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82089000
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENMesser und Schneidklingen, fuer Maschinen oder mechanische Geraete

Messer und Schneidklingen, fuer Maschinen oder mechanische Geraete, andere

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
18 Dok.
C064Y904Y921X844Y719Y745+12
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold589/25-1

Replacement blades for paper cutting machine

StahlGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold084/25-1

Replacement blade for universal cutter

StahlGRI 1GRI 6
DEgold782/25-1

Joint cutter blade for oscillating multi-tool

unedles MetallGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold250/25-1

Scissor knives for glass processing machines

StahlGRI 1GRI 6
DEgold426/24-1

Steel cutting blades for cardboard processing machines

StahlGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Umfang der Unterposition 8208 90

Unterposition 8208 90 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte, anderweitig nicht genannt. Es handelt sich um die Auffangposition innerhalb der Position 8208, die Maschinenmesser abdeckt, die nicht unter die Unterpositionen 8208 10 (Landwirtschaft), 8208 20 (Metallbearbeitung), 8208 30 (Nahrungsmittelverarbeitung) oder 8208 40 (Papiermaschinen) fallen. Zu 8208 90 zählen insbesondere: Messer für Papier- und Kartonagenschneidemaschinen (Guillotineklingen), Schneidmesser für Gummi und Elastomere, Klingen für Folien- und Kunststoffschneidmaschinen, Klingen für Druck- und Verarbeitungsmaschinen, Messer für Kunststoffextrusions- und Formprozesse, Klingen für Schuh- und Polstermaschinenwerke sowie Schneidmesser für Textilmaschinen, anderweitig nicht genannt. Das maßgebliche Einreihungskriterium für Position 8208 ist der Charakter des Erzeugnisses als Messer oder Schneidklinge, die speziell für den Einsatz in einer Maschine bestimmt ist - nicht für den Handgebrauch oder als Küchenmesser. Rotierende Schneidwerkzeuge wie Fräser werden in Position 8207 eingereiht. Wechselklingen für Handwerkzeuge können unter andere Positionen fallen. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, AV 1 und 6, unter Berücksichtigung der HS-Erläuterungen zu Position 8208. Bei Zweifelsfällen wird empfohlen, eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde zu beantragen.

Einfuhranforderungen für Unterposition 8208 90

Die Einfuhr von Industriemessern der Unterposition 8208 90 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine gültige EORI-Nummer besitzen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten 8-stelligen KN-Code und dem 10-stelligen TARIC-Code einreichen, der die geltenden Handelsmaßnahmen festlegt. Erforderliche Unterlagen sind: Handelsrechnung mit detaillierter Warenbeschreibung (Messertyp, Klingenwerkstoff, Abmessungen, vorgesehene Maschine oder Prozess), Wert, Ursprungsland, Beförderungsdokument, Packliste und technische Spezifikation. Industriemesser und -klingen benötigen als eigenständige Bauteile keine CE-Kennzeichnung - die Pflicht zum Nachweis der Konformität mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 obliegt dem Hersteller der Maschine, für die die Messer bestimmt sind. Einführer sind dennoch verpflichtet, die Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit zu erfüllen. Falls Messer oder Klingen aus Gütern mit doppeltem Verwendungszweck bestehen oder für spezialisierte Anwendungen im Verteidigungs- oder Nuklearbereich bestimmt sind, kann eine Ausfuhrlizenz des Versandlandes gemäß Verordnung (EU) 2021/821 erforderlich sein. Einführer sollten auch die REACH-Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) prüfen, wenn Schutzschichten oder chemische Substanzen auf der Klinge verwendet werden. Für Vorzugszollsätze ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich (EUR.1-Bescheinigung, Rechnungserklärung oder REX-Erklärung). Stets aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission vor der Einfuhr prüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8208 90

