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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMäh- oder Dreschmaschinen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Gras- oder Heumäher; Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen und Apparate der Position 8437

Mäh- oder Dreschmaschinen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Gras- oder Heumäher; Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen und Apparate der Position 8437, Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
21 Dok.
C057C079C082Y054Y120Y121+15
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

ITgold-BTI0830

Optical sorting machine for agricultural products

komponenty elektroniczne i mechaniczneGRI 1GRI 6
DEgold121/24-1

Beet cleaning trailer for agriculture

MetallGRI 1GRI 6
DEgold183/24-1

Flume water separator for agricultural products

MetallGRI 1GRI 6
DEgold922/25-1

Steerable drive axle for combine harvesters

MetallGRI 1GRI 6
CZgold00-04/01

Cast iron bracket for lawnmower cutting unit

szary stop (żeliwo)GRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8433 60

Die Unterposition 8433 60 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Kalibrieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen der Position 8437. Dazu gehören Obstwasch- und -sortiermaschinen, Apfel- und Zitruskalibrier-maschinen, Gewichts- und optische Sortierer für Gemüse, Eierreinigungs- und -sortiermaschinen (einschließlich solcher mit Durchleuchtungskontrolle) sowie Saatgutsortiergeräte. Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von Getreidereinigungsmaschinen (Pos. 8437) und Lebensmittelverarbeitungsmaschinen (Pos. 8438). Das wesentliche Kriterium ist die Funktion des Reinigens oder Sortierens landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rohzustand ohne weitere Verarbeitung. Die Einreihung erfolgt gemäß den AV, insbesondere AV 1 und 6. Teile werden unter 8433 90 eingereiht. Im Zweifelsfall wird eine vZTA empfohlen.

Einfuhranforderungen für Eier- und Obstreinigungsmaschinen (8433 60)

Die Einfuhr von Maschinen der Unterposition 8433 60 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen. Die Maschinen unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Konformitätserklärung und technischen Unterlagen. Maschinen mit direktem Lebensmittelkontakt müssen zusätzlich die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien erfüllen und sicherstellen, dass Kontaktflächen keine schädlichen Stoffe auf Lebensmittel übertragen. Kontaktflächen müssen aus zugelassenen lebensmittelkontaktfähigen Materialien bestehen (Edelstahl, zugelassene Kunststoffe). Eiersortiermaschinen können der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 über Vermarktungsnormen für Eier unterliegen. Bei Einfuhr wird MwSt. erhoben. Zollsätze in TARIC prüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8433 60

Die MFN-Zollsätze für Reinigungs-, Sortier- und Kalibriermaschinen der Unterposition 8433 60 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu prüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-FTA verfügbar sein, u.a. CETA, EPA, KOREU und TCA, sowie unter dem APS. Voraussetzung ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und Vorlage eines Ursprungsnachweises. Spezialmaschinen können von autonomen Zollaussetzungen profitieren. Einführer sollten in TARIC Antidumping- oder Ausgleichszölle prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen vor jeder Zollanmeldung in TARIC prüfen.

Saisonale Einfuhrplanung für KN 8433 60

Die Einfuhr von Eier-/Obstreinigungsmaschinen der Unterposition 8433 60 unterliegt saisonalen Schwankungen - Spitzenvolumen fallen vor der Ernte (März-Mai) und der Aussaat (August-September) an. Vorausschauende Planung der Zollanmeldung über ATLAS vermeidet Verzögerungen in der Hochsaison. Das vereinfachte Verfahren mit AEO-Bewilligung ermöglicht schnellere Abfertigung. Der Transport übergroßer Maschinen erfordert Sondertransportgenehmigungen. Die vorübergehende Verwendung ermöglicht zollfreie Einfuhr für bis zu 24 Monate bei vorgesehener Wiederausfuhr.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die Unterposition 8433 60?
Die Unterposition 8433 60 umfasst Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Kalibrieren von Eiern, Obst und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Dazu gehören optische und Gewichtssortierer, Obstwaschmaschinen, Apfel- und Zitruskalibrierer und Eierreinigungsmaschinen. Getreidereinigungsmaschinen fallen unter Pos. 8437. Lebensmittelverarbeitungsmaschinen gehören zu Pos. 8438. Zollsätze in TARIC prüfen.
Müssen Obstsortiermaschinen Lebensmittelkontaktvorschriften erfüllen?
Ja, Obstsortier- und -reinigungsmaschinen der Unterposition 8433 60 mit direktem Lebensmittelkontakt müssen die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien erfüllen. Kontaktflächen müssen aus zugelassenen Materialien wie Edelstahl oder zugelassenen Kunststoffen bestehen. CE-Kennzeichnung gemäß Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ebenfalls erforderlich.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Sortiermaschinen (8433 60) erforderlich?
Für die Einfuhr von Maschinen der Unterposition 8433 60 sind erforderlich: Handelsrechnung, Frachtdokument, EORI-Nummer, CE-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Maschinen mit Lebensmittelkontakt erfordern Konformitätsdokumentation gemäß Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis erforderlich. Zollsätze in TARIC prüfen.
Können Eier-/Obstreinigungsmaschinen (8433 60) im aktiven Veredelungsverkehr eingeführt werden?
Landwirtschaftliche Maschinen der Unterposition 8433 60 sind kein typischer Gegenstand der aktiven Veredelung, da dieses Verfahren für verarbeitete und wiederausgeführte Waren gilt.