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WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENMesser und Schneidklingen, fuer Maschinen oder mechanische Geraete

Messer und Schneidklingen, fuer Maschinen oder mechanische Geraete, fuer agricultural, horticultural oder forestry machines

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
6 Dok.
N954U045U078U079Y997Y984
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold110/24-1

Hoe knife for agricultural machines

StahlGRI 1GRI 6
DEgold710/23-1

Replacement blades set for robotic lawnmower

EdelstahlGRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6
PLgold4-000120

Steel shredder disc for meat mincing machine

StahlGRI 1GRI 6
DEgold589/25-1

Replacement blades for paper cutting machine

StahlGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold878/24-1

Reversible knife for electric wood planer

StahlGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Arten von Messern für landwirtschaftliche Maschinen - Unterposition 8208 40

Die Unterposition 8208 40 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Messer und Schneidklingen, die für landwirtschaftliche und gartenbauliche Maschinen bestimmt sind, insbesondere für Trommel- und Scheibenmähwerke, Feldhäcksler und stationäre Häckselmaschinen, Biomasse- und Astschredder (Mulchgeräte), Rund- und Quaderballenpressen, Mähdrescher-Schneidsysteme (Header- und Dreschtrommelmesser) sowie Strohhäckseleinheiten. Typische Erzeugnisse dieser Unterposition sind Rotationsmähermesser (kurze Hochgeschwindigkeitsmesser für Scheibenmähwerke), Gegenschneidmesser für Häckslertrommeln, Schlegelmesser für Mulchgeräte und Stoppelgrubber sowie Schneidleisten für Ballenpressen. Ein charakteristisches Merkmal dieser Produktgruppe ist die Notwendigkeit, hohe Schneidkantenhärte mit ausreichender Schlagzähigkeit zu verbinden - Landwirtschaftsmesser arbeiten unter erschwerten Bedingungen mit Steinen, Erde und ungleichmäßigem, oft feuchtem Pflanzenmaterial. Typische Werkstoffe sind bainitische und martensitische Stähle mit einer Härte von 40–60 HRC, Borstähle (z. B. 27MnCrB5, 34CrB4) oder Stähle mit verschleißfester Hartauftragsschweißung auf Wolfram- oder Chromkarbidbasis. Für die Einreihung ist durch Herstellerspezifikation oder OEM-Angabe nachzuweisen, dass die Klinge für eine landwirtschaftliche Maschine bestimmt ist - dies grenzt Unterposition 8208 40 von 8208 10 (Industriemaschinen) und 8208 20 (Holzbearbeitungsmaschinen) ab.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für Landwirtschaftsmesser - Unterposition 8208 40

Die Einfuhr von Messern und Schneidklingen für landwirtschaftliche Maschinen der Unterposition 8208 40 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer benötigt eine EORI-Nummer und muss eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code einreichen. Erforderliche Einfuhrunterlagen sind eine Handelsrechnung mit technischer Beschreibung (Werkstoff, Abmessungen, Bestimmungsmaschinentyp oder OEM-Referenznummer), ein Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB) sowie die Herstellerspezifikation oder das Katalogblatt, das den Einsatz in einer Landwirtschaftsmaschine bestätigt. Landwirtschaftsmesser als Metallerzeugnisse aus Kapitel 82 unterliegen als eigenständige Erzeugnisse nicht der CE-Kennzeichnungspflicht - die Sicherheitsanforderungen gelten für die gesamte Maschine nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Importeure sollten jedoch sicherstellen, dass die eingeführten Klingen den allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 entsprechen. Bei Einfuhren aus asiatischen Ländern ist der aktuelle Status etwaiger Antidumpingmaßnahmen im TARIC zu prüfen. Präferenzzollsätze aus EU-Freihandelsabkommen können bei Vorlage eines EUR.1, einer Erklärung auf der Rechnung oder einer REX-Erklärung in Anspruch genommen werden. Die aktuellen MFN-Zollsätze sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu prüfen.

