung eingesetzt. MFN-Zollsatz: 2,7%. CE-Konformität (Niederspannung + EMV) ist erforderlich. Windkraftgeneratoren unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Häufig gestellte Fragen

Für welche Anwendungen dienen AC-Generatoren der Unterposition 850162?
AC-Generatoren mit 75–375 kVA der Unterposition 850162 dienen als Not- und Reservegeneratoren in Krankenhäusern, Rechenzentren, Hotels und Bürogebäuden, als Baugeneratoren auf Baustellen, als Generatoren für kleine Wasser- und Gaskraftwerke, als Generatoren für Telekommunikations-Basisstationen und als Hochleistungs-Schweißgeneratoren. Der Bereich 75–375 kVA kann ein Bürogebäude, ein kleines Krankenhaus oder einen Wohnblock im Notbetrieb versorgen.
Erfordern AC-Generatoren der Unterposition 850162 eine CE-Kennzeichnung?
AC-Generatoren als elektrische Komponenten unterliegen der LVD-Richtlinie (2014/35/EU) und erfordern eine CE-Kennzeichnung, wenn sie als eigenständige Produkte mit 50–1000 V AC auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und eine technische Dokumentation erstellen. Bei einem kompletten Stromaggregat (Generator + Motor) gilt die CE-Kennzeichnung für die Gesamtheit als Maschine gemäß Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Harmonisierte Normen IEC 60034 bilden die Grundlage für den Konformitätsnachweis.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von AC-Generatoren 75–375 kVA erforderlich?
Bei der Einfuhr von Generatoren der Unterposition 850162 sind erforderlich: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung (Scheinleistung in kVA, Spannung, Frequenz, Drehzahl, Isolationsklasse), Beförderungsdokument (CMR, B/L, AWB), EORI-Nummer, technische Spezifikation und CE-Konformitätserklärung. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis (EUR.1, Rechnungserklärung, REX) erforderlich. Zollsätze und Handelsmaßnahmen vor der Abfertigung im TARIC überprüfen.
Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Motoren unter 8501 62?
Motoren unter 8501 62 unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1781. Drehstrommotoren müssen IE3 oder IE4 erfüllen, abhängig von Leistung und Inverkehrbringungsdatum.