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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMäh- oder Dreschmaschinen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Gras- oder Heumäher; Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen und Apparate der Position 8437

Mäh- oder Dreschmaschinen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Gras- oder Heumäher; Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen und Apparate der Position 8437, andere Erntemaschinen; Dreschmaschinen, Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollen

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8433 53

Die Unterposition 8433 53 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen zum Ernten von Wurzeln und Knollen, einschließlich Kartoffelernter (ein- und mehrreilig), Zuckerrüben- und Futterrübenernter, Möhrenernter, Sellerieernter und andere Maschinen zum mechanischen Roden, Reinigen und Sammeln von Wurzelfrüchten aus dem Boden. Diese Unterposition umfasst von Traktoren gezogene, an der Dreipunktaufhängung angebaute und selbstfahrende Maschinen. Das wesentliche Einreihungskriterium ist die Bestimmung der Maschine zur Ernte unterirdischer Kulturen (Wurzeln und Knollen), im Unterschied zu Mähdreschern für Getreide (8433 51) oder Maschinen zur Ernte oberirdischer Kulturen (8433 59). Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV), insbesondere AV 1 und 6. Teile für diese Maschinen werden unter 8433 90 eingereiht. Im Zweifelsfall wird eine vZTA empfohlen.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für Wurzelerntemaschinen (8433 53)

Die Einfuhr von Wurzel- und Knollenerntemaschinen der Unterposition 8433 53 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Diese Maschinen unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die CE-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung und technische Unterlagen mit Risikobeurteilung erfordert. Die Sicherheit von Wurzelerntemaschinen regeln die EN ISO 4254-1 (allgemeine Anforderungen) und relevante spezifische Normen. Die Maschinen müssen Schutzvorrichtungen für bewegliche Arbeitselemente, Förderbandschutz und Not-Halt-Systeme aufweisen. Selbstfahrende Ernter im öffentlichen Straßenverkehr können eine Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 167/2013 benötigen. Bei Einfuhr wird MwSt. erhoben. MFN-Zollsätze in TARIC prüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8433 53

Die MFN-Zollsätze für Wurzel- und Knollenerntemaschinen der Unterposition 8433 53 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu prüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-FTA verfügbar sein, u.a. CETA, EPA, KOREU und TCA, sowie unter dem APS. Voraussetzung ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und Vorlage eines Ursprungsnachweises (EUR.1, Rechnungserklärung oder REX). Landwirtschaftliche Maschinen können von autonomen Zollaussetzungen der Europäischen Kommission profitieren. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Einführer sollten in TARIC alle geltenden Handelsmaßnahmen prüfen. Alle aktuellen Zollsätze vor der Zollanmeldung in TARIC prüfen.

Saisonale Einfuhrplanung für KN 8433 53

Die Einfuhr von Wurzel-/Knollenerntemaschinen der Unterposition 8433 53 unterliegt saisonalen Schwankungen - Spitzenvolumen fallen vor der Ernte (März-Mai) und der Aussaat (August-September) an. Vorausschauende Planung der Zollanmeldung über ATLAS vermeidet Verzögerungen in der Hochsaison. Das vereinfachte Verfahren mit AEO-Bewilligung ermöglicht schnellere Abfertigung. Der Transport übergroßer Maschinen erfordert Sondertransportgenehmigungen. Die vorübergehende Verwendung ermöglicht zollfreie Einfuhr für bis zu 24 Monate bei vorgesehener Wiederausfuhr.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen fallen unter die Unterposition 8433 53?
Die Unterposition 8433 53 umfasst Maschinen zum Ernten von Wurzeln und Knollen: Kartoffelernter, Zuckerrüben- und Futterrübenernter, Möhrenernter und andere Rodemaschinen. Sie können gezogen, angebaut oder selbstfahrend sein. Mähdrescher fallen unter 8433 51. Maschinen für oberirdische Kulturen gehören zu 8433 59. Zollsätze in TARIC prüfen.
Benötigen Kartoffelernter eine CE-Kennzeichnung für die EU?
Ja, Kartoffel- und Wurzelernter müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung erfüllen. Die EN ISO 4254 regelt die Sicherheit landwirtschaftlicher Maschinen. Selbstfahrende Ernter im Straßenverkehr können eine Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 167/2013 benötigen. Die Betriebsanleitung muss in der Benutzersprache vorliegen. Zollsätze in TARIC prüfen.
Welche Zolldokumente sind für Wurzelerntemaschinen (8433 53) erforderlich?
Für die Einfuhr von Maschinen der Unterposition 8433 53 sind erforderlich: Handelsrechnung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer, CE-Konformitätserklärung, Betriebsanleitung und technische Unterlagen. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis erforderlich (EUR.1 oder Rechnungserklärung). Zollsätze und Handelsmaßnahmen vor der Anmeldung in TARIC prüfen.
Können Wurzel-/Knollenerntemaschinen (8433 53) im aktiven Veredelungsverkehr eingeführt werden?
Landwirtschaftliche Maschinen der Unterposition 8433 53 sind kein typischer Gegenstand der aktiven Veredelung, da dieses Verfahren für verarbeitete und wiederausgeführte Waren gilt.