Handelsschutzmaßnahmen und Einreihungsdetails - Unterposition 8208 40

Messer und Schneidklingen für landwirtschaftliche Maschinen der Unterposition 8208 40 können EU-Handelsschutzmaßnahmen für Metallerzeugnisse aus Kapitel 82 unterliegen. Importeure sollten im TARIC-System den aktuellen Status von Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen für die jeweilige TARIC-Code- und Ursprungslandkombination prüfen. Einfuhren von Metallerzeugnissen aus Russland und Weißrussland unterliegen Beschränkungen aus den EU-Sanktionspaketen - Importeure müssen prüfen, ob das Erzeugnis nicht auf der Liste verbotener Einfuhren aufgeführt ist. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea, Japan (JEFTA), Kanada (CETA), der Ukraine (DCFTA) sowie im Rahmen des APS und APS+ für Entwicklungsländer gelten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Präferenzen ist die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage des entsprechenden Ursprungsnachweises: EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung. Die Einreihung auf TARIC-Ebene (10-stellig) kann Klingen nach Werkstoff, Form oder Bestimmungsmaschinentyp unterscheiden - Importeure sollten eine genaue Warenbeschreibung in der Zollanmeldung sicherstellen. Bei Einreihungsunsicherheiten sollte eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde beantragt werden - sie gilt drei Jahre EU-weit.

Messer für Landmaschinen - Sicherheitsanforderungen und Einreihung

Der KN-Code 8208 40 umfasst Messer für Landmaschinen für industrielle Anwendungen. Maschinenmesser müssen EN-ISO-Normen für Härte, Verschleißfestigkeit und Sicherheit erfüllen. Die Einreihung richtet sich nach dem Maschinentyp - Messer für Landmaschinen, Holzbearbeitungs- oder Metallbearbeitungsmaschinen haben eigene Unterpositionen.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich Unterposition 8208 40 von 8208 10 bei der Einfuhr von Schneidklingen?
Die Unterposition 8208 40 umfasst Messer, die speziell für landwirtschaftliche und gartenbauliche Maschinen bestimmt sind, wie Scheibenmähwerke, Feldhäcksler, Biomassezerkleinerer und Mähdrescher-Schneidsysteme. Unterposition 8208 10 gilt dagegen für Messer und Klingen für Industriemaschinen allgemeiner Verwendung, wie Guillotinescheren für Blech, Verpackungsmaschinen sowie Lebensmittel- und Chemieproduktionsanlagen. Das entscheidende Einreihungskriterium ist in beiden Fällen der konkrete Verwendungszweck - die Herstellerspezifikation oder eine OEM-Referenz, die einen landwirtschaftlichen Maschinentyp benennt, ist für die korrekte zolltarifliche Einreihung unerlässlich. Mehrzweckklingen erfordern eine Analyse des überwiegenden Verwendungszwecks durch den Einführer oder einen Klassifizierungsexperten.
Welche Werkstoffe sind typisch für Landwirtschaftsmesser der Unterposition 8208 40 und wie beeinflussen sie die Einreihung?
Landwirtschaftsmesser werden typischerweise aus Borstählen (27MnCrB5, 34CrB4), bainitischen und martensitischen auf 40–60 HRC gehärteten Stählen, Werkzeugstählen (z. B. 65Mn, 70Mn) sowie aus Stählen mit verschleißfester Hartauftragsschweißung auf Wolfram- oder Chromkarbidbasis hergestellt. Der Werkstoff selbst verändert die zolltarifliche Einreihung grundsätzlich nicht - das entscheidende Kriterium bleibt stets der bestimmungsgemäße Verwendungszweck in einer landwirtschaftlichen Maschine, der durch Hersteller- oder OEM-Angaben zu belegen ist. Ein Werkstoffzeugnis oder eine detaillierte Stahlspezifikation kann jedoch von Zollbehörden als ergänzende Nachweisunterlage bei Einreihungsanfragen oder im Rahmen von Antidumpingverfahren angefordert werden.
Fallen Klingen für Garten- und Kommunalmäher aus Drittländern unter Unterposition 8208 40?
Klingen für Garten- und Kommunalmäher wie Rasenmäher, Schlegelmäher und Rotationsmäher für die Grünflächenpflege können unter Unterposition 8208 40 fallen, wenn die Maschine, für die sie bestimmt sind, im Sinne der Kombinierten Nomenklatur als landwirtschaftliche oder gartenbauliche Maschine gilt. Klingen für rein kommunale oder motorisierte Gartengeräte können in einigen Fällen unter Unterposition 8208 10 oder eine andere Unterposition der Position 8208 eingereiht werden. Die korrekte Einreihung hängt von den genauen Spezifikationen des Erzeugnisses und der Bestimmungsmaschine ab - bei Zweifeln wird eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) vor dem Import empfohlen.
Wie werden Messer für Landmaschinen KN 8208 40 eingereiht?
Die Einreihung von Maschinenmessern KN 8208 40 richtet sich nach dem Maschinentyp, für den sie bestimmt sind. Entscheidend ist der Verwendungszweck, nicht das Material. Eine vZTA kann Rechtssicherheit schaffen.