Die MFN-Zollsätze (Meistbegünstigungszollsätze) für Messer und Klingen der Unterposition 8208 90 sind jeweils in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen, da sie sich infolge von Handelsverhandlungen oder Zollentscheidungen ändern können. Vorzugszollsätze können für Einfuhren aus Ländern mit EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein - darunter Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA), Vereinigtes Königreich (TCA), Vietnam (EVFTA) und Singapur (EUSFTA) - sofern die jeweiligen Ursprungsregeln erfüllt und gültige Ursprungsnachweise vorgelegt werden. Einfuhren von Industriemessern aus hochproduktiven Ländern (China, Taiwan, Indien) können Antidumpingmaßnahmen unterliegen - Einführer sollten in TARIC prüfen, ob für den konkreten TARIC-Code und das Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus können aufgrund von EU-Sanktionspaketen eingeschränkt sein, insbesondere bei Produkten aus bestimmten Stahllegierungen oder Hartmetall. Erzeugnisse des Kapitels 82 unterliegen nicht dem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism - Verordnung (EU) 2023/956). Autonome EU-Zollaussetzungen können die Zollsätze für ausgewählte Industrieklingentypen vorübergehend senken. Zur Zollschuld kommt die Mehrwertsteuer nach dem innerstaatlichen Satz des einführenden Mitgliedstaats hinzu. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor Abschluss eines Einfuhrvertrags direkt in TARIC zu prüfen.

andere Maschinenmesser - Sicherheitsanforderungen und Einreihung

Der KN-Code 8208 90 umfasst andere Maschinenmesser für industrielle Anwendungen. Maschinenmesser müssen EN-ISO-Normen für Härte, Verschleißfestigkeit und Sicherheit erfüllen. Die Einreihung richtet sich nach dem Maschinentyp - Messer für Landmaschinen, Holzbearbeitungs- oder Metallbearbeitungsmaschinen haben eigene Unterpositionen.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich Unterposition 8208 90 von anderen Unterpositionen der 8208?
Unterposition 8208 90 ist die Auffangposition, die Messer und Klingen für Maschinen erfasst, die unter keine andere Unterposition der Position 8208 fallen. Die Unterpositionen 8208 10 bis 8208 40 decken jeweils Messer für Landmaschinen, Metallbearbeitung, Nahrungsmittelverarbeitung und Papiermaschinen mit eigener Unterposition ab. Unterposition 8208 90 erfasst alle sonstigen Maschinenmesser - darunter solche für Gummi, Kunststoffe, Folien, Drucksubstrate und Polstermaterialien. Die Einreihung muss stets nach AV 1 anhand des Verwendungszwecks des Messers für einen bestimmten Maschinentyp erfolgen. Rotierende Schneidwerkzeuge wie Fräser fallen in Position 8207 und nicht unter 8208. Bei Zweifeln wird eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen.
Benötigen Industriemesser der 8208 90 eine CE-Kennzeichnung?
Industriemesser und -klingen der Unterposition 8208 90 als eigenständige Bauteile, die zum Einbau in Maschinen bestimmt sind, benötigen grundsätzlich keine eigene CE-Kennzeichnung. Die Pflicht zum Konformitätsnachweis gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 oder anderen einschlägigen Richtlinien obliegt dem Hersteller oder Einführer der fertigen Maschine, in die die Klingen eingebaut werden. Der Klingeneinführer muss jedoch die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen gemäß Verordnung (EU) 2023/988 einhalten sowie etwaige REACH-Anforderungen in Bezug auf chemische Substanzen in Schutzschichten berücksichtigen. Das Vorhalten einer technischen Spezifikation, die die Leistungsparameter und den Werkstoff der Klinge bestätigt, ist empfehlenswert und kann von Zollbehörden oder Marktüberwachungsbehörden angefordert werden.
Können bei der Einfuhr von 8208 90-Messern aus China Antidumpingzölle anfallen?
Ja, Einfuhren von Stahl- und Schneidwerkzeugprodukten aus China können Antidumping- oder Ausgleichszöllen der Europäischen Union unterliegen. Einführer sollten stets die TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission prüfen, um festzustellen, ob für den konkreten 10-stelligen TARIC-Code und das Ursprungsland China zusätzliche Handelsmaßnahmen gelten. Antidumpingzölle werden durch Verordnungen des Rates der EU für bestimmte Zollpositionen und Länder eingeführt und können aktualisiert oder aufgehoben werden. Bei falscher oder fehlender Deklaration drohen Nacherhebungen und Sanktionen. Die EBTI-Datenbank mit vZTA-Entscheidungen sowie die Beratung durch einen erfahrenen Zollagenten vor Beginn des Imports sind in jedem Zweifelsfall zu empfehlen.
Wie werden andere Maschinenmesser KN 8208 90 eingereiht?
Die Einreihung von Maschinenmessern KN 8208 90 richtet sich nach dem Maschinentyp, für den sie bestimmt sind. Entscheidend ist der Verwendungszweck, nicht das Material. Eine vZTA kann Rechtssicherheit schaffen.