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68
Zolltarifkapitel 68
Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
Was umfasst Position 6815 des Zolltarifs?
Position 6815 umfasst Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlenstofffasern. Diese Produkte gehoeren zu Kapitel 68 des Zolltarifs, das Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer und ähnlichen Stoffen umfasst. Es handelt sich um Bau-, Dekorations- und technische Materialien mit breiter Anwendung im Bauwesen und in der Industrie. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 4% je nach Produktart. Asbesthaltige Waren unterliegen strengen Einfuhrbeschraenkungen gemäß Richtlinie 1999/77/EG, die Asbest in der EU verbietet. Bauprodukte müssen eine Leistungserklärung (DoP) gemäß Verordnung (EU) Nr. Position 6815 gehört zu Kapitel 68 (Stein-, Keramik-, Glas- und Zementerzeugnisse) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6815 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6815
Diese Produkte gehoeren zu Kapitel 68 des Zolltarifs, das Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer und ähnlichen Stoffen umfasst. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 4% je nach Produktart. Asbesthaltige Waren unterliegen strengen Einfuhrbeschraenkungen gemäß Richtlinie 1999/77/EG, die Asbest in der EU verbietet. Die Zollsätze für Produkte der Position 6815 liegen zwischen 0% und 4%. Asbesthaltige Produkte sind in der EU verboten - die Einfuhr ist mit streng definierten Ausnahmen untersagt. Bauprodukte erfordern eine Leistungserklärung (DoP) und CE-Kennzeichnung. Ordnungsgemäße Kennzeichnung von Material, Gewicht und Herkunftsland ist erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6815 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6815 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).
Einreihung von Waren in Position 6815 — worauf ist zu achten
Position 6815 umfasst Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlensto. Abgrenzung zu 6814 (bearbeiteter Glimmer und Waren aus Glimm) und 6901 (Steine, Platten und Blöcke aus Kieselgur) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlensto der Position 6815?
Die Zollsätze für Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlensto der Position 6815 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 6815 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlensto in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlensto der Position 6815 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 6815 umfasst Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlensto und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlensto in Position 6815 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 6815 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 6815 umfasst Waren aus Steinen oder mineralischen Stoffen einschliesslich Kohlensto — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
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